Zum Thema Unfälle: sobald es in der Ustrab den ersten gröberen Auffahrunfall oder gar Brand gibt, ist die Betriebserlaubnis ohne Zugsicherungssystem bzw. Umbau (Einbau!) der Fluchtwege ohnehin weg. Da helfen dann auch keine vom Betriebsrat hineinreklamierten Fluchtfiltermasken oder Betriebsvorschriften für das Nachrücken.
Ich würde mir ja sowieso überlegen, ob die StrabVO in Stein gemeißelt ist. Der Verkehrsminister gehört der SPÖ an, die Direktion der Wiener Linien steht der SPÖ nahe, das sollten ja eigentlich gute Voraussetzungen sein. Das Ziel der VO ist es, einen sicheren Straßenbahnbetrieb abzuwickeln. Ob dazu Blocksignale mit Haltbegriff gehören, ist aus meiner Sicht zumindest hinterfragenswert. Auf der ganzen Welt, nur halt nicht im deutschsprachigen Raum, gibt es Eisenbahnen, bei denen an haltzeigenden Blocksignalen z.T. ohne Auftrag mit geringer Geschwindigkeit in den nächsten Block eingefahren werden darf. Bei der SNCF, wo das erlaubt ist, fahren auch nicht die ganze Zeit Züge zusammen, sondern es herrscht ein sehr hohes Sicherheitsniveau. (Auf
http://www.stellwerke.de/signal/france/seite8.html zeigt das achte Bild so eine Situation.) Wenn man eine Zugbeeinflussung einbaut, die die Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h überwacht, kann ich mir vorstellen, dass die beteiligten Behörden gesprächsbereit wären, auf den Haltbegriff zu verzichten.
Die Luxusvariante wären dann Systeme wie das oben erwähnte Trainguard oder irgendwas mit ETCS, das die Bremskurve überwacht.