Autor Thema: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?  (Gelesen 12340 mal)

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B-Wagen

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Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« am: 08. März 2016, 19:08:20 »
Hallo zusammen,

Kombinationen aus L-Triebwagen und c2/3/4-Beiwagen waren ja durchaus üblich.
Aber: War es technisch eigentlich auch möglich, umgekehrt einen E(1) mit l-Beiwagen elektrisch zu kuppeln?

luki32

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #1 am: 08. März 2016, 20:36:53 »
Kombinationen aus L-Triebwagen und c2/3/4-Beiwagen waren ja durchaus üblich.
Aber: War es technisch eigentlich auch möglich, umgekehrt einen E(1) mit l-Beiwagen elektrisch zu kuppeln?

Natürlich ja, nur wenn Du zwei l an einen E(1) hängst erkennt er beide bei der Abfertigung nur als einen Beiwagen, bremstechnisch ist es kein Problem.

mfG
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B-Wagen

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #2 am: 08. März 2016, 20:40:29 »
Danke!
Wurden solche Kombinationen jemals zu Überstellungsfahrten o.ä. gesehen?

gv57

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #3 am: 09. März 2016, 10:00:15 »
Das Problem bei der Kombination liegt wohl daran, dass der l(3) breiter als der E(1)-Triebwagen ist (lt. Konstruktionszeichnung um 13cm).

luki32

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #4 am: 09. März 2016, 10:04:52 »
Das Problem bei der Kombination liegt wohl daran, dass der l(3) breiter als der E(1)-Triebwagen ist (lt. Konstruktionszeichnung um 13cm).

Und was ist das Problem bei 2,2 zu 2,3 m?
Der ULF hat auch sein breitestes Portal nicht vorne.

mfG
Luki
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SheepJoe

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #5 am: 09. März 2016, 10:19:45 »
Das Problem bei der Kombination liegt wohl daran, dass der l(3) breiter als der E(1)-Triebwagen ist (lt. Konstruktionszeichnung um 13cm).

Und was ist das Problem bei 2,2 zu 2,3 m?
Der ULF hat auch sein breitestes Portal nicht vorne.

mfG
Luki

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gv57

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #6 am: 09. März 2016, 10:45:16 »
Zitat
Und was ist das Problem bei 2,2 zu 2,3 m?
Der ULF hat auch sein breitestes Portal nicht vorne.

Mag sein, dass dieser Umstand in der Praxis kaum Auswirkungen hat. Die Frage ist halt wie das die Behörde bei der Zulassung solch einer Kombination gesehen hätte.
Meines Wissens war es übrigens früher bei Zügen mit Altbauwagen beim Mitführen eines überbreiten Beiwagens notwendig am Triebwagen Brechleisten anzubringen. Welche Abweichung von der Triebwagenbreite noch toleriert wurde oder ob es eine Nulltoleranzvorschrift war konnte ich allerdings nirgends recherchieren.

Bezüglich deines Arguments mit dem ULF:
Auch ein E, E1, L(3,4) etc. sind vorne verjüngt und die Stelle der grössten Breite befindet sich erst weiter hinten.


Ferry

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #7 am: 09. März 2016, 13:24:43 »
Natürlich ja, nur wenn Du zwei l an einen E(1) hängst erkennt er beide bei der Abfertigung nur als einen Beiwagen, bremstechnisch ist es kein Problem.

M.W. war das bei den L3 und L4 auch so.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

hema

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #8 am: 09. März 2016, 17:11:18 »
Die Frage ist halt wie das die Behörde bei der Zulassung solch einer Kombination gesehen hätte.
Was geht das die Behörde an bzw., was hat das mit der Zulassung (der Fahrzeuge) zu tun?  ???


Zitat
Meines Wissens war es übrigens früher bei Zügen mit Altbauwagen beim Mitführen eines überbreiten Beiwagens notwendig am Triebwagen Brechleisten anzubringen.
Das mit den Brechleisten ist aber schon sehr lange her. Oder kannst du dich an einen Heidelberger erinnern, der wegen des Mitführens eines m3-Beiwagens Brechleisten trug?
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

B-Wagen

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #9 am: 09. März 2016, 17:39:55 »
Dieses Problem mit zu breiten Beiwagen gab es auch in Deutschland. So wurden z.B. in Frankfurt und Hannover an die Triebwagen "Blumenbretter" geschraubt, damit diese tunneltauglich umgebaute Beiwagen mitführen konnten, bei denen aus dem normalen Fahrzeugprofil ragende Klapptrittstufen montiert waren.

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #10 am: 09. März 2016, 19:37:30 »
Sind die c5 nicht auch ein wenig breiter als die E2? ???
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.

gv57

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #11 am: 09. März 2016, 20:08:35 »

 Was geht das die Behörde an bzw., was hat das mit der Zulassung (der Fahrzeuge) zu tun?  ???
Dass das auf die Einzelzulassung der Fahrzeuge keinen Einfluß hat ist mir schon klar. Aber ist nicht auch die Kombination von Trieb- und Beiwagen abnahmepflichtig ? Ich denke da z.B. an die Abnahmefahrten D1-c2 die damals auf der Strecke 80 durchgeführt wurden und angeblich letztlich wegen der Zugslänge nicht genehmigt wurden.

Zitat
Das mit den Brechleisten ist aber schon sehr lange her. Oder kannst du dich an einen Heidelberger erinnern, der wegen des Mitführens eines m3-Beiwagens Brechleisten trug?

Das waren zwar nur knapp 7cm Differenz, aber du hast Recht - an diese Garnituren habe ich im ersten Moment nicht gedacht. Gab es da auch behördliche Abnahmen?

HLS

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #12 am: 09. März 2016, 22:25:13 »
Sind die c5 nicht auch ein wenig breiter als die E2? ???
Natürlich nicht! E2 über Blinker 2,26m, c5 2,17m. Einzig in der Kurve hat der c5, bedingt durch ein fehlendes Gelenk, eine größere Auslenkung.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #13 am: 10. März 2016, 04:12:56 »

Einzig in der Kurve hat der c5, bedingt durch ein fehlendes Gelenk, eine größere Auslenkung.
Hat er natürlich nicht, da Kastenbreite und Drehzapfenabstand bei Trieb- und Beiwagen gleich sind.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

HLS

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Re: Kuppelbarkeit E(1) mit l-Beiwagen?
« Antwort #14 am: 10. März 2016, 08:36:03 »

Einzig in der Kurve hat der c5, bedingt durch ein fehlendes Gelenk, eine größere Auslenkung.
Hat er natürlich nicht, da Kastenbreite und Drehzapfenabstand bei Trieb- und Beiwagen gleich sind.
Selber gesehen! Der E2 kam problemlos an einem Falschparker vorbei, der Beiwagen hat dem Falschparker eine gegeben!
Allerdings hab ich es auch bei E1+cX so gesehen.
"Grüß Gott"

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