Autor Thema: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof  (Gelesen 85399 mal)

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hema

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #105 am: 31. Oktober 2017, 21:44:21 »

Na dann - Anzeige, und fertig! Wo ist das Problem?
Anzeigen könnte man sie ja nur, solange ein Zug die Haltestelle benützt, weil allgemeine Betriebszeiten* sind ja an solchen Haltestellen nicht angegeben. Da dort aber immer nur ein paar Minuten ein Zug steht, wird man recht leicht in Beweisnotstand kommen und seitens der Autofahrer und des Bezirks wird es zu massenhaft Einsprüchen kommen, was wieder zu elendigen Verfahren führt, welche dann der Referent am Magistrat großteils einstellt, weil er keinen Anschiss von der Politik und keine Kritik durch die Kronen Zeitung will!


Zitat
Kann eigentlich nur am mangelnden Willen der WL liegen...
Das sowieso!  :-[



*) Es steht immer nur "Haltestelle wird nur bei Bedarf eingehalten" oder "Haltestelle wird vom regelmäßigen Linienbetrieb nicht eingehalten", was reichlich Interpretationsspielraum für Autofahrer und (nicht-)strafende Behörde lässt.
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95B

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hema

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #107 am: 31. Oktober 2017, 23:18:26 »
Das steht aber nirgends im Urteil! Man beruft sich darauf, dass das Auto ja außerhalb der an der Tafel angegebenen Zeiten dort gestanden ist. Außerdem gibt es, wie ich immer betone, einen Auslegungs- und Ermessensspielraum für Behörde und Richter. Noch dazu gilt dieses Urteil dem bösen Autobus, für die Straßenbahn ließe sich da notfalls sicher was mit "Behinderung des Eisenbahnverkehrs" im Eisenbahnrecht finden!  :lamp:

"Bei Bedarf" würde eigentlich implizieren, dass jederzeit was kommen kann!  ;)


In der Gallgasse geht es aber gar nicht um Falschparker, noch dazu, wo dort im Haltestellenbereich ja Markierungen zur Parkordnung aufgemalt sind, sonder darum, dass sich Autofahrer aufregen könnten, wenn sie kurzzeitig nicht wegfahren können. Und damit können sie sich sicher "brausen gehen"! Wenn ein Eisenbahnzug quer über einen Übergang steht (oder zwar noch davor, aber bereits im entsprechenden Block), geht der Schranken auch nicht auf und alle müssen warten.

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Klingelfee

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #108 am: 01. November 2017, 05:02:52 »

Dabei dürften sie in einer Haltestelle während der Betriebszeit eigentlich eh nicht parken, und sobald eine Straßenbahn kommt ist eben dort Betrieb!

Na dann - Anzeige, und fertig! Wo ist das Problem? Kann eigentlich nur am mangelnden Willen der WL liegen...

Do miassat ma jeden Tog an Revisor hinschickn. De hom wos ondas zum tuan!

Da es sich aber nur um eine Haltestelle für bestimmte Züge handelt und kein genauer Fahrplan vorhanden ist, kannst du tagsüber keine Anzeigen schreiben. Nur die Information, dass hier kurzgeführte Züge zwischen 5:00 Und 24:00 Uhr halten können ist zu wenig. Gleiches Problem hast du zum Beispiel auch auch am Zimmermannplatz
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Rodauner

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #109 am: 01. November 2017, 08:29:44 »

Na dann - Anzeige, und fertig! Wo ist das Problem?
Anzeigen könnte man sie ja nur, solange ein Zug die Haltestelle benützt, weil allgemeine Betriebszeiten* sind ja an solchen Haltestellen nicht angegeben. Da dort aber immer nur ein paar Minuten ein Zug steht, wird man recht leicht in Beweisnotstand kommen und seitens der Autofahrer und des Bezirks wird es zu massenhaft Einsprüchen kommen, was wieder zu elendigen Verfahren führt, welche dann der Referent am Magistrat großteils einstellt, weil er keinen Anschiss von der Politik und keine Kritik durch die Kronen Zeitung will!

