Autor Thema: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)  (Gelesen 14036 mal)

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13er

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Alex

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Komische Ampelregelung dort, Zug fährt mit Freiphase in die Kreuzung ein und die Ampel für den Querverkehr wird gleichzeitig grün ;-)

oldtimer

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Komische Ampelregelung dort, Zug fährt mit Freiphase in die Kreuzung ein und die Ampel für den Querverkehr wird gleichzeitig grün ;-)

Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen kann die Phase mitunter knapp werden.

Die Signalanlage für 10/44 befindet sich in etwa zwischen T3 und T4 des E1.
"Besetzt - bitte nicht mehr zusteigen, der Zug wird abgefertigt!"

hema

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Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen . . . .
Das so einfach aus dem Ärmel gebeutelt herzusagen, ist kühn! Dort ist einer der Punkte, wo man herrlich debattieren kann, wer im Recht ist.

Zusätzlich hat dort die Straßenbahn ein nicht rechtskonformes Signal, zum "Nachrang" wird sie per Dienstauftrag vergattert.

Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

oldtimer

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Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen . . . .
Das so einfach aus dem Ärmel gebeutelt herzusagen, ist kühn! Dort ist einer der Punkte, wo man herrlich debattieren kann, wer im Recht ist.

Wäre eigentlich Zeit für einen eigenen Thread, da gibt's ja wirklich mehrere Stellen im Netz wo verschiedene 'Vorschriften' passen könnten und sich dadurch mitunter widersprechen.  :D

Den DA von dort kenne ich garnicht, 'außergewöhnliche örtliche Bestimmung' wäre mir dort auch nicht in Erinnerung, was natürlich nix heißen muss...

Klingelfee, dein Einsatz! :)

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Klingelfee

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Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen . . . .
Das so einfach aus dem Ärmel gebeutelt herzusagen, ist kühn! Dort ist einer der Punkte, wo man herrlich debattieren kann, wer im Recht ist.

Wäre eigentlich Zeit für einen eigenen Thread, da gibt's ja wirklich mehrere Stellen im Netz wo verschiedene 'Vorschriften' passen könnten und sich dadurch mitunter widersprechen.  :D

Den DA von dort kenne ich garnicht, 'außergewöhnliche örtliche Bestimmung' wäre mir dort auch nicht in Erinnerung, was natürlich nix heißen muss...

Klingelfee, dein Einsatz! :)

Mir wäre das auch neu, dass die Straßenbahn dort gegenübe den Autofahrern Nachrang haben.

Für dieses Foto gibt es allerdings noch mehrere Vermutungen

 :blank: Fahrer ist unmittelbar vor dem Umschalten von Frei auf Gesperrt erst weggefahrern
 :blank: Fahrer hatte aus welchen Grund auch immer beim Anfahren ein Räderschleudern
 :blank: Fahrer musste verkehrsbedingt nochmals anhalten
 :blank: Fahrer ist stehen geblieben, damit der Fotograf ein besseres Bild hat.

Ich bin dort schon selber oft gefahren, kann aber jetzt die Umstände auch nicht sagen, wie die Vorrangsregel jetzt dort wirklich sind und wie dadurch dieses Bild wirklich entstanden ist. Man müsste sich das vor Ort anschauen. Dafür habe ich aber bei diesem Wetter keine Lust und auch nicht wirklich Zeit.

Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Operator

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Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen . . . .
Das so einfach aus dem Ärmel gebeutelt herzusagen, ist kühn! Dort ist einer der Punkte, wo man herrlich debattieren kann, wer im Recht ist.

Wäre eigentlich Zeit für einen eigenen Thread, da gibt's ja wirklich mehrere Stellen im Netz wo verschiedene 'Vorschriften' passen könnten und sich dadurch mitunter widersprechen.  :D

Den DA von dort kenne ich garnicht, 'außergewöhnliche örtliche Bestimmung' wäre mir dort auch nicht in Erinnerung, was natürlich nix heißen muss...

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 :blank: Fahrer ist stehen geblieben, damit der Fotograf ein besseres Bild hat.

