Autor Thema: Französischer Feinstaub  (Gelesen 16364 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14507
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #30 am: 17. März 2014, 15:58:52 »
Daher ist Halteverbot, das aber nur folgendermaßen gekennzeichnet ist: Bei der Einmündung der Dittesgasse (Einbahn zur Haizingergasse) steht ein Halteverbot mit Zusatztafel Pfeil in beide Richtungen. Das nehmen die meisten Leute nicht einmal wahr und so ist die Sackgasse dauernd verparkt. Ab und zu hagelt es Anzeigen und sogar Abschleppungen, die Dauerwirkung ist nahe null.
Wenn es nur dieses Verkehrszeichen für das gesamte Halteverbot gibt, dann ist es kritisch. Es gibt bei Halteverboten nur eines in der StVO angeführt, das keine Anfang und Ende-Tafel braucht, das sind die mit der Zusatztafeln Pfeil und x m, wobei x max. 10 sein darf und dort dann etwas sein muss, was das "Ende" erkennen lässt, z.B. eine Einfahrt, Bauminsel, anderes Halteverbot.
Wenn die angeführt Kennzeichnung nur eine "Verstärkung" des auf Grund der Fahrbahnbreite (weniger als eine Fahrspur bliebe übrig, wenn man dort steht), dann wäre es unnötig. Leider werden viele derartige Verkehrszeichen aufgestellt und die gemeinen Autofahrer verlernen dadurch immer mehr das Denken.

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

4463

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5778
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #31 am: 17. März 2014, 16:09:41 »
Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, entlang der Gehsteigkante eine durchgehende gelbe Linie zu markieren. Diese gilt dann - sofern sie nicht von Schnee überdeckt ist - als Halteverbot. Ist die gelbe Linie durchbrochen, handelt es sich um ein Parkverbot. Spart auch Schilder, stellt aber die meisten Autofahrer vor ein unlösbares Problem, weil sie nicht up-to-date sind, was die StVO angeht und sich darauf ausreden, dass sie nicht wissen, was das bedeutet.
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.

W_E_St

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7246
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #32 am: 17. März 2014, 17:18:02 »
Daher ist Halteverbot, das aber nur folgendermaßen gekennzeichnet ist: Bei der Einmündung der Dittesgasse (Einbahn zur Haizingergasse) steht ein Halteverbot mit Zusatztafel Pfeil in beide Richtungen. Das nehmen die meisten Leute nicht einmal wahr und so ist die Sackgasse dauernd verparkt. Ab und zu hagelt es Anzeigen und sogar Abschleppungen, die Dauerwirkung ist nahe null.
Wenn es nur dieses Verkehrszeichen für das gesamte Halteverbot gibt, dann ist es kritisch. Es gibt bei Halteverboten nur eines in der StVO angeführt, das keine Anfang und Ende-Tafel braucht, das sind die mit der Zusatztafeln Pfeil und x m, wobei x max. 10 sein darf und dort dann etwas sein muss, was das "Ende" erkennen lässt, z.B. eine Einfahrt, Bauminsel, anderes Halteverbot.
Wenn die angeführt Kennzeichnung nur eine "Verstärkung" des auf Grund der Fahrbahnbreite (weniger als eine Fahrspur bliebe übrig, wenn man dort steht), dann wäre es unnötig. Leider werden viele derartige Verkehrszeichen aufgestellt und die gemeinen Autofahrer verlernen dadurch immer mehr das Denken.

Die Situation dort ist etwas verzwickter.
Mittig steht ein doppelendiger Pfeil ohne Längenangabe. Links ist eine Ende-Tafel und rechts eine Einfahrt von O.Nr. 36. Dann ist ca. 40 m nichts, bis zur nächsten Einfahrt am Ende der Sackgasse, ebenfalls zu O.Nr. 36. Rechts von dieser Einfahrt ist wieder ein Halteverbot mit Doppelpfeil. Ein ebensolches findet sich auf der anderen Straßenseite an der Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 37 und 39.

