Autor Thema: OGH - Urteil Schwarzfahrer zahlen auch Inkassokosten  (Gelesen 1679 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

nord22

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 13567
OGH - Urteil Schwarzfahrer zahlen auch Inkassokosten
« am: 07. August 2016, 12:38:48 »
Zitat aus der Krone vom 06.08.2016: "Wer in Wien ohne Fahrschein öffentlich fährt und erwischt wird, muss auch die Inkasso-Kosten dafür bezahlen - selbst wenn das Inkassobüro den Wiener Linien keine Spesen dafür verrechnet. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt. Aufgrund einer Vereinbarung verrechnet das Inkassobüro den Wiener Linien keine Gebühren, sondern hebt diese direkt bei ertappten Schwarzfahrern ein. Der Verursacher hat den Schaden zu bezahlen - hier eben inklusive Einbringungskosten."
Anmerkung: Die Spesen des Inkassobüros summieren sich auf einen Betrag, der die ursprüngliche Mehrgebühr von 103 € um ein vielfaches übersteigt. Jedenfalls ein glänzendes Geschäft für die Inkassobüros und die Gemeinde Wien als Eigentümer der W.L.; das Foto im Zeitungsartikel zeigt E1 4783 + c4 beim Einbiegen von Am Tabor in die Nordbahnstraße.

nord22