Autor Thema: Linie 71 bis Kaiserebersdorf  (Gelesen 117362 mal)

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luki32

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Re: Linie 71 bis Kaiserebersdorf
« Antwort #405 am: 04. März 2018, 20:19:46 »
Da der 6er öfter fährt und sogar darauf geachtet wird, dass der 71er beim 3. Tor erst nach dem 6er ausfährt, dürfte die Umsteigeverbindung 6-71 auch nicht übermäßig unattraktiv sein.
Da die Ausfahrt der Linie 71 ampelgeregelt ist, ist das mMn nur eine subjektive Beobachtung.

Diese VLSA gibts doch schon länger nicht mehr, oder?

mfG
Luki
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Geamatic

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Re: Linie 71 bis Kaiserebersdorf
« Antwort #406 am: 04. März 2018, 20:39:10 »
Ja, die wurde schon vor meheren Jahren abmontiert.

Klingelfee

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Re: Linie 71 bis Kaiserebersdorf
« Antwort #407 am: 04. März 2018, 21:15:17 »
Ja, die wurde schon vor meheren Jahren abmontiert.

Das wusste ich nicht, jedoch gibt es noch einen Grund, wieso die Linie 71 die Linie 6 vorläßt.

Die Linie 6 hat Vorrang (Fahrende vor stehende Zug)
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

B1 777

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Re: Linie 71 bis Kaiserebersdorf
« Antwort #408 am: 11. März 2018, 20:29:45 »
Ja, die wurde schon vor meheren Jahren abmontiert.

Das wusste ich nicht, jedoch gibt es noch einen Grund, wieso die Linie 71 die Linie 6 vorläßt.

Die Linie 6 hat Vorrang (Fahrende vor stehende Zug)


Interne vorrangregeln

§40 Absatz 2 rechts  vor links (Sorry)

§40 Absatz 3 stehender vor fahrender Zug  ;)


95B

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Re: Linie 71 bis Kaiserebersdorf
« Antwort #409 am: 11. März 2018, 20:35:19 »
§40 Absatz 2 links vor rechts

 ???
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Klingelfee

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Re: Linie 71 bis Kaiserebersdorf
« Antwort #410 am: 11. März 2018, 20:41:03 »
Ja, die wurde schon vor meheren Jahren abmontiert.

Das wusste ich nicht, jedoch gibt es noch einen Grund, wieso die Linie 71 die Linie 6 vorläßt.

Die Linie 6 hat Vorrang (Fahrende vor stehende Zug)


Interne vorrangregeln

§40 Absatz 2 rechts  vor links (Sorry)

§40 Absatz 3 stehender vor fahrender Zug  ;)

Und welche Grundlagen sind das?

Denn in §40 der STRABVO ist die Abstimmung des Stromabnehmer mit der Fahrleitung beschrieben.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

B1 777

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Re: Linie 71 bis Kaiserebersdorf
« Antwort #411 am: 11. März 2018, 20:58:51 »
Ja, die wurde schon vor meheren Jahren abmontiert.

Das wusste ich nicht, jedoch gibt es noch einen Grund, wieso die Linie 71 die Linie 6 vorläßt.

Die Linie 6 hat Vorrang (Fahrende vor stehende Zug)


Interne vorrangregeln

§40 Absatz 2 rechts  vor links (Sorry)

§40 Absatz 3 stehender vor fahrender Zug  ;)

Und welche Grundlagen sind das?

Denn in §40 der STRABVO ist die Abstimmung des Stromabnehmer mit der Fahrleitung beschrieben.

Das sind 2 von 6 interne vorrangregeln für Straßenbahnen untereinander.

Hubi

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Re: Linie 71 bis Kaiserebersdorf
« Antwort #412 am: 11. März 2018, 20:59:16 »
Zitat
Vermutlich hat man den Umbau des A1 59 schon im Auge gehabt, als man den Dienstauftrag für den Geschwindigkeitswarner am A1 63 geschrieben hat.

§40,ZSB Strab!
Den Smiley hast du aber schon gesehen?


Klingelfee

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Re: Linie 71 bis Kaiserebersdorf
« Antwort #413 am: 11. März 2018, 21:59:26 »
Ja, die wurde schon vor meheren Jahren abmontiert.

Das wusste ich nicht, jedoch gibt es noch einen Grund, wieso die Linie 71 die Linie 6 vorläßt.

Die Linie 6 hat Vorrang (Fahrende vor stehende Zug)


Interne vorrangregeln

§40 Absatz 2 rechts  vor links (Sorry)

§40 Absatz 3 stehender vor fahrender Zug  ;)

Und welche Grundlagen sind das?

Denn in §40 der STRABVO ist die Abstimmung des Stromabnehmer mit der Fahrleitung beschrieben.

Das sind 2 von 6 interne vorrangregeln für Straßenbahnen untereinander.

Jetzt habe ich es gefunden.

Nur in meinen Unterlagen steht unter §40 Punkt 3, dass der fahrende gegenüber dem stehenden Zug Vorrang hat.

Das die Vorrangregel oft anders abgehandelt werden hat oft auch ortspezifische Gründe.
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B1 777

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Re: Linie 71 bis Kaiserebersdorf
« Antwort #414 am: 12. März 2018, 07:40:44 »
Ja, die wurde schon vor meheren Jahren abmontiert.

Das wusste ich nicht, jedoch gibt es noch einen Grund, wieso die Linie 71 die Linie 6 vorläßt.

Die Linie 6 hat Vorrang (Fahrende vor stehende Zug)


Interne vorrangregeln

§40 Absatz 2 rechts  vor links (Sorry)

§40 Absatz 3 stehender vor fahrender Zug  ;)

Und welche Grundlagen sind das?

Denn in §40 der STRABVO ist die Abstimmung des Stromabnehmer mit der Fahrleitung beschrieben.

Das sind 2 von 6 interne vorrangregeln für Straßenbahnen untereinander.

Jetzt habe ich es gefunden.

Nur in meinen Unterlagen steht unter §40 Punkt 3, dass der fahrende gegenüber dem stehenden Zug Vorrang hat.

Das die Vorrangregel oft anders abgehandelt werden hat oft auch ortspezifische Gründe.

Stimmt mein Fehler.natürlich fahrender vor stehender Zug