Wie schon gesagt: wenn der Fahrschalter abbrennt, kann man mit dem 4033 und 4137 auch nicht mehr fahren, da es keinen hinteren Fahrschalter gibt.
Nur ist nicht fahren Können im Gegensatz zu nicht bremsen Können im Normalfall nicht sicherheitsrelevant.
Da müsste der Fahrer wohl die Handbremse halten und den Zug raschest als Sonderzug einziehen. Ein Abstellen wäre in so einem Fall wirklich nur mit dem Verwenden der hinteren Kurbel möglich.
Eben, das meinte ich ja: Dass ein M nur eine Feststellbremse hat, ändert nichts daran, dass es zwei Möglichkeiten zum Applizieren dieser Bremse gibt. Wenn die Klinke vorne bricht, kann man den Zug immer noch mit der hinteren Handbremse abstellen. Ohne hintere Handbremse geht das eben nicht, da hat man gar keine zweite Sicherheitsebene. Vielleicht beruht die Regelung also auf diesem Gedanken, wer weiß.