Naja, es könnte ja theoretisch die Feststellklinke einer Kurbel brechen.
Wenn du so argumentierst, dann dürftest du überhaupt keinen Wagen auf die Strecke schicken, denn es könnte ja auch ein Fahrschalter abbrennen oder der Stromabnehmer abreißen oder sonst irgendetwas passieren.
Außerdem ist die Formulierung allein schon wegen derjenigen Fahrzeuge nicht sinnlos, die tatsächlich zwei unabhängige Handbremsen haben (es gibt nicht nur Museums-Zweiachser!)
Das ist schon richtig, aber es ist absurd, diese Vorschrift für die Einschränkung zum Anlass zu nehmen, dass der 4033 nur mit Beiwagen fahren darf, weil
er nur eine Handbremse hat. Der 4137 hat genauso "nur eine Handbremse" (korrekterweise heißt das übrigens "Feststellbremse"). Der Unterschied ist, dass sie beim 4033 nur vom Fahrerplatz, beim 4137 vom Fahrerplatz oder vom ehemaligen Fahrerplatz auf der B-Seite angezogen werden kann. Es bleibt aber bei beiden Wagen dieselbe Feststellbremse!
Derjenige, der das so festgelegt hat, zeigt, dass er keine Ahnung von der Wagentechnik der M hat.