Autor Thema: Neue Signalvorschrift  (Gelesen 73818 mal)

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95B

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Neue Signalvorschrift
« am: 18. Januar 2015, 09:40:13 »
Die Langsamfahrstelle in der Wiedner Hauptstraße stadteinwärts zwischen Rilkeplatz und Paniglgasse ist auch von Geisterhand gewachsen und reicht jetzt bis zur Treitlstraße.
...und genau am Beginn des Rechtsbogens der Querung der Wiedner Haupt ist an der linken Schiene ein Schienenbruch aufgetreten; beim Befahren mit einem ULF jedenfalls deutlich spür- und hörbar.

Den gibt es schon länger – und nach den Antworten der anderen User wurde wohl schon damals der 15er entsprechend erweitert. Mir ist halt das 15 E erst vorgestern aufgefallen. :)

Übrigens entsprechen derzeit alle Langsamfahrstellen nicht der SV-STRAB 2013, denn von Übergangsbestimmungen für die alten Geschwindigkeitsbeschränkungs-Erinnerungssignale ist nirgends die Rede. :)
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HLS

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #1 am: 18. Januar 2015, 11:27:31 »

Übrigens entsprechen derzeit alle Langsamfahrstellen nicht der SV-STRAB 2013, denn von Übergangsbestimmungen für die alten Geschwindigkeitsbeschränkungs-Erinnerungssignale ist nirgends die Rede. :)
Psssssssssssssssssssst. 8)
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #2 am: 18. Januar 2015, 11:33:27 »
Zitat
Übrigens entsprechen derzeit alle Langsamfahrstellen nicht der SV-STRAB 2013, denn von Übergangsbestimmungen für die alten Geschwindigkeitsbeschränkungs-Erinnerungssignale ist nirgends die Rede. :)

Die sind schlichtweg ungültig!
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95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #3 am: 18. Januar 2015, 11:49:50 »
ICH beachte und befolge sie beim Fahren gar nicht mehr!

Na, so geht's auch wieder nicht:

§ 1 (13) Wird ein Signal nicht deutlich wahrgenommen oder bestehen Zweifel über
die Bedeutung eines Signales, so ist aus Sicherheitsgründen stets die bedenklichere
Bedeutung anzunehmen und entsprechend vorsichtig zu handeln.


Wenn also ein 15er-Taferl ersichtlich ist, aber die Anbringung nicht der Signalvorschrift entspricht, gilt trotzdem der 15er – und zwar mindestens (!) auf Länge der nicht vorschriftskonformen Ausschilderung. Man könnte auch nach § 1 (14) die BI mit Meldungen zuschütten, bis es ihnen zu blöd wird und sie entweder die Korrektur der Signale veranlassen oder dich mundtot machen, indem sie die ZK auf dich ansetzen. :D
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nord22

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #4 am: 18. Januar 2015, 12:09:16 »
Zitat aus der SV - Strab - 2013:
§ 8 Langsamfahrsignale
(1) Allgemeines
Langsamfahrsignale kennzeichnen temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen. Diese Signale können auch línks neben dem Gleis angebracht werden. Das Signal "Endsignal" muss eine Zugslänge nach dem Ende der Langsamfahrstelle angebracht werden.

(2) Signalbilder
Ankündigungssignal
Dreieckige, auf der Spitze stehende, gelbe Tafel mit weißem Rand, in der die zulässige Geschwindigkeit mit schwarzer Schrift angegeben ist. Kündigt den Beginn einer Langsamfahrstelle.
Anfangssignal
Schwarzes "A" in einer rechteckigen, gelben Tafel mit weißem Rand. Kennzeichnet den Beginn einer Langsamfahrstelle. Mit Erreichen des Langsamfahrsignals darf die am Ankündigungssignal angegebene Geschwindigkeit nicht überschritten werden.
Endsignal
Schwarzes "E" in einer rechteckigen, weißen Tafel. Kennzeichnet das Ende einer Langsamfahrstelle. Mit Erreichen des Signals darf die Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren werden.

nord22

95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #5 am: 18. Januar 2015, 12:28:52 »
Die derzeit angebrachten Signale entsprechen hinsichtlich ihrer Position nicht der SV-STRAB 2013.
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #6 am: 18. Januar 2015, 13:21:04 »
Darf das Ankündigungssignal (als Erinnerung) wiederholt werden? Derzeit gibt es ja Situationen, wo die Beschilderung quasi an jedem Querdraht hängt (Beispiel Herbeckstraße stadteinwärts - zumindest noch vor einiger Zeit).
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Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #7 am: 18. Januar 2015, 15:31:57 »
Zitat
Wenn also ein 15er-Taferl ersichtlich ist, aber die Anbringung nicht der Signalvorschrift entspricht........

