Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)  (Gelesen 206142 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #15 am: 03. August 2015, 12:33:26 »
Bedeutet das, wenn wer bei Rot über eine Eisenbahnkreuzung fährt, könnte die Polizei, selbst wenn sie direkt dahinter wäre, nix machen?  :o

Natürlich darf die Polizei was machen. 1. Rotlicht ist Rotlicht Egal ob das Rotlich wegen der EKV oder STVO leuchtet. 2. Kann man dann denjenigen immer noch solang buserieren bis man einen Fehler findet den man Ahnden kann.
3. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geht immer.
Okay danke für die Erklärung. Warum ich das so unwissend fragte ist, dass am Funk immer wieder beides gesagt wird, spricht: Die Landespolizei bittet um unsere Mithilfe oder eben die Bundespolizei bittet um unsere Mithilfe.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36075
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #16 am: 03. August 2015, 12:37:15 »
Okay danke für die Erklärung. Warum ich das so unwissend fragte ist, dass am Funk immer wieder beides gesagt wird, spricht: Die Landespolizei bittet um unsere Mithilfe oder eben die Bundespolizei bittet um unsere Mithilfe.

Da ist kein Unterschied. Bis Ende August 2012 war die Polizei in Bundespolizeidirektionen untergliedert, seither heißen die Organisationseinheiten Landespolizeidirektionen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16385
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #17 am: 03. August 2015, 13:34:34 »
Bedeutet das, wenn wer bei Rot über eine Eisenbahnkreuzung fährt, könnte die Polizei, selbst wenn sie direkt dahinter wäre, nix machen?  :o

Die Polizei kann logischerweise jeden Gesetzesverstoß anzeigen. Nur "Strafmandat" kann sie bei Vergehen gegen Eisenbahnrecht (eigentlich) keines ausstellen, weil es kein Verstoß gem. StVO ist, wo die Höhe der im Straßenverkehr zu erwartenden Strafen festgelegt ist. So gesehen ist die Anzeige unter Umständen weitaus unangenehmer als die Bezahlung von 50 oder 70 Euro!


Außerdem, wenn sie wollen und das Auto filzen, finden sie schon irgendwas und Zeit können sie dir auch ganz schön viel "stehlen"!  ;)  :o
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14457
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #18 am: 03. August 2015, 13:57:47 »
Okay danke für die Erklärung. Warum ich das so unwissend fragte ist, dass am Funk immer wieder beides gesagt wird, spricht: Die Landespolizei bittet um unsere Mithilfe oder eben die Bundespolizei bittet um unsere Mithilfe.
In Deutschland untersteht die Polizei meines Wisses dem Bundesland, die Bundespolizei (in der so viel ich weiß auch die Bahnpolizei aufgegangen ist) ist länderübergreifend (korrigiere mich, wenn das falsch ist)

In Österreich untersteht die Polizei dem Innenministerium, Sektion II, der Leiter ist der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, die Polizeidienststellen sind nachgeordnete Dienststellen).
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

T1

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5297
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #19 am: 03. August 2015, 14:50:11 »
Bedeutet das, wenn wer bei Rot über eine Eisenbahnkreuzung fährt, könnte die Polizei, selbst wenn sie direkt dahinter wäre, nix machen?  :o

Die Polizei kann logischerweise jeden Gesetzesverstoß anzeigen. Nur "Strafmandat" kann sie bei Vergehen gegen Eisenbahnrecht (eigentlich) keines ausstellen, weil es kein Verstoß gem. StVO ist, wo die Höhe der im Straßenverkehr zu erwartenden Strafen festgelegt ist. So gesehen ist die Anzeige unter Umständen weitaus unangenehmer als die Bezahlung von 50 oder 70 Euro!


