Entschuldigung bitte, aber eine Regelung, die das Einsteigen vor dem Aussteigen lassen unter Strafe (oder sogar ins Strafrecht) stellt kann doch nicht Euer Ernst sein?
Was kommt als nächstes? Hände abhacken für Diebe, Zunge abschneiden für Kaugummi-Spucker?
Viel sinnvoller wäre, wenn die WL endlich kompetentes Personal anwerben würden und im Zuge dessen bei allen Straßenbahnzügen die Funktion "zentrales Schließen" implementieren würden.
Weiters gehört dem Personal auf die Finger geklopft, damit die Freigabe in der HVZ nach spätestens 10 Sekunden gelöscht wird (das könnte man bei den ULFen eigentlich auch softwaremäßig implementieren). Außerdem gehört bei den E2 die Trittstufe mit der Tür gekoppelt, weil wenn das alles gleichzeitig passiert, spart man nicht nur Abfertigungszeit, sondern schreckt die Leute auch ab, noch zu versuchen, einzusteigen.
Attacken gegen Fahrscheinkontrolleure gehören natürlich in jedem Fall strafrechtlich verfolgt. Meines Wissens ist es in der Schweiz seit ca. 10 Jahren so, dass jeder tätliche Angriff gegen Fahrscheinkontrolleure ein Offizialdelikt ist und es somit automatisch zur Strafanzeige kommt. Natürlich müsste man das entsprechend gesetzlich regeln und darüberhinaus die Kontrollore dann als entsprechende Organe in Dienst stellen (ob das jetzt unter das Eisenbahngesetz fällt, soll bitte ein Jurist erklären).