Autor Thema: Verantwortung von Fahrlehrer und Fahrschüler (war: Type BH)  (Gelesen 9905 mal)

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hema

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Re: Verantwortung von Fahrlehrer und Fahrschüler (war: Type BH)
« Antwort #15 am: 23. Oktober 2015, 19:15:54 »
. . . . vom BH entfernt es sich schon ziemlich.
Da hast du recht. Außerdem ist die Debatte eh fruchtlos, weil sich die meisten Leute "ihre" Gesetze eh selber zusammenreimen und dann blöd schauen, wenn sie wirklich mal vor dem Kadi stehen!  :-\
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HLS

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Re: Verantwortung von Fahrlehrer und Fahrschüler (war: Type BH)
« Antwort #16 am: 23. Oktober 2015, 19:33:59 »
Der Lehrfahrer muss immer eingreifen, wenn er erkennt, dass der Schüler eine Situation nicht alleine meistern kann.
Ab wann muß er es erkennen?

Wenn der Schüler eine Situation schon hundertemale richtig gemacht hat und plötzlich irgendwas "vermasselt", wird die Reaktionszeit vom Lehrfahrer/Instruktor auch erheblich länger dauern, als z.B. eine Reaktion auf ein unvorhersehbares Ereignis(plötzliches ausparken eines Fahrzeuges, Person springt unvermittelt aufs Gleis...etc).
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Verantwortung von Fahrlehrer und Fahrschüler (war: Type BH)
« Antwort #17 am: 23. Oktober 2015, 20:57:32 »

Ab wann muß er es erkennen?
Für die verkehresrelevanten Handlungen, sowie für deren Richtigkeit, im Zuge des Unterrichts eines Fahrschülers (ohne Führerschein udgl.) ist der Fahrlehrer verantwortlich. Auch wenn du privat einen Verwandten unterrichtest. Anders für rechtswidrige oder gefährliche Handlungen, welche ein Schüler vorsätzlich und absichtlich setzt, da muss er selber die Konsequenzen tragen. Natürlich muss der Lehrer, wie auch jeder andere Mensch, in einem solchen Fall im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, die Schadfolgen für Dritte möglichst gering zu halten.

Als Lehrfahrer eines Kollegen nach Absolvierung seiner Prüfung bist du nur dem Unternehmen gegenüber verantwortlich, dass du die Handlungen des Anfängers überwachst und ihm auch alle ihm noch fehlenden Informationen für seine Dienstverrichtung im Rahmen seines vorgesehenen Dienstes lieferst. Für seine Verkehrs- und sonstigen Vorschriftsübertretungen, Dienstverfehlungen etc. ist er selbst verantwortlich, allerdings müsstest du solche Auffälligkeiten melden.
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petestoeb

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Re: Verantwortung von Fahrlehrer und Fahrschüler (war: Type BH)
« Antwort #18 am: 23. Oktober 2015, 23:27:58 »

Ab wann muß er es erkennen?
Für die verkehresrelevanten Handlungen, sowie für deren Richtigkeit, im Zuge des Unterrichts eines Fahrschülers (ohne Führerschein udgl.) ist der Fahrlehrer verantwortlich. Auch wenn du privat einen Verwandten unterrichtest. Anders für rechtswidrige oder gefährliche Handlungen, welche ein Schüler vorsätzlich und absichtlich setzt, da muss er selber die Konsequenzen tragen. Natürlich muss der Lehrer, wie auch jeder andere Mensch, in einem solchen Fall im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, die Schadfolgen für Dritte möglichst gering zu halten.

Als Lehrfahrer eines Kollegen nach Absolvierung seiner Prüfung bist du nur dem Unternehmen gegenüber verantwortlich, dass du die Handlungen des Anfängers überwachst und ihm auch alle ihm noch fehlenden Informationen für seine Dienstverrichtung im Rahmen seines vorgesehenen Dienstes lieferst. Für seine Verkehrs- und sonstigen Vorschriftsübertretungen, Dienstverfehlungen etc. ist er selbst verantwortlich, allerdings müsstest du solche Auffälligkeiten melden.

