Autor Thema: Zentralfriedhofverkehr  (Gelesen 51189 mal)

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h 3004

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #60 am: 08. Februar 2017, 21:21:42 »
Nein, weil sich in der Kurve 3 Fahrspuren damals nicht ausgegangen sind. Daher auch die Verlegung des Außengleises am Ring (neuer erweiterter Bogen).

Paulchen

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #61 am: 08. Februar 2017, 21:57:39 »
Nein, weil sich in der Kurve 3 Fahrspuren damals nicht ausgegangen sind. Daher auch die Verlegung des Außengleises am Ring (neuer erweiterter Bogen).

Und waren das vor der Kurve zwei Spuren oder auch drei? Falls Letzteres, woher sollten Autofahrer wissen, dass drei Fahrzeuge in der Kurve nebeneinander nicht Platz haben?

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #62 am: 08. Februar 2017, 23:34:18 »
Nein, weil sich in der Kurve 3 Fahrspuren damals nicht ausgegangen sind. Daher auch die Verlegung des Außengleises am Ring (neuer erweiterter Bogen).

Und waren das vor der Kurve zwei Spuren oder auch drei? Falls Letzteres, woher sollten Autofahrer wissen, dass drei Fahrzeuge in der Kurve nebeneinander nicht Platz haben?
Das ist doch auch noch heute ein beliebtes Mittel, um mittels überbreiter Spuren bei Platzmangel die Aufstellung mehrerer Autos nebeneinander zu ermöglichen, wenn der Platz zur Markierung normgerechter Spuren nicht ausreicht.
Spontan fällt mir da ein: Währinger Straße vor Nußdorfer Straße und Getreidemarkt vor Linker Wienzeile.
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haidi

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #63 am: 08. Februar 2017, 23:53:02 »
Wenn ich mich richtig erinnere, war in den Siebzigern die erste Spur durchmarkiert, die Markierung zwischen 2. und 3. Spur fehlte in der Kurve und vor der Kurve war eine Fahrbahn-Verengungsmarkierung
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hema

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #64 am: 09. Februar 2017, 01:49:09 »

Vermutlich sind sie mit dem markieren nicht fertig geworden, schaut noch sehr frisch aus!
Auch ich glaube eher, dass man die Markierung absichtlich weggelassen hat, weil es im Bogen zu eng für drei Fahrstreifen war!
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Hawk

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #65 am: 09. Februar 2017, 19:12:18 »
Das war wirklich sehr knapp, und die damaligen Lenker(Herrenfahrer) wussten das auch!  ;)
Das leben zwingt einen oft in die Knie,jedoch ein jeder kann selbst entscheiden ob er liegen bleibt oder wieder aufsteht! :-)

W_E_St

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #66 am: 11. Februar 2017, 20:03:09 »
Zitat
Das ist doch auch noch heute ein beliebtes Mittel, um mittels überbreiter Spuren bei Platzmangel die Aufstellung mehrerer Autos nebeneinander zu ermöglichen, wenn der Platz zur Markierung normgerechter Spuren nicht ausreicht.
Spontan fällt mir da ein: Währinger Straße vor Nußdorfer Straße

Also genau dort sind sehr wohl zwei markierte Fahrstreifen, einmal Rechtsabbieger in die Nußdorfer und einmal geradeaus in die Währinger Straße. Und damit das Ganze nicht zu fad wird, ist vor der Aufteilung auf zwei Fahrstreifen (etwa beim Beginn der Haltestelleninsel) noch ein Mehrzweckstreifen. Wenn ein Autofahrer meint, die Rechtsabbiegespur begänne schon dort, wo die Parkplätze aufhören, mäht er leicht einmal einen Radfahrer nieder. Wäre mir dort beinahe passiert, konnte gerade noch eine Vollbremsung machen, bevor sich das Auto vor mir reingeschnitten hat.
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hema

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #67 am: 11. Februar 2017, 20:53:51 »
Der für Radfahrer markierte Teil eines Mehrzweckstreifens ist aber keine Radfahranlage und gehört zum Fahrstreifen. Er  darf, falls nötig, von Autos befahren werden, dafür ist aber auch der Radfahrer ein ganz normaler Benützer des Fahrstreifens und nicht an die Benützung des markierten Streifens gebunden*. Fahrende Autos innerhalb eines Fahrstreifens (rechts) überholen ist sicher nicht erlaubt, nur das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen, beispielsweise an einer vor der Kreuzung haltenden Kolonne.