*) Es steht immer nur "Haltestelle wird nur bei Bedarf eingehalten" oder "Haltestelle wird vom regelmäßigen Linienbetrieb nicht eingehalten", was reichlich Interpretationsspielraum für Autofahrer und (nicht-)strafende Behörde lässt.

§ 24 StVO 1960 Halte- und Parkverbote:

e) im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels, das ist - sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt - der Bereich innerhalb von 15 m vor und nach den Haltestellentafeln, während der Betriebszeiten des Massenbeförderungsmittels.

Somit ist eine Anzeige an dieser Örtlichkeit während der Betriebszeiten gerechtfertigt. Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig, es unterscheidet nicht zwischen normalen, Bedarfshaltestellen oder solchen, die nicht im normalen Linienbetrieb oder nur von bestimmten Zügen eingehalten werden. Ich sehe keinen Interpretationsspielraum und daher auch keinen Grund, Einsprüchen stattzugeben. Leider sieht die Realität in Österreich anders aus. Schlendrian, Freunderlwirtschaft, Wurschtigkeit, oder wie man es sonst nennen mag, ist in sehr vielen Bereichen halt der Grund dafür, dass es in unserer geliebten Heimat so zugeht, wie es eben zugeht...


 

Klingelfee

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #110 am: 01. November 2017, 08:47:26 »

Na dann - Anzeige, und fertig! Wo ist das Problem?
Anzeigen könnte man sie ja nur, solange ein Zug die Haltestelle benützt, weil allgemeine Betriebszeiten* sind ja an solchen Haltestellen nicht angegeben. Da dort aber immer nur ein paar Minuten ein Zug steht, wird man recht leicht in Beweisnotstand kommen und seitens der Autofahrer und des Bezirks wird es zu massenhaft Einsprüchen kommen, was wieder zu elendigen Verfahren führt, welche dann der Referent am Magistrat großteils einstellt, weil er keinen Anschiss von der Politik und keine Kritik durch die Kronen Zeitung will!

*) Es steht immer nur "Haltestelle wird nur bei Bedarf eingehalten" oder "Haltestelle wird vom regelmäßigen Linienbetrieb nicht eingehalten", was reichlich Interpretationsspielraum für Autofahrer und (nicht-)strafende Behörde lässt.

§ 24 StVO 1960 Halte- und Parkverbote:

e) im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels, das ist - sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt - der Bereich innerhalb von 15 m vor und nach den Haltestellentafeln, während der Betriebszeiten des Massenbeförderungsmittels.

Somit ist eine Anzeige an dieser Örtlichkeit während der Betriebszeiten gerechtfertigt. Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig, es unterscheidet nicht zwischen normalen, Bedarfshaltestellen oder solchen, die nicht im normalen Linienbetrieb oder nur von bestimmten Zügen eingehalten werden. Ich sehe keinen Interpretationsspielraum und daher auch keinen Grund, Einsprüchen stattzugeben. Leider sieht die Realität in Österreich anders aus. Schlendrian, Freunderlwirtschaft, Wurschtigkeit, oder wie man es sonst nennen mag, ist in sehr vielen Bereichen halt der Grund dafür, dass es in unserer geliebten Heimat so zugeht, wie es eben zugeht...

Das Problem ist jedoch, dass der Anzeigengrund nur eine Berechtigung hat, wenn auch wirklich ein ÖV-Fahrzeug die Haltestelle planmässig anfährt. Es gibt mehrere Urteile, wo die Behörde zum Schluß gekommen ist, dass bei Bedarf die Haltestelle von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr eingehalten wird zu schwammig ist.

Denn bei Haltestellen, wo zum Beispiel nur Schulkurse fahren, darf man zwischen den Vorrmittagskurs und dem Mittagskurs ganz legal parken. Und wenn dazwischen bedingt durch ein Verkehrsereignis dann andere Kurse die Haltestelle anfahren, dann hat der ÖV ein Pech gehabt.