Die Fahrbahnbreite in der Sackgasse ist - soweit man das aus dem Online-Stadtplan herausmessen kann - ca. 5 m, von zwei Fahrstreifen plus parkenden Autos kann also keine Rede sein.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14507
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #33 am: 17. März 2014, 18:07:48 »
Die Fahrbahnbreite in der Sackgasse ist - soweit man das aus dem Online-Stadtplan herausmessen kann - ca. 5 m, von zwei Fahrstreifen plus parkenden Autos kann also keine Rede sein.
Aber 1 Fahrstreifen plus ein haltendes Auto geht sich aus - deshalb braucht es ein Halteverbot.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

W_E_St

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7246
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #34 am: 17. März 2014, 19:22:47 »
Die Fahrbahnbreite in der Sackgasse ist - soweit man das aus dem Online-Stadtplan herausmessen kann - ca. 5 m, von zwei Fahrstreifen plus parkenden Autos kann also keine Rede sein.
Aber 1 Fahrstreifen plus ein haltendes Auto geht sich aus - deshalb braucht es ein Halteverbot.
... und das scheint absolut nicht StVO-konform vorhanden zu sein denn zwischen den Tafeln sind zwei Einfahrten. Trotzdem wurde mit Hinweis auf das Schild Ecke Dittesgasse/Haizingergasse mehrfach gestraft.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14507
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #35 am: 17. März 2014, 19:39:56 »
Die Fahrbahnbreite in der Sackgasse ist - soweit man das aus dem Online-Stadtplan herausmessen kann - ca. 5 m, von zwei Fahrstreifen plus parkenden Autos kann also keine Rede sein.
Aber 1 Fahrstreifen plus ein haltendes Auto geht sich aus - deshalb braucht es ein Halteverbot.
... und das scheint absolut nicht StVO-konform vorhanden zu sein denn zwischen den Tafeln sind zwei Einfahrten. Trotzdem wurde mit Hinweis auf das Schild Ecke Dittesgasse/Haizingergasse mehrfach gestraft.
Meinst du Einfahrten oder Einmündungen - ersteres wäre egal.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

W_E_St

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7246
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #36 am: 18. März 2014, 17:27:40 »
Die Fahrbahnbreite in der Sackgasse ist - soweit man das aus dem Online-Stadtplan herausmessen kann - ca. 5 m, von zwei Fahrstreifen plus parkenden Autos kann also keine Rede sein.
Aber 1 Fahrstreifen plus ein haltendes Auto geht sich aus - deshalb braucht es ein Halteverbot.
... und das scheint absolut nicht StVO-konform vorhanden zu sein denn zwischen den Tafeln sind zwei Einfahrten. Trotzdem wurde mit Hinweis auf das Schild Ecke Dittesgasse/Haizingergasse mehrfach gestraft.
Meinst du Einfahrten oder Einmündungen - ersteres wäre egal.
Ah so! Sind Hauseinfahrten. Trotzdem, sind Pfeile ohne Längenangabe und über Strecken von ca. 50 m legal?
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14507
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #37 am: 18. März 2014, 21:53:14 »
Es gibt:
Halteverbot Anfang
Halteverbot Ende
Dazwischen steht bei längeren Strecken zwischen 2 Kreuzungen bzw. Einmündungen und Gegenüber von Einmüdnungen das Wiederholungszeichen (Doppelpfeil).

Der Pfeil mit Streckenangabe wird hauptsächlich für Behindertenparkplätze verwendet,die Strecke darf - wie schon gesagt - max. 10 m sein und das Ende muss baulich oder durch Bodenmarkierungen erkennbar sein.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

W_E_St

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7246
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #38 am: 19. März 2014, 10:14:36 »
Es gibt:
Halteverbot Anfang
Halteverbot Ende
Dazwischen steht bei längeren Strecken zwischen 2 Kreuzungen bzw. Einmündungen und Gegenüber von Einmüdnungen das Wiederholungszeichen (Doppelpfeil).

