Autor Thema: Stock im Eisen / Benagelter Baum  (Gelesen 10545 mal)

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haidi

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Re: Stock im Eisen / Benagelter Baum
« Antwort #15 am: 13. März 2017, 20:44:26 »
StVO:
Zitat
§ 1. Geltungsbereich.

(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.

(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

§ 2. Begriffsbestimmungen.

(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
   1. Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;

Auch Wege imPark unterliegen der StVO - also wenn du einem Fußgänger begegnest, nach rechts ausweichen und wenn du einen überholst, dann unbedingt links!
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coolharry

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Re: Stock im Eisen / Benagelter Baum
« Antwort #16 am: 14. März 2017, 08:29:41 »
Der Hintergrund der Schilder, die dort in der Umgebung vor sich hin rosten, ist ja der, dass es in unmittelbarer Umgebung mehrere Reitställe gibt und dementsprechen gerne die Leute ausreiten. Damit es da nicht zu gefährlichen Konflikten zwischen Hundebesitzern, Kleinkindern und eben den Reitern kommt, sind die meisten Wege mit einem Reitverbot ausgestattet. Weiters glauben einige Pferdebesitzer der Prater gehört ihnen und alle anderen sollen sich schleichen. Somit sind diese Schilder wenigstens ein bissl ein dezenter Hinweis, das man mit einem Pferd nicht gleichzeitig das Recht gekauft hat zu tun und zu machen was und wo man will.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Ferry

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Re: Stock im Eisen / Benagelter Baum
« Antwort #17 am: 14. März 2017, 08:29:49 »
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

Ist das nicht die Quadratur des Kreises? Das Gesetz gilt, es gibt aber keine Befugnisse für Behörden! Typisch österreichischer Ansatz halt...  ::)
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hema

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Re: Stock im Eisen / Benagelter Baum
« Antwort #18 am: 14. März 2017, 10:02:23 »
Willst du auf deinem Privatgrund von einem Polizisten bestraft werden, weil du z.B. dein Auto "verkehrsbehindernd" parkst?   ::)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

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Re: Stock im Eisen / Benagelter Baum
« Antwort #19 am: 14. März 2017, 10:09:03 »
Willst du auf deinem Privatgrund von einem Polizisten bestraft werden, weil du z.B. dein Auto "verkehrsbehindernd" parkst?   ::)

http://www.oeamtc.at/portal/paradox-wenn-privatgrund-oeffentlich-ist+2500+1399671
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

haidi

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Re: Stock im Eisen / Benagelter Baum
« Antwort #20 am: 14. März 2017, 10:16:38 »
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

Ist das nicht die Quadratur des Kreises? Das Gesetz gilt, es gibt aber keine Befugnisse für Behörden! Typisch österreichischer Ansatz halt...  ::)
Möchtest du, dass die Polizei in deinem Garten Strafmandate austeilt, wenn du auf der Zufahrt zu deiner Garage mit 2 Rädern neben der Fahrbahn parkst? Die Zufahrt ist eine FAhrbahn ohne öffentlichen Verkehr.

Straßen ohne öffentlichen Verkehr sind Firmen- und Privatgründe, bei denen die Zufahrt beschränkt (nicht unbedingt beschrankt) ist.
Supermarktparkplätze z.B. zählen durchaus zu Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr, dort dürfen keine Eingriffe in die StVO gemacht werden wie z.B. Gabelstapler haben immer Vorrang oder Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang.

Auf der südwestllichen Seite der Hevesigasse (1130) gibt es Parkplätze, die privat sind. Angezeigt wird das nur durch eine unscheinbare Tafel am Beginn und am Ende dieser Parkplatzreihen. Ein Organmandat der Polizei kann man dort ganz leicht beeinspruchen (die darauf folgende Anzeige) weil die Behörde dort nicht zuständig ist. Ein Strafmandat wäre aber immer noch bililger als Abschleppen durch den Parkplatzmieter/-eigentümer oder eine Besitzstörungsklage.
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Ferry

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Re: Stock im Eisen / Benagelter Baum
« Antwort #21 am: 14. März 2017, 10:50:00 »
Willst du auf deinem Privatgrund von einem Polizisten bestraft werden, weil du z.B. dein Auto "verkehrsbehindernd" parkst?   ::)

Wenn erkennbar ist, dass es sich um einen Privatgrund handelt (z.B. durch Einzäunung), gilt dort die StVO nicht.

Und mir geht es dabei um die rechtlich Situation an sich: an einem Ort gilt ein Gesetz, aber die Behörde kann es nicht vollziehen, weil sie dazu nicht befugt ist. Wozu gilt es dann dort überhaupt?
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haidi

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Re: Stock im Eisen / Benagelter Baum
« Antwort #22 am: 14. März 2017, 12:32:02 »
Willst du auf deinem Privatgrund von einem Polizisten bestraft werden, weil du z.B. dein Auto "verkehrsbehindernd" parkst?   ::)

Wenn erkennbar ist, dass es sich um einen Privatgrund handelt (z.B. durch Einzäunung), gilt dort die StVO nicht.

Und mir geht es dabei um die rechtlich Situation an sich: an einem Ort gilt ein Gesetz, aber die Behörde kann es nicht vollziehen, weil sie dazu nicht befugt ist. Wozu gilt es dann dort überhaupt?
Auch auf einem eingezäunten Grund gilt die StVO per se, der Grundeigentümer kann sie aber ausschließen oder Änderungen verfügen (siehe mein voriges Posting). Die StVO mit den vom Grundeigentümer kundgemachten Abweichungen ist relevant bei Unfällen mit Fahrzeugen in Bezug auf das Strafverfahren (fahrlässige Körperverletzung, - Tötung) und das Haftungsverfahren. Bei einem Unfall auf Privatgrund hat die Behörde oder das Gericht durchaus die Möglichkeit, Unfallerhebungen durchzuführen.
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Re: Stock im Eisen / Benagelter Baum
« Antwort #23 am: 14. März 2017, 23:58:12 »
Bei (Falsch)Parken auf Privatgründen sollte man auch immer das Thema einer Besitzstörung im Auge behalten. Damit gab es in letzter Zeit viel Abzocke (natürlich hat jeder das Recht, Fremde von seinem Grund fernzuhalten, aber es gab Fälle, wo Autofahrer bei der Parkplatzsuche quasi "gelockt" und dann per Privatklage bestraft wurden).
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.