Autor Thema: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017  (Gelesen 205614 mal)

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5er

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1035 am: 21. Dezember 2017, 11:09:22 »
Es geht ja nicht darum, wie viele Bremsen ein Fahrzeug hat, sondern wer sie ggf. bedient.
Geht es tatsächlich darum wer sie bedient? In der bisherigen Diskussion war doch eher die Rede davon, dass sich die Solenoidhaltebremse beim E1 bei Ausfall der Batteriespannung löst und der Wagen entrollen kann wenn die Handbremse nicht angezogen wurde. Zumindest hat nord22 das so als Begründung geschrieben. Ich habe da immer gedacht, dass es dabei um den Fall geht, dass der Wagen im Gefällte steht, der Fahrer steigt, aus welchem Grund auch immer (Weichenstellen zB), aus zieht aber die Handbremse nicht an, wenn genau in dem Moment die Batteriespannung ausfällt, lässt die Solenoidbremse aus und der Wagen kann entrollen. Daher bringt doch der zweite Mann nur etwas, wenn es eine Anweisung gibt, dass immer einer der beiden am Wagen sein muss.

95B

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1036 am: 21. Dezember 2017, 12:40:30 »
Es geht ja nicht darum, wie viele Bremsen ein Fahrzeug hat, sondern wer sie ggf. bedient.
Geht es tatsächlich darum wer sie bedient? In der bisherigen Diskussion war doch eher die Rede davon, dass sich die Solenoidhaltebremse beim E1 bei Ausfall der Batteriespannung löst und der Wagen entrollen kann wenn die Handbremse nicht angezogen wurde. Zumindest hat nord22 das so als Begründung geschrieben. Ich habe da immer gedacht, dass es dabei um den Fall geht, dass der Wagen im Gefällte steht, der Fahrer steigt, aus welchem Grund auch immer (Weichenstellen zB), aus zieht aber die Handbremse nicht an, wenn genau in dem Moment die Batteriespannung ausfällt, lässt die Solenoidbremse aus und der Wagen kann entrollen. Daher bringt doch der zweite Mann nur etwas, wenn es eine Anweisung gibt, dass immer einer der beiden am Wagen sein muss.

Nein, darum geht es nicht. Man kann nicht etwas verbieten, nur weil bei gröblicher Missachtung vonVorschriften etwas passieren kann. Sonst müsste man beispielsweise das Autofahren mit der Begründung verbieten, es könne zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Verkehrsteilnehmer Verkehrsregeln missachten.

Wenn der Zug vor dem Verlassen des Fahrerplatzes vorschriftsgemäß gesichert wird, kann er nicht entrollen. Da gibt es zwischen Holzkastenzweiachsern, E1 und ULFen überhaupt kein Unterschied.

Worum es ursächlich geht, wird ohnehin nicht festzustellen sein, da es keine wie auch immer geartete behördliche Verfügung in diese Richtung gibt. Da muss man schon denjenigen fragen, der das Gerücht in die Welt gesetzt hat. Vielleicht kann sich ja nord22 ein wenig umhören, der dürfte der Quelle näher sein.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1037 am: 21. Dezember 2017, 13:03:02 »
@95B: Gib es auf. Diesmal gehörst auch du zu den Unverstandenen. Nicht nur immer ich  >:D >:D >:D >:D >:D
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60er

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1038 am: 21. Dezember 2017, 13:56:30 »
Es geht ja nicht darum, wie viele Bremsen ein Fahrzeug hat, sondern wer sie ggf. bedient. Und auf Oldtimern, wo neben dem Fahrer auch immer ein Zugführer Dienst verrichtet, würde eben - wenn der Fahrer aus irgendeinem Grund nicht (mehr) in der Lage dazu ist - der Zugführer die Feststellbremse anziehen und damit ein Wegrollen des Wagens verhindern.
Was hat die Feststellbremse damit zu tun, ob eine zweite Person mitfahren muss? Die (allermeisten) Oldtimer sind wegen der fehlenden Totmanneinrichtung nicht für den Einmannbetrieb zugelassen.

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1039 am: 22. Dezember 2017, 12:57:09 »
Es geht ja nicht darum, wie viele Bremsen ein Fahrzeug hat, sondern wer sie ggf. bedient. Und auf Oldtimern, wo neben dem Fahrer auch immer ein Zugführer Dienst verrichtet, würde eben - wenn der Fahrer aus irgendeinem Grund nicht (mehr) in der Lage dazu ist - der Zugführer die Feststellbremse anziehen und damit ein Wegrollen des Wagens verhindern.
Was hat die Feststellbremse damit zu tun, ob eine zweite Person mitfahren muss? Die (allermeisten) Oldtimer sind wegen der fehlenden Totmanneinrichtung nicht für den Einmannbetrieb zugelassen.