Der Pfeil mit Streckenangabe wird hauptsächlich für Behindertenparkplätze verwendet,die Strecke darf - wie schon gesagt - max. 10 m sein und das Ende muss baulich oder durch Bodenmarkierungen erkennbar sein.
Ah SO! Das hat sich in deinem Ursprungsbeitrag anders gelesen.

Dann passt das eh dort. Links und rechts vom Beginn der Sackgasse stehen Anfang und Ende, dazwischen einige Wiederholungszeichen.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

schaffnerlos

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3171
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #39 am: 19. März 2014, 11:07:42 »
In diesem Zusammenhang eine Frage: Auf welcher rechtlichen Basis fußt dieses Schild (welche es nun auch schon für Flinkster gibt)? Was kann mir passieren, wenn ich mich mit einem "normalen" Fahrzeug dorthinstelle?

E2

  • Gast
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #40 am: 19. März 2014, 11:18:51 »
In diesem Zusammenhang eine Frage: Auf welcher rechtlichen Basis fußt dieses Schild (welche es nun auch schon für Flinkster gibt)? Was kann mir passieren, wenn ich mich mit einem "normalen" Fahrzeug dorthinstelle?

Nach der StVO zählt das gar nix.

Die Gemeinde interpretiert das Schild samt der dazugehörigen grünen Bodenmarkierungen auf der Fahrbahn jedoch als Abgrenzung eines Privatgrundes*).

Frage 1: Grüne Bodenmarkierungen gibt es in der StVO nicht.
Frage 2: Derartige (Verbots(?)-Tafeln auch nicht.
Frage 3: Die zahlen pauschalierte Kurzparkzone. Warum, wenns Privatgrund ist?

*) Meiner höchstpersönlichen Meinung nach zu wenig. Abschrankungen erforderlich (siehe z. B. Hofer-Parkplatz, zwar das Schild Privatgrund, aber nicht abgesperrt/-abgeschrankt. Ergo Straße mit öffentlichem verkehr.

Würde mir da mal einen zickigen Rechtsanwalt wünschen, der das mal ausjudizieren lässt.

moszkva tér

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 8283
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #41 am: 19. März 2014, 11:42:35 »
Hat jetzt mit dem fransösichenne chtaube fin nix mehr zu tun aber:

Nach E2s Ausführungen wären auch die neuen "Anrainerparkplätze" rund um die Mahü nicht rechtens: Halteverbot "ausgenommen mit Parkkleber für den 6. Bezirk".
Was ist ein "Parkkleber"? Der offizielle Name ist doch "Ausnahmegenehmigung nach § irgendwas". Umgangssprachlich "Parkpickerl".
Muss ich als Wiener wissen, was ein Parkkleber ist? Kleber ist für mich Klebstoff, nicht Aufkleber!

Es müsste viel mehr Rudi Vouks im Lande geben!

E2

  • Gast
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #42 am: 19. März 2014, 11:49:40 »
Hat jetzt mit dem fransösichenne chtaube fin nix mehr zu tun aber:

Nach E2s Ausführungen wären auch die neuen "Anrainerparkplätze" rund um die Mahü nicht rechtens: Halteverbot "ausgenommen mit Parkkleber für den 6. Bezirk".
Was ist ein "Parkkleber"? Der offizielle Name ist doch "Ausnahmegenehmigung nach § irgendwas". Umgangssprachlich "Parkpickerl".
Muss ich als Wiener wissen, was ein Parkkleber ist? Kleber ist für mich Klebstoff, nicht Aufkleber!

Es müsste viel mehr Rudi Vouks im Lande geben!

