Autor Thema: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile  (Gelesen 3915 mal)

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13er

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Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« am: 31. August 2012, 12:57:04 »
Wegen des schlechten Schienenzustands im Bereich des Gleisbogens Gumpendorfer Gürtel - Linke Wienzeile (beide Fahrtrichtungen) gilt dort seit ein paar Tagen eine 25 km/h-Beschränkung.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

martin8721

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #1 am: 31. August 2012, 18:35:16 »
Naja. 25 km/h gehen eh.  ;) Find ich jetzt nicht so schlimm!
Viel schneller kann/sollte man an dieser Stelle eh nicht fahren, sonst haut's einem vom Sitz.  8)
Außerdem denke ich grad: Eigentlich dürfte man dort ja ohnehin nur 15 km/h fahren, da es sich um eine Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich handelt.  :lamp:
Oder ist das strenggenommen doch keine Abbiegefahrt? Die Strab-VLSA zeigt frei in der Geraden und eigentlich folgt man ja dem Straßenverlauf des Gürtels...

hema

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #2 am: 31. August 2012, 23:05:07 »
. . . . . im Kreuzungsbereich . . . .
Im Gleiskreuzungsbereich! Was mit der Autofahrbahn ist, kann der Straßenbahn wohl wurscht sein.
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HLS

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #3 am: 01. September 2012, 13:13:15 »
Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! :lamp:
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #4 am: 01. September 2012, 14:22:27 »
Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! :lamp:
Wo hast du das wieder her? Ich weiß schon, es ist die gängige (aber sinnfreie) Interpretation der Angaben im einschlägigen Vorschriften-Heftl (erlaubte Höchstgeschwindigkeiten).  ::)
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Ferry

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #5 am: 01. September 2012, 15:52:09 »
Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! :lamp:
Ich habe es seinerzeit anders gehört. Die Beschränkung besteht ja hauptsächlich wegen der höheren Entgleisungsgefahr im Gleiskreuzungsbereich. Gibt es eine solche Kreuzung nicht, besteht auch keine (höhere) Entgleisungsgefahr und gibt es auch keinen Grund für eine Geschwindigkeitsbeschränkung (zumindest nicht für eine aus diesem Grund).
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

hema

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #6 am: 01. September 2012, 16:37:08 »
Früher (schon etliche Jährchen her) gab es eine Beschränkung auf 15 km/h für enge Gleisbögen.


Für Gleiskreuzungen gilt:
  • rechtwinkelige Kreuzung - 25 km/h
  • schiefwinkelige Kreuzung - 20 km/h
  • ist das kreuzende Gleis gebogen - 15 km/h (-> "Abbiegefahrt")
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martin8721

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #7 am: 01. September 2012, 17:16:21 »
Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! :lamp:
Wo hast du das wieder her? Ich weiß schon, es ist die gängige (aber sinnfreie) Interpretation der Angaben im einschlägigen Vorschriften-Heftl (erlaubte Höchstgeschwindigkeiten).  ::)

Also ich hätte auch gedacht, dass die 15km/h für alle Abbiegefahrten in Kreuzungsbereich gelten und nicht nur für[ b]Gleis[/b]kreuzungen.
Aber man lernt nie aus.  ;)

hema

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #8 am: 01. September 2012, 18:33:41 »
. . . .  15km/h für alle Abbiegefahrten in Kreuzungsbereich . . . .
Dann müsste z.B. auch der 60er auf der Kreuzung Speisinger Straße - Rosenhügelstraße/Wittgensteingasse 15 fahren statt der üblichen (mind.) 50 km/h.  ;)
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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #9 am: 01. September 2012, 18:53:56 »
Meiner ganz bescheidenen Meinung nach gilt für Gleisbögen ohne Kreuzungen und Weichen ausschließlich folgender Passus der "Richtlinien betreffend höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb":

Die Fahrgeschwindigkeit in Gleisbögen ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse und des Fahrverhaltens der jeweiligen Wagentypen so zu wählen, daß ein ruck- und stoßloses Befahren gewährleistet ist.

hema

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #10 am: 01. September 2012, 19:05:48 »
. . . .  ganz bescheidenen Meinung nach . . . .
Stell dein Licht nicht unter den Scheffel!  ;)



Zitat
Die Fahrgeschwindigkeit in Gleisbögen ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse und des Fahrverhaltens der jeweiligen Wagentypen so zu wählen, daß ein ruck- und stoßloses Befahren gewährleistet ist.
Bingo! So ist es. Auch wenn ein beträchtlicher Teil der "Gewichtigen" gewisse Probleme mit Lesen, Verstehen und Logik haben dürfte!   :-\
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HLS

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #11 am: 02. September 2012, 14:38:28 »
Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! :lamp:
Wo hast du das wieder her? Ich weiß schon, es ist die gängige (aber sinnfreie) Interpretation der Angaben im einschlägigen Vorschriften-Heftl (erlaubte Höchstgeschwindigkeiten).  ::)
Ich habe das allerdings auch immer so interpretiert und wurde auch, bei meiner Fahrerfachprüfungsfahrt, mir nochmal so in Erinnerungs gerufen (Ausfahrt aus der HST Hernals FR Dornbach).
Meiner ganz bescheidenen Meinung nach gilt für Gleisbögen ohne Kreuzungen und Weichen ausschließlich folgender Passus der "Richtlinien betreffend höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb":

Die Fahrgeschwindigkeit in Gleisbögen ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse und des Fahrverhaltens der jeweiligen Wagentypen so zu wählen, daß ein ruck- und stoßloses Befahren gewährleistet ist.
Dieser Passus wurde uns so interpretiert, dass es für alle Stellen ohne Kreuzung und Gleiskreuzungen gilt.
Macht aber bei genauerem drüber nachdenken natürlich keinen Sinn.

Die ganzen Vorschriften sind sowieso zum Teil komisch und unerklärend geschrieben. Da kommt man leider immer in den Interpretationsmodus und weil das so ist, könnte ein Richter es genauso falsch verstehen.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Langsamfahrstelle Gürtel - Wienzeile
« Antwort #12 am: 02. September 2012, 15:30:29 »
. . . . bei meiner Fahrerfachprüfungsfahrt, mir nochmal so in Erinnerungs gerufen . . . .
Jaja, das Schulbüro. Der Club der Dichter und "Denker"!  :D  8)
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