Nur existiert ein Signal "15er Taferl" seit letztem Donnerstag schlichtweg einfach nicht mehr, das zählt genauso wie wenn ein Paar Turnschuhe am Querdraht hängen!

Zitat
Darf das Ankündigungssignal (als Erinnerung) wiederholt werden? Derzeit gibt es ja Situationen, wo die Beschilderung quasi an jedem Querdraht hängt (Beispiel Herbeckstraße stadteinwärts - zumindest noch vor einiger Zeit).


Nein, darf es nicht, da es ja nur ein Ankündigungsignal ist! Ich sprach vom ehemaligen Erinnerungssignal, welches Ersatzlos gestrichen (sowohl in der Bezeichnung als auch in der Form) wurde, das Langsamfahrsignal ist das ehemalige Streckensignal (in anderer Form und Bezeichnung)! Auch die Langsamfahrsignale entsprechen in der derzeitigen Verwendung nicht mehr der Vorschrift, da der "15er" ja nur den Beginn ankündigt, das "A" aber nie kommt, also der Fahret beim "15er" nur langsamer werden müsste, aber noch keine 15km/h einhalten muss.

hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #8 am: 18. Januar 2015, 15:41:55 »
Darf das Ankündigungssignal (als Erinnerung) wiederholt werden? Derzeit gibt es ja Situationen, wo die Beschilderung quasi an jedem Querdraht hängt (Beispiel Herbeckstraße stadteinwärts - zumindest noch vor einiger Zeit).
Hier geht es ja nicht um die Signale am Querdraht (Geschwindigkeitsbeschränkung), sondern um Langsamfahrstellen, also temporäre Beschränkungen (z.B. wegen einer Baustelle), wie sie mit den bekannten Stangeln neben dem Gleis aufgestellt werden. Da gab es ja auch bisher keine Wiederholungen, nur waren "A" und Tempoangabe halt an der selben Stelle. Jetzt kommt die Tempoangabe vorher und die tatsächliche Beschränkung geht von A bis E. Beim "E" ist jetzt der Unterschied, dass man schon ab der Tafel beschleunigen darf, früher erst eine Zugslänge nach der Tafel.



Mit Erreichen des Signals darf die Streckenhöchstgeschwindigkeit gefahren werden.


Hie sieht man wieder einmal gut, welche Schwierigkeiten sie mit der Deutschen Sprache haben! Sie wollen ausdrücken, man darf ab der Position der Tafel wieder auf die Streckenhöchstgeschwindigkeit beschleunigen, sagen aber, man dürfe die Höchstgeschwindigkeit schon mit Erreichen des Signals fahren, also (gemäß der Gesetze der Logik) schon vorher auf dieses Tempo beschleunigen!  ;)




Nur existiert ein Signal "15er Taferl" seit letztem Donnerstag schlichtweg einfach nicht mehr, das zählt genauso wie wenn ein Paar Turnschuhe am Querdraht hängen!

Nicht ganz richtig! Du verstößt dann zwar gegen keine aktuelle Vorschrift, aber zumindest gegen einen aufrechten Dienstauftrag. Das ist rechtlich zwar weniger schlimm, weil du damit gegen kein Gesetz udgl. handelst, aber immerhin gegen eine ihm zustehende Weisung deines Dienstgebers, was zumindest dienstliche Konsequenzen haben kann.



