Also dann müsste jedoch auch der VEF und WTM, sowie das V44 diese Papier haben. Denn die dürfen die Gleisverbindung fahren OHNE, dass sie dies vorher einen Disponenten, bzw die Vbi verständigt.
Meiner Meinung nach nicht unbedingt zwangsläufig, da solche Fahrten, ebenso wie alle anderen Sonderfahrten, nicht alle 6min da drüber rumpeln.
Ich kann mich noch an ein Funkgespräch mit einem Disponenten, der jetzt wieder fest am Westbahnhof sitzt, erinnern, der ganz hektisch mich anfunkte und gleich "los quasselte", ob ich noch Dörfel kurz fahren kann. Nach der Erwiderung: "nein bin schon über die Weiche drüber, aber Aßmayergasse gehn würde", meinte er: "nein sie sind ja mit nem Ulf unterwegs, dann fahrens ma bitte über Westbahnhof zurück nach Lainz".
Wie gesagt, ich würde sonst keinen vernünftigen Grund finden, warum E
x dort abbiegen dürfen, Ulfe aber nicht. Übrigens sind wir damals in der Fahrerfach auch einmal dort umgedreht, weil wir alle die Weichenstellung "übersehen" haben, wollten wir doch der WLB entlang fahren.