Autor Thema: "Selbständiger Gleiskörper" Ringstraße  (Gelesen 3977 mal)

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13er

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"Selbständiger Gleiskörper" Ringstraße
« am: 26. März 2012, 21:32:19 »
Zufällig bin ich jetzt in einer Sache über das "entscheidende" Urteil gestolpert, über die wir vor längerer Zeit diskutiert haben (ich finde den Thread leider nicht mehr): Ist der Ring ein selbständiger Gleiskörper oder nicht?

Zitat
Gericht OGH
Dokumenttyp Rechtssatz
Rechtssatznummer RS0073388
Geschäftszahl 8Ob100/81
Entscheidungsdatum 03.09.1981
Norm StVO §2 Abs1 Z14, StVO §7 Abs1 IIC, StVO §19 Abs6 BVIb

Rechtssatz

Voraussetzung für einen selbständigen Gleiskörper ist die bauliche Trennung, eine Trennung durch Bodenmarkierungen ist somit nicht ausreichend. Die neben dem Gleisbereich der Ringstraße angebrachten Sperrlinien vermögen somit das einheitliche Straßenstück nicht in zwei voneinander getrennt zu wertende Fahrbahnen zu teilen.

Entscheidungstexte

    8 Ob 100/81
    Entscheidungstext OGH 03.09.1981 8 Ob 100/81

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19810903_OGH0002_0080OB00100_8100000_001
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Re: "Selbständiger Gleiskörper" Ringstraße
« Antwort #1 am: 27. März 2012, 00:20:42 »
Wobei es punkto Überfahren eh wurscht ist, weil Sperrlinien darf man genauso wenig überfahren (§ 9/1) wie Schwellen udgl. neben Gleisen (§ 28/2).
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