Die Schiebetüren wurde von Hand betätigt, das Öffnen der hinteren Türe beim in die Haltestelle bremsen war schon ein fester Kraftaufwand und wenn sie nicht eingehakt war, konnte so eine Türe den Fahrgast auch verletzen - so wie einen Bekannten meiner Eltern, der bei der Einfahrt in die Haltestelle von der zulaufenden Schiebetüre an der Ferse erwischt wurde und doch einige Zeit daran laborierte. Auf die Idee, die WSTW-VB zu verklagen ist er nie gekommen.
Hannes