Gut und schön, dort wird das Halteverbot aber durch ein gültiges VZ gem. § 52/13b StVO angezeigt. Die Ausnahme brauchst auch nur dann verstehn, wenn du eine Ausnahme bist. Wenn du den Kleber nicht verstehst, hast eh keinen  ;)

Die Leihautogeschichte wird auf einer öffentlichen Straße durch keinerlei StVO-Zeichen, -markierungen, etc. angezeigt. DAS hab ich damit gemeint.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14507
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #43 am: 19. März 2014, 11:59:00 »
In diesem Zusammenhang eine Frage: Auf welcher rechtlichen Basis fußt dieses Schild (welche es nun auch schon für Flinkster gibt)? Was kann mir passieren, wenn ich mich mit einem "normalen" Fahrzeug dorthinstelle?

Nach der StVO zählt das gar nix.

Die Gemeinde interpretiert das Schild samt der dazugehörigen grünen Bodenmarkierungen auf der Fahrbahn jedoch als Abgrenzung eines Privatgrundes*).

Frage 1: Grüne Bodenmarkierungen gibt es in der StVO nicht.
Frage 2: Derartige (Verbots(?)-Tafeln auch nicht.
Frage 3: Die zahlen pauschalierte Kurzparkzone. Warum, wenns Privatgrund ist?

*) Meiner höchstpersönlichen Meinung nach zu wenig. Abschrankungen erforderlich (siehe z. B. Hofer-Parkplatz, zwar das Schild Privatgrund, aber nicht abgesperrt/-abgeschrankt. Ergo Straße mit öffentlichem verkehr.

ABschrankung ist nicht erforderlich, sondern eine ausreichende Erkennbarkeit.
Der Hofer-Parkplatz ist eine Fläche mit öffentichem Verkehr im Privatbesitz, d.h. Hofer darf dort keine eigene StVO erlassen, sehr wohl aber Einschränkungen erlassen, die nicht durch die Behörde genehmigt werden müssen, wie Mutter-Kind-Parkplätze. Diese sind dann, wenn sie nicht durch Halteverbotstafeln mit Zusatzzeichen kundgemacht werden, nicht durch die öffentlichen Straßenverkehrs-Aufsichtsorgane  exekutierbar, aber durch privatrechtliche Verfahren. Ebenso eine maximale Parkdauer und auch die Verwendung einer Parkscheibe vorschreiben.

So kann es auch bei den Carsharing-Plätzen sein. Strafmandat gibt es nicht, aber es könnte nach privatem Recht abgeschleppt werden (ohne Hinzuziehung eines Straßenaufsichtsorgans) oder eine Besitzstörungsklage geführt werden.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

E2

  • Gast
Re: Französischer Feinstaub
« Antwort #44 am: 19. März 2014, 12:09:18 »
So kann es auch bei den Carsharing-Plätzen sein. Strafmandat gibt es nicht, aber es könnte nach privatem Recht abgeschleppt werden (ohne Hinzuziehung eines Straßenaufsichtsorgans) oder eine Besitzstörungsklage geführt werden.

Und genau da liegt meiner Meinung nach der Hase im Pfeffer.

Der Leihautoparkplatz befindet sich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Abgrenzung ist nicht ersichtlich, da die grünen VZ und Markierungen nicht der StVO entsprechen.

Der Hofer-Parkplatz z. B. hat eine Ein/Ausfahrt. Sollte keine Absperrkette/Schranken da sein, ist es dennoch eine Straße mit öffentlichem Verkehr, wenn auch als Privatgrund gekennzeichnet*). Beim Leihautoplatz steht nirgends was von Privatgrund. Nur bunte striche und Fantasievolle Tafeln auf einer rundum öffentlichen Straße.

*) Siehe Vorfall vor kurzem Hofer Parkplatz Gandnergasse. Mädel übt fahren, überfährt Mutter. Da war nix mit L17 und daher der Vater (Zulassungsbesitzer) eine Anzeige wegen Überlassen eines Kfz. an eine Person ohne Lenkberechtigung, und auch das Mädl Lenken ohne Lenkberechtigung.

Wie gesagt, meinem Verständnis nach sind die grünen Striche auf der Fahrbahn ohne Absperrkette etc zu wenig.