. . . . somit unrichtig angekündigt - oder auf der Fahrbahn zu weit von der Gehstelgkante entfernt - ebenfalls unrichtig angekündigt.
Was aber nicht per se bedeutet, dass du solche Tafeln nicht beachten musst! Du kannst damit lediglich eine allfällige Bestrafung durch ein Organmandat oder eine Anzeige beeinspruchen, ob mit oder ohne Erfolg, sei dahingestellt und wird nötigenfalls vor Gericht geklärt. Sollten durch die Nichtbeachtung von zwar falsch aufgestellten, aber dem Sinn nach klar verständlichen Verkehrszeichen andere Folgen eintreten, z.B. strafrechtlicher Natur oder privatrechtliche Forderungen, ist das eine "andere Baustelle"! Dann zahlst du vielleicht die Verkehrsstrafe nicht, musst aber unter Umständen alle weiteren Konsequenzen gewärtigen.
Beispiel: Du findest heraus, dass eine Ampelanlage nicht rechtskonform aufgestellt ist, du sagst fein, Rotlicht interessiert mich nicht und es kommt zum Unfall. Die Strafe für die Rotfahrt wirst du eventuell erfolgreichbekämpfen können, die Strafe für das Vorsatzdelikt (Gemeingefährdung, schwere Körperverletzung und so) nimmt dir keiner ab, der Führerschein wird vermutlich für eine Zeit weg sein ab und über die Übernahme oder Teilung aller privatrechtlichen Forderungen wirst du mit dem Straßenerhalter jahrelang prozessieren müssen.