:up: :up: :up: :up: :up: :up:

13er

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Also er ist definitiv noch bei frei weggefahren und dann tatsächlich für mich fürs Foto etwas langsamer gefahren! Aber er hat sich auf jeden Fall nichts zuschulden kommen lassen, das möchte ich klarstellen!
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95B

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Die Räumzeit für die Straßenbahn ist bei vielen Anlagen so berechnet, dass sich der Zug noch in der Kreuzung befindet, wenn der Querverkehr Rot-Gelb bekommt. Das ist auch erlaubt und daher in Ordnung.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Die Räumzeit für die Straßenbahn ist bei vielen Anlagen so berechnet, dass sich der Zug noch in der Kreuzung befindet, wenn der Querverkehr Rot-Gelb bekommt. Das ist auch erlaubt und daher in Ordnung.
Also er ist definitiv noch bei frei weggefahren und dann tatsächlich für mich fürs Foto etwas langsamer gefahren! Aber er hat sich auf jeden Fall nichts zuschulden kommen lassen, das möchte ich klarstellen!
Absolut richtiges Verhalten. Ich gehe davon aus, da es mir selber hin und wieder passiert, dass man dort es knapp vor Ende der Freiphase wegkommt und somit ziemlich an dieser Poasition ankommt, wenn der MIV zu seiner Freiphase kommt.
In dem Falle würde auch ein Unfall dem MIV übrig bleiben, da dieser ja ein gefahrloses Räumen der Kreuzung der Bim einräumen muß.

Die Gleisschleife ist weiterhin im Verkehrsraum, somit ist das dortige Permessivsignal eher sinnlos, da die Bim sowieso lt. §19 einem eingegenkommendem Fahrzeug benachrangt ist. Ich erkläre es meinen Schülern immer so, als wenn wir aus dem 43er Gleis in gleiche Richtung abbiegen würden.
Wenn der MIV allerdings anhalten muß, weil ein Fußgänger die Kreuzung überquert, darf "eingeschaltet" werden, da Vorrangverlust durch anhalten.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Die Gleisschleife ist weiterhin im Verkehrsraum, somit ist das dortige Permessivsignal eher sinnlos, da die Bim sowieso lt. §19 einem eingegenkommendem Fahrzeug benachrangt ist. Ich erkläre es meinen Schülern immer so, als wenn wir aus dem 43er Gleis in gleiche Richtung abbiegen würden.

§ 19 zählt im Begegnungsverkehr, 10/44 fahren dort aber auf einem (baulich getrennten) Gleiskörper in Seitenlage. Für die Abbieger ist es die gleiche Situation, wie wenn sie bei Einbiegen einen Gleiskörper in Seitenlage überqueren müssten. Außerdem machen die Autos dort einen Fahrstreifenwechsel aufs Gleis, weil die erste Spur immer verparkt ist. Für den abbiegenden 43er wäre, bei Signalausfall, dein Beispiel richtig, der fährt ja auch mitten auf der Fahrbahn.

Das mit dem Dienstauftrag sollte heißen, dass man damit drauf hingewiesen hat, dass die Straßenbahn gegenüber den Abbiegern Wartepflicht hätte, weil dort ein Permissivsignal hängt. Das Signal* hängt, rechtlich gesehen, dort natürlich völlig sinnlos, das gilt aber auch für alle (?) anderen Permissivsignale in Wien. Die betriebliche gewollte Bedeutung für die Fahrer wird dann halt jeweils mit Dienstauftrag vermittelt.




*) Dieses Strab-Signal ist dort ohnedies gesetzeswidrig, weil es für zwei Gleise vorgesehen ist und beiden gleichzeitig frei gibt, obwohl die sich unmittelbar nach dem Signal vereinigen. Man redet sich dann auf das Permissivsignal aus, das ja auch für die Züge untereinander gelten würde. Blödsinn! Streng genommen gilt das Signal nur für das 10er-Gleis, am anderen Gleis könnte man eigentlich wegfahren, wann immer man will (Achtung, das ist ein blöder Rat, weil das kann man dann mit den Vorgesetzten und allenfalls dem Richter ausstreiten!).
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4498

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§ 19 zählt im Begegnungsverkehr, 10/44 fahren dort aber auf einem (baulich getrennten) Gleiskörper in Seitenlage. Für die Abbieger ist es die gleiche Situation, wie wenn sie bei Einbiegen einen Gleiskörper in Seitenlage überqueren müssten. Außerdem machen die Autos dort einen Fahrstreifenwechsel aufs Gleis, weil die erste Spur immer verparkt ist. Für den abbiegenden 43er wäre, bei Signalausfall, dein Beispiel richtig, der fährt ja auch mitten auf der Fahrbahn.

§19 zählt immer, weil er alle Vorrangregeln beinhaltet.

"baulich getrennt" - ich sehe hier keine bauliche Trennung, kann mich aber auch irren, da ich schon lange nicht dort war. Ein Fahrverbot ausg. Straßenbahn bei der Einfahrt in diesen Bereich ist jedenfalls keine bauliche Trennung.