In Wien wüsste ich eigentlich keinen echten Nostalgiewagen, der über eine Totmanneinrichtung verfügt - E 4401 ist ein Stehzeug, ebenso der U-Doppelwagen in Erdberg. Die modernsten Fahrzeuge der Vereine sind der L und der F des VEF und die haben beide keinen Totmann.
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60er

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1040 am: 22. Dezember 2017, 13:47:07 »
In Wien wüsste ich eigentlich keinen echten Nostalgiewagen, der über eine Totmanneinrichtung verfügt - E 4401 ist ein Stehzeug, ebenso der U-Doppelwagen in Erdberg. Die modernsten Fahrzeuge der Vereine sind der L und der F des VEF und die haben beide keinen Totmann.
E 4401 wurde zumindest schon mal bewegt und da durfte ihn ULHP im Einmannbetrieb fahren. 8)

haidi

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1041 am: 22. Dezember 2017, 15:49:10 »
Geht es tatsächlich darum wer sie bedient? In der bisherigen Diskussion war doch eher die Rede davon, dass sich die Solenoidhaltebremse beim E1 bei Ausfall der Batteriespannung löst und der Wagen entrollen kann wenn die Handbremse nicht angezogen wurde. Zumindest hat nord22 das so als Begründung geschrieben. Ich habe da immer gedacht, dass es dabei um den Fall geht, dass der Wagen im Gefällte steht, der Fahrer steigt, aus welchem Grund auch immer (Weichenstellen zB), aus zieht aber die Handbremse nicht an, wenn genau in dem Moment die Batteriespannung ausfällt, lässt die Solenoidbremse aus und der Wagen kann entrollen. Daher bringt doch der zweite Mann nur etwas, wenn es eine Anweisung gibt, dass immer einer der beiden am Wagen sein muss.
Es wird wohl - wie es auch bei den früheren Fahrzeugen vorgesehen war, der Zugführer aussteigen und die Weichen stellen. Ebenso, wenn beim E2 ein "Sicherheitsmann" mitfahren muss.
Nur bei den schaffnerbesetzen Zügen mit Schaffnerplatz ist der Fahrer selbst ausgestiegen, weil der Schaffner ja eine Bremseinrichtung unter seinem Fuß gehabt hat.

Zur Anweisung aus den BM-Arbeit: Wenn eine solche aus diesem Bereich gekommen ist, könnte es sich auch um das Arbeitsinspektorat gehandelt haben. Schließlich ist der bewusstlose Fahrer gefährdet, wenn der ungebremste Zug die Güpferlingstraße runter rollt.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1042 am: 22. Dezember 2017, 16:49:12 »
Da müsste der Fahrer aber schon genau während eines Batterieausfalles in der Güpferligstraße ohnmächtig werden und zudem auch nicht, wenigstens in einer letzten Reaktion, die Schienenbremse eingeschaltet haben. Und da der Zug da zurückrollen würde, wäre der Fahrer wohl an der ziemlich sichersten Stelle im Wagen!  ;)
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1043 am: 22. Dezember 2017, 17:00:00 »

Bezüglich entrollter E1.
Wurde der Unfall von 4728 bei der Friedensbrücke damals eigentlich aufgeklärt? Da war ja glaub ich auch davon die Rede, dass sich der Zug nicht mehr bremsen ließ.

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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1044 am: 22. Dezember 2017, 23:16:23 »
Nach einem Ausfall/Kurzschluss im Batteriestromkreis ist der Fahrschalter dort stecken geblieben, wo er gerade war, und das waren leider Fahrstufen. Die Batteriefernauslösung ist dadurch auch nicht gegangen und der Fahrer war leider nicht wiff genug, den Überstromschalter händisch auszuschalten und ist nur verzweifelt und mit all seiner (zu geringen) Kraft an der Handbremse gehangen. Irgendwann hat dann der Überstromschalter wegen zu hohen Motorstroms zum Glück doch abgeschaltet und der Zug ist stehengeblieben.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1045 am: 22. Dezember 2017, 23:28:04 »
Nach einem Ausfall/Kurzschluss im Batteriestromkreis ist der Fahrschalter dort stecken geblieben, wo er gerade war, und das waren leider Fahrstufen. Die Batteriefernauslösung ist dadurch auch nicht gegangen und der Fahrer war leider nicht wiff genug, den Überstromschalter händisch auszuschalten und ist nur verzweifelt und mit all seiner (zu geringen) Kraft an der Handbremse gehangen. Irgendwann hat dann der Überstromschalter wegen zu hohen Motorstroms zum Glück doch abgeschaltet und der Zug ist stehengeblieben.

Meines Wissens kam noch dazu, dass der Fahrer zwar die Schienenbremse eingeschaltet hat, aber durch einen Trenner oder Bügelschwanken ist der Kontakt zum Fahrstrom kurz verlorengegangen und die Schienenbremse hat sich daher wie bei Ausfall der Fahrspannung vorgesehen auf den (nur diesmal leider nicht vorhandenen) Batteriestrom umgeschaltet. Abhilfe wäre gewesen, die Schienenbremse aus- und wiedereinzuschalten, aber wer denkt in so einer Situation schon an so etwas?

Dass man jedoch bei auf Fahrstufen steckengebliebenem Fahrschalter (aus welchem Grund auch immer) den Überstromschalter ausschaltet, um die Stromzufuhr zu den Motoren zu unterbrechen, sollte eigentlich Grundlagenwissen sein. Und dann ist der Zug mit Sand, Schienenbremse (linke Hand) und Handbremse (rechte Hand) ganz gut einbremsbar.
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Re: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017
« Antwort #1046 am: 29. Dezember 2017, 17:33:50 »
Ich habe da immer gedacht, dass es dabei um den Fall geht, dass der Wagen im Gefällte steht, der Fahrer steigt, aus welchem Grund auch immer (Weichenstellen zB), aus zieht aber die Handbremse nicht an, wenn genau in dem Moment die Batteriespannung ausfällt, lässt die Solenoidbremse aus und der Wagen kann entrollen. Daher bringt doch der zweite Mann nur etwas, wenn es eine Anweisung gibt, dass immer einer der beiden am Wagen sein muss.

Natürlich, einer der beiden muss am Wagen bleiben, um im von dir geschilderten Szenario die Feststellbremse anziehen zu können.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")