*) Auch bei Querungen kannst du voll drüber fahren und musst nicht das Tempo reduzieren, wie es bei Radfahrerüberfahrten im Zug eines Radweges vorgeschrieben ist.
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haidi

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #68 am: 12. Februar 2017, 02:58:11 »
Der für Radfahrer markierte Teil eines Mehrzweckstreifens ist aber keine Radfahranlage und gehört zum Fahrstreifen. Er  darf, falls nötig, von Autos befahren werden, dafür ist aber auch der Radfahrer ein ganz normaler Benützer des Fahrstreifens und nicht an die Benützung des markierten Streifens gebunden*. Fahrende Autos innerhalb eines Fahrstreifens (rechts) überholen ist sicher nicht erlaubt, nur das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen, beispielsweise an einer vor der Kreuzung haltenden Kolonne.bei Querungen kannst du voll drüber fahren und musst nicht das Tempo reduzieren, wie es bei Radfahrerüberfahrten im Zug eines Radweges vorgeschrieben ist.
Sorry:
Zitat
StVO, § 2 (1)
11b. Radfahranlage: ein Radfahrstreifen, ein Mehrzweckstreifen, ein Radweg, Geh- und Radweg oder eine Radfahrerüberfahrt;
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hema

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #69 am: 12. Februar 2017, 06:42:26 »
Keine eigene, ausschließlich dem Radverkehr (Segways und Skatern) vorbehaltene Anlage. Besser? Auf Mehrzweckstreifen sind Inline-Skates übrigens nicht erlaubt, da er Teil der Autofahrbahn ist.
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haidi

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #70 am: 12. Februar 2017, 13:07:49 »
Egentlich gehört der Radverkehr nicht unbedingt zum Zentralfriedhofsverkehr im Sinne dieses Forums (auch wenn sicher Friedhofsbesucher mit dem Fahrrad kommen)-
Was ich sagen wollte ist, dass im Gegensatz zu deiner Meinung Radfahrer den Mehrzweckstreifen benutzen müssen (wenn ohne Anhänger und nicht breiter als 80 cm), weil er eine Radverkehrsanlage ist.
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W_E_St

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #71 am: 12. Februar 2017, 14:31:28 »
Und Kraftfahrzeuge dürfen ihn nur dann mitbenützen, wenn die Restfahrbahnbreite nicht ausreicht. Was bei einem durchschnittlichen PKW an der genannten Stelle nicht zutrifft.
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michael-h

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #72 am: 04. Juni 2018, 16:54:59 »
Ich hole mal diesen Thread wieder hervor:

1907 wurde ja bekanntlich das Linienbezeichnungsschema eingeführt. Zu Allerheiligen 1907 verkehrten insgesamt 20 Straßenbahnlinien zum Zentralfriedhof, um die Friedhofsbesucher möglichst umsteigefrei zu ihrem Ziel zu bringen. Ich habe nun einen Netzplan des Zentralfriedhofverkehrs erstellt. Wegen der hohen Auflösung und der damit verbundenen Dateigröße macht es nicht Sinn, den Netzplan als Anhang zu posten. Die Dateien sind auf meiner Homepage in Originalgröße herunterladbar.

Zentralfriedhofverkehr 1907: https://heussler.zenfolio.com/netzplaene_zentralfriedhofverkehr/eb5969186
Zum Vergleich dazu der "normale" Netzplan von 1907 (Stichtag 31.12.): https://heussler.zenfolio.com/netzplaene_tramway_wien/eb403e365

Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen, insbesondere, wenn Fehler oder Ungenauigkeiten festgestellt werden. Irgendwann wird man nämlich völlig betriebsblind.
LG Michi
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Erdberg

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #73 am: 25. August 2018, 11:21:12 »
Leider finde ich den Zentralfriedhofsnetzplan nicht.
Die Jahrespläne finde ich ganz toll, auch die Liniennetzpläne.

Wenn ich beide angegebenen Links aufrufe, komme ich immer zur selben Seite.
Ich würde gerne den Zentralfriedhofs-Plan sehen! Wie komme ich dazu?

Paulchen

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Re: Zentralfriedhofverkehr
« Antwort #74 am: 25. August 2018, 13:26:09 »
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Was mir an den Plänen spontan aufgefallen ist: Sie berücksichtigen sehr wohl die zweite Donauregulierung ab 1972 mit dem Bau der Neuen Donau, nicht aber die erste ab 1870, in welcher der heutige Verlauf der Donau erst entstanden ist.

Zugegeben, das ist natürlich für einen Plan von Straßenbahnstrecken von nicht allzu großer Bedeutung. :)