Ich hatte einmal einen Einspruch, weil ich einen Autofahrer 10 min vor dem ersten Kurs in einer Haltestelle angezeigt hatte. Der Autolenker ist jedoch mit dem Einspruch nicht durchgekommen, da ich belegen konnte, dass der PKW auch noch gestanden ist, nachdem der erste Bus gefahren ist.

Auch gibt es den Urteilsspruch, dass in einer Straßenbahnhaltestelle nur dann abgeschleppt werden darf, wenn diese komplett verparkt ist. (Angezeigt darf sehr wohl der gesamte Haltestellenbereich).
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denond

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #111 am: 01. November 2017, 10:06:33 »
Das Problem ist jedoch, dass der Anzeigengrund nur eine Berechtigung hat, wenn auch wirklich ein ÖV-Fahrzeug die Haltestelle planmässig anfährt. Es gibt mehrere Urteile, wo die Behörde zum Schluß gekommen ist, dass bei Bedarf die Haltestelle von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr eingehalten wird zu schwammig ist.

Denn bei Haltestellen, wo zum Beispiel nur Schulkurse fahren, darf man zwischen den Vorrmittagskurs und dem Mittagskurs ganz legal parken. Und wenn dazwischen bedingt durch ein Verkehrsereignis dann andere Kurse die Haltestelle anfahren, dann hat der ÖV ein Pech gehabt.

Ich hatte einmal einen Einspruch, weil ich einen Autofahrer 10 min vor dem ersten Kurs in einer Haltestelle angezeigt hatte. Der Autolenker ist jedoch mit dem Einspruch nicht durchgekommen, da ich belegen konnte, dass der PKW auch noch gestanden ist, nachdem der erste Bus gefahren ist.

Auch gibt es den Urteilsspruch, dass in einer Straßenbahnhaltestelle nur dann abgeschleppt werden darf, wenn diese komplett verparkt ist. (Angezeigt darf sehr wohl der gesamte Haltestellenbereich).

Kann es auch dadurch sehr schwammig werden, indem das Kontrollorgan vielleicht die - wie soll ich's  schreiben - die Kästchen auf der Anzeige angekreuzt hat, die der ausgestellten Anzeige zuwenig Nachdruck verleihen. Ich meine damit, daß das Kontrollorgan vielleicht im Paragraphentschungel nicht genug sattelfest ist?
Natürlich nur ein Gedanke bzw. eine Vermutung...   Denn bei dir hat die Anzeige ja gehalten!

Klingelfee

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #112 am: 01. November 2017, 11:00:50 »
Das Problem ist jedoch, dass der Anzeigengrund nur eine Berechtigung hat, wenn auch wirklich ein ÖV-Fahrzeug die Haltestelle planmässig anfährt. Es gibt mehrere Urteile, wo die Behörde zum Schluß gekommen ist, dass bei Bedarf die Haltestelle von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr eingehalten wird zu schwammig ist.

Denn bei Haltestellen, wo zum Beispiel nur Schulkurse fahren, darf man zwischen den Vorrmittagskurs und dem Mittagskurs ganz legal parken. Und wenn dazwischen bedingt durch ein Verkehrsereignis dann andere Kurse die Haltestelle anfahren, dann hat der ÖV ein Pech gehabt.

Ich hatte einmal einen Einspruch, weil ich einen Autofahrer 10 min vor dem ersten Kurs in einer Haltestelle angezeigt hatte. Der Autolenker ist jedoch mit dem Einspruch nicht durchgekommen, da ich belegen konnte, dass der PKW auch noch gestanden ist, nachdem der erste Bus gefahren ist.

Auch gibt es den Urteilsspruch, dass in einer Straßenbahnhaltestelle nur dann abgeschleppt werden darf, wenn diese komplett verparkt ist. (Angezeigt darf sehr wohl der gesamte Haltestellenbereich).

Kann es auch dadurch sehr schwammig werden, indem das Kontrollorgan vielleicht die - wie soll ich's  schreiben - die Kästchen auf der Anzeige angekreuzt hat, die der ausgestellten Anzeige zuwenig Nachdruck verleihen. Ich meine damit, daß das Kontrollorgan vielleicht im Paragraphentschungel nicht genug sattelfest ist?
Natürlich nur ein Gedanke bzw. eine Vermutung...   Denn bei dir hat die Anzeige ja gehalten!

