Und was ist das Problem bei 2,2 zu 2,3 m?
Der ULF hat auch sein breitestes Portal nicht vorne.
Mag sein, dass dieser Umstand in der Praxis kaum Auswirkungen hat. Die Frage ist halt wie das die Behörde bei der Zulassung solch einer Kombination gesehen hätte.
Meines Wissens war es übrigens früher bei Zügen mit Altbauwagen beim Mitführen eines überbreiten Beiwagens notwendig am Triebwagen Brechleisten anzubringen. Welche Abweichung von der Triebwagenbreite noch toleriert wurde oder ob es eine Nulltoleranzvorschrift war konnte ich allerdings nirgends recherchieren.
Bezüglich deines Arguments mit dem ULF:
Auch ein E, E
1, L
(3,4) etc. sind vorne verjüngt und die Stelle der grössten Breite befindet sich erst weiter hinten.