Das Nebeneinanderfahren ist NUR erlaubt, wenn es sich um eine "Trainingsfahrt" handelt - mindestens ein Fahrer muss über eine Trainerlizenz verfügen!
Das mit der Trainerlizenz würde mich sehr wundern - hat doch der VwGH es als Trainingsfahrt angesehen, wenn der Fahrer eines Rennrades in Anzug und mit Aktentasche am Oberrohr fährt. Woher hast du das?
Und was hat es mit "Masse x Geschwindigkeit" zu tun, wenn ein Fußgänger oder ein Radfahrer zu einer roten Ampel kommen, diese ignorieren und trotzdem die Straße überqueren bzw. in die Kreuzung einfahren? Meine Beobachtungen sind wahrlich keine Einzelfälle!
Ich schildere dir jetzt noch viel mehr Einzelfälle:
Autofahrer, die bei Gelb knapp vor Rot in die Kreuzung einfahren - das ist ebenfalls bewusst, da er da 7 Sekunden nach Beginn des Grünblinkens fährt. Mit so einer Reaktionszeit gehört der Führerschein weg.
Rotfahrer: Jede Ampelphase auf Gürtelkreuzungen oder auch beim Linksbbiegen von der Breitenfurter Straße stadteinwärts in die Hetzendorfer Straße - da ist es schon so weit, dass der Gegenverkehr bei Grün noch nicht losfahren kann.
Das Wort "INDIVIDUALVERKEHR" leitet sich ab vom Wort INDIVIDUUM! Das ist jeder einzelne von uns! Und wenn wir alle unterwegs sind, dann haben unsere Wege eben INDIVIDUELLE Ausgangspunkte und Ziele. Und ich wiederhole mich da gerne - jedem muss die freie Wahl haben, welches Verkehrsmittel er oder sie zu welchem Zweck für welchen Weg nützt! Es kann und darf keine Aufgabe der Politik sein, einzelne Benutzergruppen auf Kosten der jeweiligen anderen zu bevorzugen, noch die Gruppen gegeneinander auszuspielen! Es ist Aufgabe der Politik durch entsprechende und ZIELGERICHTETE Investitionen Anreize zu schaffen. Aus meiner sich ist es zB NIEMANDEN zumutbar, mit schweren oder sperrigen Lasten die Öffis zu nutzen, oder?
Diese schweren und sperrigen Lasten sind ein von vielen vorgebrachtes Argument, mit dem man auch den 99,9%igen Anteil der Fahrten am Gesamtverkehr (ohne Lieferfahrzeuge) zu rechtfertigen versucht, bei dem sich im Fahrzeug nur die berühmten 1,2 Personen und außer der Handtasche keine weitere Ladung befindet.
Übrigens:
Diese Einschränkungen, die du beim MIV kritisierst, gibt es in ähnlicher Form beim Baurecht. Da wird die Verwendung des eigenen Grund und Boden eingeschränkt. Ich möchte nur wissen was du sagen würdest, würde dein Nachbar unmittelbar an der Grundstückgrenze 10 cm neben deinem Wohnzimmerfenster eine 4 m hohe Wand aufstellen.
Ich bin wahrlich kein Autofetischist, ich nütze sehr wohl auch das Rad und ÖV, aber alles zu seiner Zeit und dem jeweiligen Zweck entsprechend!
Würdest du und alle anderen das machen, dann hätten wir keinerlei Probleme und der ÖV hätte ohne zusätzlche Kosten eine wesentlich größere Kapazität.
Achja, wenn ich als Kaufmann 400 Monate brauchen würde, bis sich ein Projekt entsprechend amortisiert, dann hätte ich schon in der PLANUNG dafür einiges kräftig vergeigt!
Deshalb würde kein Kaufmann eine derartige Parkgarage errichten, wenn sie sich nicht über Umwege amortisiert. Umwege: Ich bekomme Kunden in mein Geschäft, durch die Integration in den Geschäftsbau fallen die Grundstückskosten weg und die Baukosten für die Garage sind auch günstiger, weil z.B. Fundamentierung so und so vorhanden ist.
Hofer als eine Firma, die wirklich preisbewusst ist (unter anderem eine Maxime: Alles aus Eigenmittel finanziert) hat z.B. bei dem Bau der Filiale am ehemaligen Schärdinger-Gund (Linzer Straße 233) 2/3 des Grundes als Parkplatz, 1/3 als Gebäude. Das heißt, dass trotz der hohen Grundstückspreise und trotz oben angeführten Baukostenunterschied der Flächenverbrauch immer noch günstiger ist.
Deine "Ausdrucksweise" lässt aus meiner Sicht Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit oder Naheverhältnis zum aktuellen "rotgrünen Hofstaat" zu, habe ich Recht damit?
Jetzt stell dir Wien und den Zustand des Öffentlichen Verkehrs unter einer blau-schwarzen Stadtregierung vor.
Es ist leicht, die Menschen gegen die bestehnden Regierungen aufzuhetzen und die Blauen beherrschen dass im Gegensatz zu den Schwarzen vollkommen, ohne wirklich sachliche Argumente vorzubringen. Die jetzigen Erfahrungen in Österreich zeigen uns aber, dass ein roter oder rot-grüner "Saustall" uns immer noch billiger kommt, als die blauen "Saubermänner".
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@Haidi:
Wo genau ich das mit der "Trainingslizenz" gehört oder gelesen habe, kann ich Dir leider nicht mehr genau sagen, das ist schon sehr lange her und ich weiß die damalige Quelle nicht mehr. Was aber auch stimmen soll ist, was Du da gemeint hast, mit Rennräder gibt es eine Ausnahme bei der Radwegbenützungspflicht. Aber nur weil mit Rennrad gefahren wird, ist mit Nebeneinanderfahren nix!
Es liegt wie gesagt in der Natur der Sache, dass eben beim Individualverkehr die Verkehrsteilnehmer unterschiedliche Ausgangspunkte und Fahrtziele haben! Aber ich sehe es eben als falsch an, diese wegen der "statistischen 1,2 Personen" im Fahrzeug anzuprangern! Viel mehr könnte man zB Fahrgemeinschaften (fördert mW die Stadt Salzburg) oder speziell im Berufsverkehr mehr Werksverkehre fördern!
Wie schon andere hier geschrieben haben, viel hängt auch an der Attraktivität des ÖV, auch in punkto Fahrzeit. Es liegt auf der Hand, daß wenn ich mit dem Auto eine Strecke in der halben Zeit der ÖV Fahrzeit schaffe, für welches Verkehrsmittel ich mich trotz "Umerziehungsmaßnahme" entscheide!
Umgekehrt fahre ich bereits seit 1992 nicht mehr mit dem Auto Ziele im Stadtzentrum und den inneren Bezirken an (mit sehr, sehr wenigen Ausnahmen!). In diesem Zusammenhang offenbarte sich auch der "wahre Charakter" meiner damaligen weiblichen Begleitung!
Lt. StVO muss in Österreich eine Ampel mindestens 4x grün blinken, bevor sie auf gelb springt! Die Ampeln, die das nicht tun oder zB nur 2x blinken, sind somit gesetzeswidrig programmiert! Die Autofahrer, die dort noch bei gelb einfahren, dürfen das dann auch noch, da Notbremsungen da unzumutbar und auch gefährlich sind!
In Deutschland gibt es kein "Grünblinken", dafür ist die Gelbphase länger!
Sorry, aber der Vergleich mit dem Baurecht ist aus meiner Sicht ein Vergleich Äpfel mit Birnen!
Mfg Donaufelder