Autor Thema: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2022  (Gelesen 2115414 mal)

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26er

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3780 am: 10. Oktober 2017, 10:53:32 »
 :up: :up: :up:

Linie 360

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3781 am: 11. Oktober 2017, 09:13:05 »
Zurück zum Thema!
Derzeit ist dieses Gespann am Weg in die HW (leider nur eine Notschlachtung)->

E1-c3

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3782 am: 11. Oktober 2017, 10:04:07 »
Zurück zum Thema!
Derzeit ist dieses Gespann am Weg in die HW (leider nur eine Notschlachtung)->
War 4801 bis jetzt in KAG hinterstellt?

Kanitzgasse

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3783 am: 11. Oktober 2017, 10:18:59 »
4059+4801 kurz vor dem Ziel:

alteremil6

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3784 am: 11. Oktober 2017, 21:08:39 »
E2 4059 und E1 4801 gleich in der HW - 4801 ade :(
61218591

E1-c3

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3785 am: 11. Oktober 2017, 22:00:44 »
Was hat der Mitarbeiter im geschleppten Fahrzeug eigentlich für eine Aufgabe?

Hubi

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3786 am: 11. Oktober 2017, 22:02:48 »
Zitat
Was hat der Mitarbeiter im geschleppten Fahrzeug eigentlich für eine Aufgabe?
Den geschleppten Zug im Notfall einzubremsen!

5er

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3787 am: 11. Oktober 2017, 22:06:07 »
Muss so ein Gespann gar nicht von einem Deckwagen begleitet werden oder sonst irgendwie gesichert werden? Beim geschleppten Fahrzeug dürften ja weder Bremslichter noch Blinker funktionieren.

95B

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3788 am: 11. Oktober 2017, 22:58:05 »
Muss so ein Gespann gar nicht von einem Deckwagen begleitet werden oder sonst irgendwie gesichert werden? Beim geschleppten Fahrzeug dürften ja weder Bremslichter noch Blinker funktionieren.

Bei einem mit Seil abgeschleppten Auto funktionieren die oft auch nicht ...
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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3789 am: 12. Oktober 2017, 07:12:19 »
Muss so ein Gespann gar nicht von einem Deckwagen begleitet werden oder sonst irgendwie gesichert werden? Beim geschleppten Fahrzeug dürften ja weder Bremslichter noch Blinker funktionieren.

Bei einem mit Seil abgeschleppten Auto funktionieren die oft auch nicht ...

Dann darfst man eigentlich nicht mit Seil oder Stange abschleppen. Eine funktionierende Beleuchtung ist ein muss. Und ja ich weiß die realität .......
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3790 am: 12. Oktober 2017, 07:26:07 »
Muss so ein Gespann gar nicht von einem Deckwagen begleitet werden oder sonst irgendwie gesichert werden? Beim geschleppten Fahrzeug dürften ja weder Bremslichter noch Blinker funktionieren.

Bei einem mit Seil abgeschleppten Auto funktionieren die oft auch nicht ...

Dann darfst man eigentlich nicht mit Seil oder Stange abschleppen. Eine funktionierende Beleuchtung ist ein muss. Und ja ich weiß die realität .......

Beleuchtung muss auch bei Schleppungen funktionieren. Die Blinker können jedoch ohne Funktion sein. Eine Straßenbahn muss nur 1 (in Worten EIN) Wechselblinker pro Seite funktionieren.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

5er

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3791 am: 12. Oktober 2017, 22:48:54 »
Beleuchtung muss auch bei Schleppungen funktionieren. Die Blinker können jedoch ohne Funktion sein. Eine Straßenbahn muss nur 1 (in Worten EIN) Wechselblinker pro Seite funktionieren.
Aha, interessant zu wissen. Zur Beleuchtung gehören aber auch die Bremslichter, oder nur das Schlusslicht?

haidi

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3792 am: 12. Oktober 2017, 23:03:58 »
Um alle Klarzheiten zu beseitigen:

Zitat
Kraftfahrgesetz § 109
(4) Das abzuschleppende Fahrzeug muß, soweit dies erforderlich ist, mit einer entsprechenden Notbeleuchtung ausgerüstet oder durch Beleuchtung vom Zugfahrzeug aus anderen Straßenbenützern erkennbar gemacht sein. Wenn beim Abschleppen eines teilweise hochgehobenen Fahrzeuges dessen hintere Leuchten nicht wirksam oder nicht sichtbar sind und die hinteren Leuchten des Zugfahrzeuges für nachfolgende Lenker nicht sichtbar bleiben, müssen am abgeschleppten Fahrzeug für nachfolgende Lenker sichtbare Ersatzvorrichtungen (§ 99 Abs. 2) angebracht sein; für diese Ersatzvorrichtungen gelten die Bestimmungen für die hinteren Leuchten von Anhängern sinngemäß.

Beim Abschleppen mit Stange oder Seil genügt eine Notbeleuchtung damit das Fahrzeug von hinten erkennbar ist

Beim Abschleppen mit Schleppachse muss man, wenn die Rückleuchten nicht sichtbar oder wirksam sind, die kompletten Leuchten nachbilden (Lichtbalken)

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hema

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3793 am: 12. Oktober 2017, 23:55:42 »
Beim Abschleppen eines defekten Straßenbahnfahrzeuges muss bei Dunkelheit eine rote Schlussleuchte (bzw. bei Fahrzeugen ab Baujahr 2000 zwei rote Lichter) verwendet werden. Falls das die Fahrzeugelektrik nicht (mehr) zulässt, werden am Heck Notleuchten angebracht.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #3794 am: 13. Oktober 2017, 00:03:16 »
Beim Abschleppen eines defekten Straßenbahnfahrzeuges muss bei Dunkelheit eine rote Schlussleuchte (bzw. bei Fahrzeugen ab Baujahr 2000 zwei rote Lichter) verwendet werden. Falls das die Fahrzeugelektrik nicht (mehr) zulässt, werden am Heck Notleuchten angebracht.
Die Praxis wird wohl sein, dass der Funkwagen mit Blaulicht deckt?
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