Meist gibt es aber bei Neufassung von Gesetzen, Vorschriften usw. Übergangsbestimmungen und Fristen. Ich konnte mich diesbezüglich noch nicht schlau machen!
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Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #9 am: 18. Januar 2015, 16:39:06 »
Zitat
Nicht ganz richtig! Du verstößt dann zwar gegen keine aktuelle Vorschrift, aber zumindest gegen einen aufrechten Dienstauftrag.
Gegen welchen?

Zitat
Meist gibt es aber bei Neufassung von Gesetzen, Vorschriften usw. Übergangsbestimmungen und Fristen. Ich konnte mich diesbezüglich noch nicht schlau machen!

Genau da liegt ja das Problem!
Auf der letzten Seite der SV-neu steht, das alle bisherigen Signale ihre Gültigkeit verlieren und bis auf Widerruf die Signale Haltestelles blau, Haltestelle blau/weiß, Streckensignal Halt, Fahrverbot für bestimmte Wagentypen, Signal Streckentrenner gültig bleiben, mehr nicht.Ich glaube das in den nächsten Tagen eine Flut an DA's herauskommen wird, um die wichtigsten Fehler abzuändern.

Vielleicht sollte man diesen Thread abtrennen, hat ja nicht mehr viel mit Gleisschäden zu tun?

4463

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #10 am: 18. Januar 2015, 16:51:17 »
Was für ein bisheriges Signal Streckentrenner gibt es? ???
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hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #11 am: 18. Januar 2015, 17:11:22 »
Zitat
Nicht ganz richtig! Du verstößt dann zwar gegen keine aktuelle Vorschrift, aber zumindest gegen einen aufrechten Dienstauftrag.
Gegen welchen?
Normal wird/wurde die Verhaltensweise (Langsamfahrt) an Stellen mit erkannten Gleisschäden mit Dienstauftrag vorgegeben. Diese Anweisung gilt auch unabhängig von allfällig vorhandene Signalen bzw. deren rechtlich korrekter Ausführung. Wie schon gesagt, ohne (korrektes) Signal verstößt man dann zwar gegen keine Rechtsbestimmung aber gegen eine dienstlich zulässige Weisung.



Zitat
Ich glaube das in den nächsten Tagen eine Flut an DA's herauskommen wird, um die wichtigsten Fehler abzuändern.
Was aber eine Änderung von durch die Behörde bescheidmäßig genehmigten Vorschriften bedeuten würde. Man müsste Änderungen der Behörde mitteilen, bekäme mit Aktenzahl und Datum einen neuen Bescheid über die Kenntnisnahme/Genehmigung der Änderung und müsste das dann per Dienstauftrag, Aushang etc. dem Personal kundtun. Lediglich einen Dienstauftrag mit eigenmächtig abgeänderten Vorschriften* zu machen, wäre ein bissl rechtswidrig. Dass das in den vergangenen Jahrzehnten fast ausschließlich in Selbstherrlichkeit ("Wo ka Kläger, da ka Richter!") so gehandhabt wurde, macht die Sache weder legaler, noch schöner.





*) Was aber Dienstnehmer nicht davon entbindet, solche "Vorschriften" zu beachten, soweit dem nicht andere Rechtsbestimmungen entgegenstehen.
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95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #12 am: 18. Januar 2015, 18:42:25 »
Was für ein bisheriges Signal Streckentrenner gibt es? ???

Laut SV:



In Wahrheit aber nicht blau, sondern schwarz (oder schon so verdreckt, dass man das Blau nicht mehr wahrnehmen kann). Befindet sich nur in der Ustrab.
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #13 am: 18. Januar 2015, 19:17:02 »
Die waren schwarz, wurden nur in der Ustrab verwendet und sind wohl schon alle abmontiert worden, falls man nicht  wo ein Taferl vergessen hat.
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #14 am: 18. Januar 2015, 19:25:08 »
Was für ein bisheriges Signal Streckentrenner gibt es? ???
Laut SV:

(Image removed from quote.)

In Wahrheit aber nicht blau, sondern schwarz (oder schon so verdreckt, dass man das Blau nicht mehr wahrnehmen kann). Befindet sich nur in der Ustrab.
Meine Frage zielte eher darauf ab: das Nachfolgesignal sähe nicht identisch aus, oder gibt es ein derartiges Signal nicht mehr? ???
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