Es gab mal eine Zeit, wo sich die Verkehrsbetriebe in der STVO schlicht nicht ausgekannt haben. Ich nenne als Beispiele Vorrang-Regelungen, wenn die Straßenbahn auf den eigenen Bahnkörper in Seitenlage wechselt (D, 71)und ebenso gab es keine klare Rechts-Meinung, ob für den Autoverkehr aufgestellte Verkehrszeichen auch für eine Straßenbahn auf eigenen Bahnkörper gelten. Lange Zeit waren die Wiener Verkehrsbetriebe (sic!) der Meinung, die Tram darf auf eigenem Bahnkörper NIE schneller als 50 km/h fahren, weil sie in de Stadt fährt., . Das hat mir einmal der damalige Betriebsleiter gesagt. So ist zu erklären, warum bei tempo 30 "ausgenommen Tram" steht, obwohl das Verkehrszeichen für die Tram ja gar nicht gilt, weil es links steht. Derselbe Betriebsleiter war übrigens auch der Meinung, dass Andreaskreuze für Straßenbahnen im Stadtgebiet nicht zulässig sind. Ein ähnliches Problem gab es übrigens beim damals neugebauten 67er zum Wienerfeld auf eigenem Bahnkörper und der daneben verlaufenden Tempo 30-Zone.