Auch wenn du es noch so oft behauptest: Es ist einfach Unsinn. Solange es keine Fahrberechtigung für die entsprechende Type gibt, ist der Lehrfahrer hauptverantwortlich. Natürlich darf der Schüler keine vorsätzlichen Handlungen entgegen der Vorschriften setzen und der Lehrfahrer muss solche Verfehlungen natürlich innerbetrieblich weitergeben, aber die Verantwortung trägt er für nicht geprüfte Typen selbstverständlich der Lehrfahrer.

Und jetzt wieder auf den Ausgangspunkt der Diskussion zu kommen. Es geht um die Typenschulung und um die speziellen Bedingungen für die Bedienung der Type. Und selbstverständlich ist es eben die Aufgabe des Lehrfahrers, die Bedienung der Type zu unterrichten und zu üben. Und bei den Übungsfahren MUSS er bei möglicher Fehlbedienung eingreifen. Kein derartiger Schüler wird bewusst gegen die allgemeinen, für alle Typen geltenden Vorgaben verstoßen, aber selbst bei solchen Fehlern MUSS der Lehrfahrer eingreifen. Und eben Notbremsungen sind - vor allem bei Schülern, die bisher nur mit Typen mit automatischem Fahrschalter unterwegs waren - extreme Situationen, die nicht leicht beherrschbar sind. Und es braucht selbst bei den entsprechenden Übungen lange, bis die Schüler bei vorhersehbaren Übungen die Notbremsungen beherrschen. Im Gefahrenfall sind die Notbremsungen bei solchen Typen selbst geübten Fahrern (mich eingeschlossen) meist nicht gelungen und der Bremsweg durch Rädergleiten verlängert worden.

HLS

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Re: Verantwortung von Fahrlehrer und Fahrschüler (war: Type BH)
« Antwort #19 am: 24. Oktober 2015, 10:53:05 »

Ab wann muß er es erkennen?
Für die verkehresrelevanten Handlungen, sowie für deren Richtigkeit, im Zuge des Unterrichts eines Fahrschülers (ohne Führerschein udgl.) ist der Fahrlehrer verantwortlich. Auch wenn du privat einen Verwandten unterrichtest. Anders für rechtswidrige oder gefährliche Handlungen, welche ein Schüler vorsätzlich und absichtlich setzt, da muss er selber die Konsequenzen tragen. Natürlich muss der Lehrer, wie auch jeder andere Mensch, in einem solchen Fall im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, die Schadfolgen für Dritte möglichst gering zu halten.

Als Lehrfahrer eines Kollegen nach Absolvierung seiner Prüfung bist du nur dem Unternehmen gegenüber verantwortlich, dass du die Handlungen des Anfängers überwachst und ihm auch alle ihm noch fehlenden Informationen für seine Dienstverrichtung im Rahmen seines vorgesehenen Dienstes lieferst. Für seine Verkehrs- und sonstigen Vorschriftsübertretungen, Dienstverfehlungen etc. ist er selbst verantwortlich, allerdings müsstest du solche Auffälligkeiten melden.
Das beantwortet dennoch nicht meine Frage(sie kann im Übrigen auch seitens des Schulbüros, mir nie zu meiner Zufriedenheit beantwortet werden).

Wie gefragt gehts darum, wenn der Schüler, egal jetzt ob "geprüft" oder "ungeprüft" eine Situation hundertemale richtig macht und plötzlich eben diese Reaktion auslässt.

