Wie gefragt gehts darum, wenn der Schüler, egal jetzt ob "geprüft" oder "ungeprüft" eine Situation hundertemale richtig macht und plötzlich eben diese Reaktion auslässt.
Ist ein Fahrer in Ausbildung, also ein Schüler, trägt vorerst das Eisenbahnunternehmen die grundsätzliche Verantwortung, ob es die entsprechende Person zum Fahrdienst zulässt, sowie ob und wann man sie überhaupt ein Fahrzeug (unter Aufsicht durch den Ausbilder natürlich!) im Verkehrsnetz bewegen lässt. Der Fahrlehrer ist für die Instruktion, Führung und Überwachung der Tätigkeiten des Schülers zuständig und auch dafür verantwortlich, dass der Schüler Verkehrsvorschriften einhält und das Fahrzeug sachgemäß bedient. Daher ist er auch verpflichtet umgehend einzuschreiten oder einzugreifen, sobald er erkennt, dass der Schüler seinen Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommt, also etwa in die Steuerung des Fahrzeuges einzugreifen oder die weitere Ausbildung abzubrechen. Somit wird der Lehrer auch für Übertretungen des Schülers heranzuziehen sein, soweit es ihm möglich gewesen wäre diese durch entsprechende Umsicht zu verhindern. Nicht haftbar gemacht werden kann der Ausbilder für rechtswidrige Tätigkeiten des Schülers, welche dieser absichtlich und vorsätzlich setzt. Allerdings müsste er in so einer Situation die Ausbildung umgehend abbrechen, um eventuelle Rechtsfolgen für seine Person zu vermeiden.
Nach erfolgreicher Ablegung der Fahrprüfung und Erhalt des Verwendungsausweises als Straßenbahnfahrer der WiLi ist er kein Schüler mehr, also für alle Einhaltung von Verkehrs- und sonstigen Vorschriften im Rahmen seines Dienstes allein verantwortlich und somit nicht mehr dazu anzuhalten und im Übertretungsfall eigentlich sogar zu melden. Alle weiteren Instruktionen und die durch den Lehrfahrer begleiteten Dienste dienen dem Unternehmen nur mehr dazu, sicherzustellen, dass der Fahrer jetzt noch alle nötigen Anleitungen, Hinweise und Informationen für seinen täglichen Dienst erhält und dass man damit dem Neuling einen Assistenten zur Seite stellt, der es ihm ermöglicht ein wenig Sicherheit zu erwerben, aber auch um durch die Tätigkeit des Begleiters einen sauberen Abschluss der Ausbildung und nötige Rückmeldungen über die tatsächliche Einsatzfähigkeit des Neuen zu gewährleisten. Gleiches gilt auch für eine allfällig verordnete Nachschulung eines Fahrers mit aufrechter Fahrberechtigung. Mit der Lehrfahrertaste hat man die Möglichkeit eine Notbremsung einzuleiten, analog dem Ziehen eines Notbremsgriffes, wobei im Normalverkehr solche Vorfälle eigentlich gemeldet werden müssten, bei der Ausbildung im Schulwagen natürlich nicht.
Eine spätere, reine Typenschulung, Streckenschulung, Einschulung auf neue Einrichtungen usw. dient zum Kennenlernen neuer Gegebenheiten*. Wie das im einzelnen durchgeführt wird, obliegt der Entscheidung der Verantwortlichen im Unternehmen. Alle Teilnehmer an solchen Schulungen sind natürlich voll selber verantwortlich für ihr dienstliches Handeln, sie sind ja nicht im Kindergarten!
*) Wenn in einer Spedition statt Scania auf einmal Mercedes angeschafft werden, muss ja auch niemand den Führerschein neu machen, wohl wird aber die Firma ihre Lenker mit Unterlagen beteilen und zu einer kleinen Probefahrt einladen, ehe sie die Leute mit den neuen Fahrzeugen in die "Wildnis" entlässt. Schon im Interesse der Firma.