Du hast keine Kästchen, die der Anzeige Nachdruck verleihen. Wenn es keinen Fahrplan gibt und der Autofahrer schreibt das in den Einspruch, dann geht der Einspruch durch - Fakt
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Werner1981

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #113 am: 01. November 2017, 14:40:42 »
Ich hatte einmal einen Einspruch, weil ich einen Autofahrer 10 min vor dem ersten Kurs in einer Haltestelle angezeigt hatte. Der Autolenker ist jedoch mit dem Einspruch nicht durchgekommen, da ich belegen konnte, dass der PKW auch noch gestanden ist, nachdem der erste Bus gefahren ist.

Aber was wäre gewesen, wenn er fünf Minuten bevor der erste Bus gekommen ist, weggefahren wäre?

Klingelfee

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #114 am: 01. November 2017, 16:27:43 »
Ich hatte einmal einen Einspruch, weil ich einen Autofahrer 10 min vor dem ersten Kurs in einer Haltestelle angezeigt hatte. Der Autolenker ist jedoch mit dem Einspruch nicht durchgekommen, da ich belegen konnte, dass der PKW auch noch gestanden ist, nachdem der erste Bus gefahren ist.

Aber was wäre gewesen, wenn er fünf Minuten bevor der erste Bus gekommen ist, weggefahren wäre?

Dann hätte ich die Anzeige genommen und zerrissen. Denn hineingesteckt hatte ich die Anzeige sowieso erst, wie der Bus gekommen ist. Vorher habe ich sie nur geschrieben. Das hätte der Lenker womöglich gar nicht mitbekommen, da ich bei der Örtlichkeit beim Schreiben meistens etwas abseits gestanden bin, weil ich so nicht der Witterung ausgesetzt war.
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Linie 360

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #115 am: 02. November 2017, 16:19:16 »
Ab 06.11.2017 gibt es neue Pläne auf der Linie 60!
Die wesentlichen Änderungen->
Ablöse ist nun Hofwiesengasse FR Westbahnhof und die meisten Einzieher, die bislang von Rodaun einzogen, ziehen neu ab Maurer-Lange-Gasse ein (sprich: die fahren vom Westbahnhof kommend nicht mehr nach Rodaun, sondern nur mehr bis Maurer-Lange-Gasse)

hema

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #116 am: 02. November 2017, 16:33:28 »
. . . .  nicht mehr nach Rodaun, sondern nur mehr bis Maurer-Lange-Gasse)
Die Fahrgäste werden es dankend hinnehmen!  :-[
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Rodauner

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #117 am: 02. November 2017, 16:54:40 »
...nicht mehr nach Rodaun, sondern nur mehr bis Maurer-Lange-Gasse.

Wenn sich die Sima vor einem solchen Zug in Mauer mit einem Taferl "Endstation" in der Hand fotografieren läßt,

hab ich nix dagegen ;D.

U4

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #118 am: 02. November 2017, 17:23:22 »
Ab 06.11.2017 gibt es neue Pläne auf der Linie 60!
Die wesentlichen Änderungen->
Ablöse ist nun Hofwiesengasse FR Westbahnhof und die meisten Einzieher, die bislang von Rodaun einzogen, ziehen neu ab Maurer-Lange-Gasse ein (sprich: die fahren vom Westbahnhof kommend nicht mehr nach Rodaun, sondern nur mehr bis Maurer-Lange-Gasse)
Kosmetik  ::) - und was bringt das dem Fahrgast ???
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

60er

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Re: Indiskutable Intervalle bei Linie 60 seit Verlängerung bis Westbahnhof
« Antwort #119 am: 02. November 2017, 18:13:06 »
Kosmetik  ::) - und was bringt das dem Fahrgast ???
Dass die Personalablöse nun Richtung stadteinwärts erfolgt, ist auf alle Fälle sehr positiv. Was es dagegen bringen soll, Einzieher nur bis Maurer-Lange-Gasse zu führen, verstehe ich nicht ganz.