Außerdem, wenn sie wollen und das Auto filzen, finden sie schon irgendwas und Zeit können sie dir auch ganz schön viel "stehlen"!  ;)  :o
Doch, sicher, die Strafen sind halt im Eisenbahngesetz festgelegt, nicht in der StVO:

§ 162. (1) Wer den Bestimmungen der §§ 42, 43, 46 bis 47b oder den auf Grund der §§ 47c und 49 durch Verordnung erlassenen Vorschriften* zuwiderhandelt, begeht, sofern im folgenden nichts anderes bestimmt ist, eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro zu bestrafen.



(3) Zuwiderhandlungen gegen die auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Vorschriften über das Verhalten bei Annäherung an schienengleiche Eisenbahnübergänge und bei Übersetzung solcher Übergänge sowie über die Beachtung der den schienengleichen Eisenbahnübergang sichernden Verkehrszeichen sind mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro zu bestrafen. Ist eine Person bereits einmal wegen einer derartigen Zuwiderhandlung bestraft worden, so kann an Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängt werden; ist eine solche Person bereits zweimal bestraft worden, so können die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe auch nebeneinander verhängt werden. Die Verhängung einer Freiheitsstrafe ist in diesen Fällen aber nur zulässig, wenn es ihrer bedarf, um die betreffende Person von weiteren Verwaltungsübertretungen der gleichen Art abzuhalten.


*drunter fällt die EisbKrV ;)

Und nach Führerscheingesetz ist Rotfahren an EK übrigens auch ein Vormerkdelikt.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16385
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #20 am: 03. August 2015, 15:00:06 »
Ich habe nichts anderes behauptet. Die Polizei (aber auch die Bahn oder jeder andere Bürger) kann es anzeigen, nur vor Ort kann es nicht mit einem Organmandat gem. StVO bestraft werden, weil es ein Verstoß gegen Eisenbahnrecht ist. Eventuell auch gegen das Strafrecht, wegen Gemeingefährdung etc.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #21 am: 03. August 2015, 23:48:47 »
Okay danke für die Erklärung. Warum ich das so unwissend fragte ist, dass am Funk immer wieder beides gesagt wird, spricht: Die Landespolizei bittet um unsere Mithilfe oder eben die Bundespolizei bittet um unsere Mithilfe.
In Deutschland untersteht die Polizei meines Wisses dem Bundesland, die Bundespolizei (in der so viel ich weiß auch die Bahnpolizei aufgegangen ist) ist länderübergreifend (korrigiere mich, wenn das falsch ist)

In Österreich untersteht die Polizei dem Innenministerium, Sektion II, der Leiter ist der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, die Polizeidienststellen sind nachgeordnete Dienststellen).
Bundespolizei(ehemals Bundesgrenzschutz BGS): https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespolizei_%28Deutschland%29
Landespolizei: https://de.wikipedia.org/wiki/Landespolizei_%28Deutschland%29

Kurz und knapp, die Bundespolizei hat weitreichendere Aufgaben und Befugnisse als die Landespolizei. Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenminister und die Landespolizei dem jeweiligen Innenminister des Bundeslandes/Stadtstaat. Weiteres kümmerst sich die Bundespolizei um Länderübergreifende Angelegenheiten z.B. Grenzkontrollen, Bahn- & Flugverkehr und die LaPo um Bundeslandspezifische Dinge wie Verkehrskontrollen, Wasserschutzpolizei, Kriminalpolizei, Autobahnpolizei.
Genauer steht alles jeweils in den Links.

Ein Beispiel hab ich z.B. Die Lapo verfolgt einem Flüchtenden Autofahrer, darf diesen zwar auch länderübergreifend verfolgen aber nur soweit, bis dieser von ihnen gestellt werden kann und noch nicht die für dieses Bundesland zuständige LaPo vor Ort ist, dies erfolgt per Abmeldung bei der eigenen Leitstelle und anmelden bei der jeweils anderen Leitstelle. Die BuPo kann einen Flüchtigen auch von Kiel nach München verfolgen ohne das sie den Fall abgeben muß.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36075
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #22 am: 18. September 2015, 11:11:08 »
Fußgänger von Badener Bahn erfasst

Zu einem schweren Unfall ist es am Donnerstag in Traiskirchen (Bezirk Baden) gekommen. Ein 26-jähriger Mann wollte trotz Rotlichts die Gleise der Badener Bahn überqueren. Er wurde dabei erfasst und am Kopf schwer verletzt.