Weiteres gehört einem Lehrfahrer, wenn der Schüler ungeprüft ist, der Vorfall zu 100% im Falle das es nur ein Streckenfahren ist, kann er, bedingt dadurch das der Lehrfahrer eingreifen kann, eine Teilschuld zugesprochen bekommen. Wo hingegen einem Streckenfahrer, der kein Lehrfahrer ist, kann keine Schuld zugewiesen werden, da er nicht eingreifen kann.
"Grüß Gott"

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hema

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Re: Verantwortung von Fahrlehrer und Fahrschüler (war: Type BH)
« Antwort #20 am: 24. Oktober 2015, 21:56:22 »

Wie gefragt gehts darum, wenn der Schüler, egal jetzt ob "geprüft" oder "ungeprüft" eine Situation hundertemale richtig macht und plötzlich eben diese Reaktion auslässt.
Ist ein Fahrer in Ausbildung, also ein Schüler, trägt vorerst das Eisenbahnunternehmen die grundsätzliche Verantwortung, ob es die entsprechende Person zum Fahrdienst zulässt, sowie ob und wann man sie überhaupt ein Fahrzeug (unter Aufsicht durch den Ausbilder natürlich!) im Verkehrsnetz bewegen lässt. Der Fahrlehrer ist für die Instruktion, Führung und Überwachung der Tätigkeiten des Schülers zuständig und auch dafür verantwortlich, dass der Schüler Verkehrsvorschriften einhält und das Fahrzeug sachgemäß bedient. Daher ist er auch verpflichtet umgehend einzuschreiten oder einzugreifen, sobald er erkennt, dass der Schüler seinen Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommt, also etwa in die Steuerung des Fahrzeuges einzugreifen oder die weitere Ausbildung abzubrechen. Somit wird der Lehrer auch für Übertretungen des Schülers heranzuziehen sein, soweit es ihm möglich gewesen wäre diese durch entsprechende Umsicht zu verhindern. Nicht haftbar gemacht werden kann der Ausbilder für rechtswidrige Tätigkeiten des Schülers, welche dieser absichtlich und vorsätzlich setzt. Allerdings müsste er in so einer Situation die Ausbildung umgehend abbrechen, um eventuelle Rechtsfolgen für seine Person zu vermeiden.

Nach erfolgreicher Ablegung der Fahrprüfung und Erhalt des Verwendungsausweises als Straßenbahnfahrer der WiLi ist er kein Schüler mehr, also für alle Einhaltung von Verkehrs- und sonstigen Vorschriften im Rahmen seines Dienstes allein verantwortlich und somit nicht mehr dazu anzuhalten und im Übertretungsfall eigentlich sogar zu melden. Alle weiteren Instruktionen und die durch den Lehrfahrer begleiteten Dienste dienen dem Unternehmen nur mehr dazu, sicherzustellen, dass der Fahrer jetzt noch alle nötigen Anleitungen, Hinweise und Informationen für seinen täglichen Dienst erhält  und dass man damit dem Neuling einen Assistenten zur Seite stellt, der es ihm ermöglicht ein wenig Sicherheit zu erwerben, aber auch um durch die Tätigkeit des Begleiters einen sauberen Abschluss der Ausbildung und nötige Rückmeldungen über die tatsächliche Einsatzfähigkeit des Neuen zu gewährleisten. Gleiches gilt auch für eine allfällig verordnete Nachschulung eines Fahrers mit aufrechter Fahrberechtigung. Mit der Lehrfahrertaste hat man die Möglichkeit eine Notbremsung einzuleiten, analog dem Ziehen eines Notbremsgriffes, wobei im Normalverkehr solche Vorfälle eigentlich gemeldet werden müssten, bei der Ausbildung im Schulwagen natürlich nicht.

Eine spätere, reine Typenschulung, Streckenschulung, Einschulung auf neue Einrichtungen usw. dient zum Kennenlernen neuer Gegebenheiten*. Wie das im einzelnen durchgeführt wird, obliegt der Entscheidung der Verantwortlichen im Unternehmen. Alle Teilnehmer an solchen Schulungen sind natürlich voll selber verantwortlich für ihr dienstliches Handeln, sie sind ja nicht im Kindergarten!




*) Wenn in einer Spedition statt Scania auf einmal Mercedes angeschafft werden, muss ja auch niemand den Führerschein neu machen, wohl wird aber die Firma ihre Lenker mit Unterlagen beteilen und zu einer kleinen Probefahrt einladen, ehe sie die Leute mit den neuen Fahrzeugen in die "Wildnis" entlässt. Schon im Interesse der Firma.
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