Ich habe soeben in den Gesetzen nachgesehen: Als ich 1984 den Führerschein gemacht habe, war es notwendige Bedingung für den Sachverhalt Nebenfahrbahn, dass diese in der gleichen Richtung wie der nächste Fahrstreifen der Hauptfahrbahn befahren werden muss. Das ist hier nicht der Fall, und die Gesetzeslage hat sich auch geändert. In diesem Fall denke ich nur mehr ans Linksabbiegen und nicht mehr an die Fließverkehrsregel (Nebenfahrbahn).
Die Gesetzeslage sagt:
Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
. In diesem Fall wird auch die Bestimmung greifen, dass Schienenfahrzeuge von Bestimmungen ausgenommen sind, wenn es durch die Gleisgebundenheit nicht anders geht.
Dann ist nach eurer Ansicht jeder von der Hauptfahrbahn getrennte, also nicht direkt in der Autofahrbahn liegende Gleiskörper einer Nebenfahrbahn gleichzusetzen? Außerdem, was wäre das für eine Fahrbahn, die von niemand benützt werden darf?
Ich denke, das wird auch vom Erscheinungsbild abhängen. Der vorbei kommende Fahrzeuglenker kann nicht erkennen, dass dort nur Straßenbahnen verkehren dürfen. Das Ausschließen anderer Fahrzeuge als Schienenfahrzeuge sollte an der Stellung als Nebenfahrbahn nichts ändern, da Straßenbahnen auch zum Fahrzeugverkehr zählen und eine Nebenfahrbahn nur eine Untermenge der Fahrbahn ist.
Die derzeit laut StVO gültige Definition einer Nebenfahrbahn ist sowieso mehr als unglücklich, weil aus ihr nicht immer klar hervorgeht, was eine Nebenfahrbahn ist! Ist z.B. die Schwendergasse eine Nebenfahrbahn der Mariahilfer Straße oder ist es umgekehert oder sind beides Hauptfahrbahnen? Dann wäre wiederum die Definition nicht anwendbar. Ebenso an anderen Stellen, wo zwei Fahrbahnen zwar getrennt, aber unmittelbar nebeneinander verlaufen.
Vom Erscheinungsbild herdenke ich, eher nicht, die Schwendergasse ist sehr breit und von der Breite her mit der auch breiten Mariahilfer Straße vergleichbar.