Nach Polizeiangaben missachtete der 26-Jährige das Rotlicht einer Signalanlage am Bahnhof in Traiskirchen und ging über die Gleise. Dabei wurde er von dem in Richtung Wien fahrenden Triebwagen ...
[MEHR] (mit Bildern)

Q: http://noe.orf.at/news/stories/2732292/
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #23 am: 18. September 2015, 11:33:10 »
Fußgänger von Badener Bahn erfasst

Zu einem schweren Unfall ist es am Donnerstag in Traiskirchen (Bezirk Baden) gekommen. Ein 26-jähriger Mann wollte trotz Rotlichts die Gleise der Badener Bahn überqueren. Er wurde dabei erfasst und am Kopf schwer verletzt.

Nach Polizeiangaben missachtete der 26-Jährige das Rotlicht einer Signalanlage am Bahnhof in Traiskirchen und ging über die Gleise. Dabei wurde er von dem in Richtung Wien fahrenden Triebwagen ...
[MEHR] (mit Bildern)

Q: http://noe.orf.at/news/stories/2732292/
Weiteres heißt es in der Berichterstattung:
Zitat
Der Mann benutzte zum Zeitpunkt des Unfalls Kopfhörer zum Musikhören
Da fällt mir, nach meinem unschönen Erlebnis letztes Jahr, nur mehr ein: SSKM
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14457
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #24 am: 18. September 2015, 20:01:52 »


Nach Polizeiangaben missachtete der 26-Jährige das Rotlicht einer Signalanlage am Bahnhof in Traiskirchen und ging über die Gleise.
Weiteres heißt es in der Berichterstattung:
Zitat
Der Mann benutzte zum Zeitpunkt des Unfalls Kopfhörer zum Musikhören
Da fällt mir, nach meinem unschönen Erlebnis letztes Jahr, nur mehr ein: SSKM
Man sich ja die Kopfhörer auf die Ohren legen und nicht auf die Augen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #25 am: 18. September 2015, 21:29:54 »


Nach Polizeiangaben missachtete der 26-Jährige das Rotlicht einer Signalanlage am Bahnhof in Traiskirchen und ging über die Gleise.
Weiteres heißt es in der Berichterstattung:
Zitat
Der Mann benutzte zum Zeitpunkt des Unfalls Kopfhörer zum Musikhören
Da fällt mir, nach meinem unschönen Erlebnis letztes Jahr, nur mehr ein: SSKM
Man sich ja die Kopfhörer auf die Ohren legen und nicht auf die Augen.
War bei meinem Niederstoßen praktisch eine Kopie von dem beschriebenen.
Sobald die Kopfhörer auf sind, steigt die Sehschwäche.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Werner1981

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1068

martin8721

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 4136
  • Halbstarker
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #27 am: 17. Oktober 2015, 23:12:36 »
http://m.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,1223822


Wozu man das WLB-Logo und den VOR-Sticker verpixelt hat, würd ich auch gern wissen.  ::)

Monorail

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1298
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #28 am: 17. Oktober 2015, 23:31:50 »
Wird die beschädigte WLB-Garnitur wieder fahrtüchtig gemacht oder zum Ersatzteilspender umfunktioniert?
Die Haltestellen heißen "Dr.-Karl-Renner-Ring", "Simmering, Grillgasse" und "Kärntner Ring, Oper", Punkt. Stationsnamen haben geographisch korrekt und nicht irreführend zu sein.

4463

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5778
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #29 am: 18. Oktober 2015, 02:06:09 »
Sind Taxifahrer die Kamikazepiloten unserer Zeit? Selbstaufopferung gegen die Vorherrschaft des öffentlichen Verkehrs? :P
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.