Vielleicht ist das schon gemacht, so dass das Schienenbremspedal direkt wirkt, aber wie gesagt. Solche Umbauten erfährst du nur durch Zufall.
Ich habe in den letzten Tagen und Wochen etliche Einschübe gehabt(auch mit Schüler) die versuchen beim Ulf immer das Schienenbremspedal, bevor sie den Zug aufgerüstet haben, zu betätigen und es tat und tut sich absolut nichts, was ja, wenn eine Direktverkabelung, wie z.B. im E1, da wäre, müsste ja das Schienenbremspedal die Schienenbremse aktivieren.
Daher gehe ich mal ganz stark davon aus, dass so ein Umbau noch nicht gemacht wurde, weil ja auch diesbezüglich die Schulungsunterlagen abgeändert werden müssten, mindestens aber ein Dienstauftrag rauskommen müsste, was eben die abgeänderte Wagenübernahme regelt.
Mir kommt da eine allgemeine Frage. Ende 2010 oder irgendwann anfang 2011, kamm es ja bei der Haltestelle Währinger Straße#Spitalgasse zu einem Auffahrunfall von 37 auf 41, wo die Kollegin damals dann gekündigt wurde, weil sie einer Versetzung nicht zustimmte. Sie beschrieb aber damals auch eindeutig, dass sie mehrmalig, nachdem der Zug nicht langsamer wurde, die Notbremsraste, sowie das Schienenbremspedal gedrückt zu haben. Was man ihr scheinbar zumindestens teilweise geglaubt hat, was man ihr aber richtig angekreidet hat, war das "vergessen" auf den Notausschalter.
Könnte es also sogar schon länger bekannt sein, dass es zu so einem ungewolltem Abrüsten kommen kann und man hat damals schon nicht oder nicht ausreichend darauf reagiert und vorallem was wäre, wenn diese beiden Kollegen jetzt nach so langer Zeit auf Entschädiung, Wiedereinstellung,... etc. klagen würden?