...aber wenn für einen Unfall mit Personenschaden ein sogenanntes Meßprotokoll angefordert bzw. der Unfallmeldung beigestellt werden muß und dabei nicht der Norm entsprechende Bremswerte (Richtwerte) aufgrund falscher Radmaße für diese Wagentype als Ergebnis aufscheinen, wenn da ein Austro-Ed Fagan als Anwalt bzw. Jurist fungiert, dann könnt ich mir schon vorstellen, daß da wer Probleme bekommt. Ich meine, es ist jetzt an den Haaren herbei gezogen, aber in der heutigen Zeit wo jeder jeden ans Bein p....... will?
Weiß hier im Forum wer, ob 794 und 796 - oder vielmehr die ganze Serie - richtige oder falsche Räder verbaut haben?
Wenn der Raddurchmesser kleiner ist, dann wird wohl die Bremskraft Rad-Schiene größer werden (Hebelgesetz), die Bremswirkung also besser werden. Wenn keine sonstigen Bremsprobleme dabei auftreten (versagen oder schlechtere Wirkung des Gleitschutzes oder anderes, was den Bremsweg dann wieder über das für dieses Fahrzeug zugelassene bzw. verlangte Bremswirkung, sollte das keine Auswirkung in Richtung eines Mitverschuldens der Wiener Linien selbst ergeben. Besser darf der ULF immer bremsen.
Der Unfallsachverständige müsste eigentlich auch die falsche Geschwindigkeitsanzeige korrigieren es wird bei kleinerem Raddurchmesser eine höhere als die gefahrene Geschwindkeit angezeigt, die direkt proportional zu den Raddurchmessern ist.