Die Gleisschleife ist weiterhin im Verkehrsraum, somit ist das dortige Permessivsignal eher sinnlos, da die Bim sowieso lt. §19 einem eingegenkommendem Fahrzeug benachrangt ist. Ich erkläre es meinen Schülern immer so, als wenn wir aus dem 43er Gleis in gleiche Richtung abbiegen würden.
§ 19 zählt im Begegnungsverkehr, 10/44 fahren dort aber auf einem (baulich getrennten) Gleiskörper in Seitenlage. Für die Abbieger ist es die gleiche Situation, wie wenn sie bei Einbiegen einen Gleiskörper in Seitenlage überqueren müssten. Außerdem machen die Autos dort einen Fahrstreifenwechsel aufs Gleis, weil die erste Spur immer verparkt ist. Für den abbiegenden 43er wäre, bei Signalausfall, dein Beispiel richtig, der fährt ja auch mitten auf der Fahrbahn.
Das mit dem Dienstauftrag sollte heißen, dass man damit drauf hingewiesen hat, dass die Straßenbahn gegenüber den Abbiegern Wartepflicht hätte, weil dort ein Permissivsignal hängt. Das Signal* hängt, rechtlich gesehen, dort natürlich völlig sinnlos, das gilt aber auch für alle (?) anderen Permissivsignale in Wien. Die betriebliche gewollte Bedeutung für die Fahrer wird dann halt jeweils mit Dienstauftrag vermittelt.
*) Dieses Strab-Signal ist dort ohnedies gesetzeswidrig, weil es für zwei Gleise vorgesehen ist und beiden gleichzeitig frei gibt, obwohl die sich unmittelbar nach dem Signal vereinigen. Man redet sich dann auf das Permissivsignal aus, das ja auch für die Züge untereinander gelten würde. Blödsinn! Streng genommen gilt das Signal
nur für das 10er-Gleis, am anderen Gleis könnte man eigentlich wegfahren, wann immer man will (Achtung, das ist ein blöder Rat, weil das kann man dann mit den Vorgesetzten und allenfalls dem Richter ausstreiten!).