Ist es richtig, dass wir hier nur von den aus Neuwaldegg kommenden Rechtsabbiegern sprechen, die einen Nachrang auf Grund des "entgegenkommend vs linksabbiegend" verursachen könnten?

Und will ein paar Beiträge vorher die Rede von einer Aufstellung von "interessanten Situationen" mit Nachrang der Straßenbahn die Rede war: Hat nicht der 6er in der Quellenstraße, wenn er beim Reumannplatz (Wielandgasse) die Fußgängerzone verläßt, als Geradeausfahrer gegenüber entgegenkommenden Linksabbiegern Nachrang?

hema

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§19 zählt immer, weil er alle Vorrangregeln beinhaltet.
Ja, für querende und entgegenkommende Fahrzeuge. Und da wir Rechtsverkehr haben, wo fahren da wohl die hier gemeinten entgegenkommenden Fahrzeuge?



Zitat
"baulich getrennt" - ich sehe hier keine bauliche Trennung, kann mich aber auch irren, da ich schon lange nicht dort war. Ein Fahrverbot ausg. Straßenbahn bei der Einfahrt in diesen Bereich ist jedenfalls keine bauliche Trennung.
Wenn dir der zwischen Fahrbahn und Schleifengleisen befindliche Gehsteig nicht als bauliche Trennung reicht, was dann?  ???



Zitat
Ist es richtig, dass wir hier nur von den aus Neuwaldegg kommenden Rechtsabbiegern sprechen, die einen Nachrang auf Grund des "entgegenkommend vs linksabbiegend" verursachen könnten?
Ja.



Zitat
Und will ein paar Beiträge vorher die Rede von einer Aufstellung von "interessanten Situationen" mit Nachrang der Straßenbahn die Rede war: Hat nicht der 6er in der Quellenstraße, wenn er beim Reumannplatz (Wielandgasse) die Fußgängerzone verläßt, als Geradeausfahrer gegenüber entgegenkommenden Linksabbiegern Nachrang?
Dort kommt, wie auch in Dornbach, jedenfalls/zumindest § 28/2 zum Tragen.
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4498

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§19 zählt immer, weil er alle Vorrangregeln beinhaltet.
Ja, für querende und entgegenkommende Fahrzeuge. Und da wir Rechtsverkehr haben, wo fahren da wohl die hier gemeinten entgegenkommenden Fahrzeuge?
Wie weiter unten geschrieben, die Rechtsabbieger, die von Neuwaldegg aus kommend in die Güpferlingstraße einbiegen.

Zitat
"baulich getrennt" - ich sehe hier keine bauliche Trennung, kann mich aber auch irren, da ich schon lange nicht dort war. Ein Fahrverbot ausg. Straßenbahn bei der Einfahrt in diesen Bereich ist jedenfalls keine bauliche Trennung.
Wenn dir der zwischen Fahrbahn und Schleifengleisen befindliche Gehsteig nicht als bauliche Trennung reicht, was dann?  ???
Das ganze hat den "Charakter" einer Nebenfahrbahn, ist also keine baulich getrennte Fahrbahn, wie man auch auf dem Bild sieht.

Und will ein paar Beiträge vorher die Rede von einer Aufstellung von "interessanten Situationen" mit Nachrang der Straßenbahn die Rede war: Hat nicht der 6er in der Quellenstraße, wenn er beim Reumannplatz (Wielandgasse) die Fußgängerzone verläßt, als Geradeausfahrer gegenüber entgegenkommenden Linksabbiegern Nachrang?
Dort kommt, wie auch in Dornbach, jedenfalls/zumindest § 28/2 zum Tragen.

§28 Abs 2 ("Schleich Dich von den Gleisen und überquere es nicht vor einem Schienenfahrzeug") sagt aber, dass er nur zur Anwendung kommt, wenn §19 Abs 1 bis 6 keinen Nachrang des Schienenfahrzeugs bestimmt. Und §19 Abs 6 spricht vom Nachrang bei Verlassen einer Fußgängerzone.

haidi

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Das ganze hat den "Charakter" einer Nebenfahrbahn, ist also keine baulich getrennte Fahrbahn, wie man auch auf dem Bild sieht.
Bin ich auch der Ansicht. Damit hat die Straßenbahn, wenn sie kein eigenes Signal hat, gleichzeitig mit der Hauptfahrbahn Grün, hat aber in beiden Fällen wegen Einordnens in den Fließverkehr Nachrang gegenüber den von der Hauptfahrbahn aus beiden Richtungen einbiegenden Fahrzeugen
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