Autor Thema: Änderungen ab A1 117  (Gelesen 30589 mal)

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nord22

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Re: Änderungen ab A1 117
« Antwort #60 am: 07. August 2015, 13:55:40 »
Mit dem Ausbau der Niveauregulierung soll die Störanfälligkeit der ULF reduziert werden. Es hat auch lange genug gedauert, bis auf eine langjährige Serie von Ausfällen wegen Hydrauliklecks und undichter oder geplatzter Hydraulikschläuche angemessen reagiert wurde. Weiters dürfte das Risiko von Bränden, welche in Wahrheit durch herabtropfendes Hydrauliköl verursacht wurden, mit dieser Umbaumaßnahme minimiert werden.

nord22

haidi

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Re: Änderungen ab A1 117
« Antwort #61 am: 07. August 2015, 14:11:57 »
Gemeint war damals nicht die Einstiegshöhe des ULF, sondern die Kantenhöhe der Bahnsteige, die mWn in der Bauordnung festgehalten, aber auf jedenfall in den Regelplänen so vorgesehen ist. Beides sollte man rasch ändern!
Ich erinnere mich an ein Inserat in der Straßenbahn-Gratiszeitung zu dem Zeitpunkt, wo man angefangen hat, den ULF zu planen. Das Inserat von Jenbacher betraf ein Straßenbahnfahrzeug, das sie geplant hätten und das eine Einstiegshöhe von 12 cm hätte. Daraufhin gab es einige Nummer später einen Artikel, in dem auch der Satz in etwa so war: "Eine Einstiegshöhe von 12 cm ist recht gut, aber für Wien nicht brauchbar, weil schon viele Haltestelleninseln 15 cm hatte.
Ich kann mir vorstellen, dass die 15 cm vor allem deswegen vprgeschrieben waren (und jetzt noch sind).
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38ger

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Re: Änderungen ab A1 117
« Antwort #62 am: 07. August 2015, 15:43:27 »
Jetzt werden scheinbar auch die älteren Fahrzeuge umgerüstet.

Zitat
Ab Montag 10.August 2015 werden laufend Straßenbahnen der Type A, B, A1, B1 ohne Niveauregulierung in Betrieb genommen. Die Einstiegshöhe beträgt einheitlich 22.5cm.

Und jene des Flexity dann hoffentlich auch, nicht dass man wieder inkompatibles Zeugs anschafft ... ?

Achter

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Re: Änderungen ab A1 117
« Antwort #63 am: 07. August 2015, 16:17:36 »
Jetzt werden scheinbar auch die älteren Fahrzeuge umgerüstet.

Zitat
Ab Montag 10.August 2015 werden laufend Straßenbahnen der Type A, B, A1, B1 ohne Niveauregulierung in Betrieb genommen. Die Einstiegshöhe beträgt einheitlich 22.5cm.

Und jene des Flexity dann hoffentlich auch, nicht dass man wieder inkompatibles Zeugs anschafft ... ?

Meines Wissens ist nicht daran gedacht, Teile von Ulfen und Flexities zu mischen bzw. zu kreuzen...

Linie 41

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Re: Änderungen ab A1 117
« Antwort #64 am: 07. August 2015, 16:39:04 »
Mit dem Ausbau der Niveauregulierung soll die Störanfälligkeit der ULF reduziert werden. Es hat auch lange genug gedauert, bis auf eine langjährige Serie von Ausfällen wegen Hydrauliklecks und undichter oder geplatzter Hydraulikschläuche angemessen reagiert wurde. Weiters dürfte das Risiko von Bränden, welche in Wahrheit durch herabtropfendes Hydrauliköl verursacht wurden, mit dieser Umbaumaßnahme minimiert werden.

nord22
Sicher, daß die Federung nicht trotzdem hydraulisch bleibt? Das wäre nämlich ein massiver Umbau.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

Tatra83

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Re: Änderungen ab A1 117
« Antwort #65 am: 07. August 2015, 16:46:50 »
Jetzt werden scheinbar auch die älteren Fahrzeuge umgerüstet.
Zitat
Ab Montag 10.August 2015 werden laufend Straßenbahnen der Type A, B, A1, B1 ohne Niveauregulierung in Betrieb genommen. Die Einstiegshöhe beträgt einheitlich 22.5cm.
Und jene des Flexity dann hoffentlich auch, nicht dass man wieder inkompatibles Zeugs anschafft ... ?
Meines Wissens ist nicht daran gedacht, Teile von Ulfen und Flexities zu mischen bzw. zu kreuzen...
Achter, ich nehme an, 38ger bezog sich auf die Einstiegshöhe und nicht auf die Niveauregulierung als Fahrzeugmerkmal. Über letztere verfügt die Flexity-Baureihe nicht.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

hema

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Re: Änderungen ab A1 117
« Antwort #66 am: 07. August 2015, 17:04:13 »

Sicher, daß die Federung nicht trotzdem hydraulisch bleibt?
Wie soll eine hydraulische Federung funktionieren? Flüssigkeiten sind ja nicht komprimierbar!  :o


Hydraulik wird man aber weiterhin für die Federspeicher- und die Zusatzbremsen einsetzen.
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fastpage

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Re: Änderungen ab A1 117
« Antwort #67 am: 07. August 2015, 18:39:41 »
Du hast eine Schraubenfeder und den Hydraulikzylinder, der das Portal in der Höhe fixiert (li und re). Gemeinsam übernehmen diese die Sekundärfederung des Fahrzeuges. Primärfederung sind die Gummihohlfedern Härteklasse C /Bugmodul D weil sich das Modul mit der Zeit zu sehr gesetzt hat.

haidi

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Re: Änderungen ab A1 117
« Antwort #68 am: 07. August 2015, 19:17:36 »
Wie soll eine hydraulische Federung funktionieren? Flüssigkeiten sind ja nicht komprimierbar!  :o
Hydraulische Federungen gibt es mindestens seit den Fünfzigern, wobei die Hydraulik als Kraftübertragung, nicht als Federelement verwendet wird. Beim Citroen war komprimiertes Gas das Federelement.
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hema

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Re: Änderungen ab A1 117
« Antwort #69 am: 07. August 2015, 21:51:00 »
. . . . wobei die Hydraulik als Kraftübertragung . . . .
Genau das ist/war ja das Problem beim ULF. Und eine Übertragung über eine Hydraulikleitung macht keine "hydraulische Federung", die es gar nicht geben kann, auch wenn sie in der Werbung so heißt.



Du hast eine Schraubenfeder und den Hydraulikzylinder . . . .
Wobei die Hydraulik aber nur der Niveauregulierung dient(e)!
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