Autor Thema: Widersprüchliche Vorrangregelung? (war: Außerplanmäßige E1-Einsätze 2017)  (Gelesen 13475 mal)

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Das ganze hat den "Charakter" einer Nebenfahrbahn, ist also keine baulich getrennte Fahrbahn, wie man auch auf dem Bild sieht.
Bin ich auch der Ansicht. Damit hat die Straßenbahn, wenn sie kein eigenes Signal hat, gleichzeitig mit der Hauptfahrbahn Grün, hat aber in beiden Fällen wegen Einordnens in den Fließverkehr Nachrang gegenüber den von der Hauptfahrbahn aus beiden Richtungen einbiegenden Fahrzeugen
Ich habe soeben in den Gesetzen nachgesehen: Als ich 1984 den Führerschein gemacht habe, war es notwendige Bedingung für den Sachverhalt Nebenfahrbahn, dass diese in der gleichen Richtung wie der nächste Fahrstreifen der Hauptfahrbahn befahren werden muss. Das ist hier nicht der Fall, und die Gesetzeslage hat sich auch geändert. In diesem Fall denke ich nur mehr ans Linksabbiegen und nicht mehr an die Fließverkehrsregel (Nebenfahrbahn).

hema

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Das ganze hat den "Charakter" einer Nebenfahrbahn, ist also keine baulich getrennte Fahrbahn, wie man auch auf dem Bild sieht.
Bin ich auch der Ansicht. Damit hat die Straßenbahn, wenn sie kein eigenes Signal hat, gleichzeitig mit der Hauptfahrbahn Grün, hat aber in beiden Fällen wegen Einordnens in den Fließverkehr Nachrang gegenüber den von der Hauptfahrbahn aus beiden Richtungen einbiegenden Fahrzeugen
Dann ist nach eurer Ansicht jeder von der Hauptfahrbahn getrennte, also nicht direkt in der Autofahrbahn liegende Gleiskörper einer Nebenfahrbahn gleichzusetzen? Außerdem, was wäre das für eine Fahrbahn, die von niemand benützt werden darf?

Die derzeit laut StVO gültige Definition einer Nebenfahrbahn ist sowieso mehr als unglücklich, weil aus ihr nicht immer klar hervorgeht, was eine Nebenfahrbahn ist! Ist z.B. die Schwendergasse eine Nebenfahrbahn der Mariahilfer Straße oder ist es umgekehert oder sind beides Hauptfahrbahnen? Dann wäre wiederum die Definition nicht anwendbar. Ebenso an anderen Stellen, wo zwei Fahrbahnen zwar getrennt, aber unmittelbar nebeneinander verlaufen.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Ich habe soeben in den Gesetzen nachgesehen: Als ich 1984 den Führerschein gemacht habe, war es notwendige Bedingung für den Sachverhalt Nebenfahrbahn, dass diese in der gleichen Richtung wie der nächste Fahrstreifen der Hauptfahrbahn befahren werden muss. Das ist hier nicht der Fall, und die Gesetzeslage hat sich auch geändert. In diesem Fall denke ich nur mehr ans Linksabbiegen und nicht mehr an die Fließverkehrsregel (Nebenfahrbahn).
Die Gesetzeslage sagt:
Zitat
Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
. In diesem Fall wird auch die Bestimmung greifen, dass Schienenfahrzeuge von Bestimmungen ausgenommen sind, wenn es durch die Gleisgebundenheit nicht anders geht.
Dann ist nach eurer Ansicht jeder von der Hauptfahrbahn getrennte, also nicht direkt in der Autofahrbahn liegende Gleiskörper einer Nebenfahrbahn gleichzusetzen? Außerdem, was wäre das für eine Fahrbahn, die von niemand benützt werden darf?
Ich denke, das wird auch vom Erscheinungsbild abhängen. Der vorbei kommende Fahrzeuglenker kann nicht erkennen, dass dort nur Straßenbahnen verkehren dürfen. Das Ausschließen anderer Fahrzeuge als Schienenfahrzeuge sollte an der Stellung als Nebenfahrbahn nichts ändern, da Straßenbahnen auch zum Fahrzeugverkehr zählen und eine Nebenfahrbahn nur eine Untermenge der Fahrbahn ist.

Die derzeit laut StVO gültige Definition einer Nebenfahrbahn ist sowieso mehr als unglücklich, weil aus ihr nicht immer klar hervorgeht, was eine Nebenfahrbahn ist! Ist z.B. die Schwendergasse eine Nebenfahrbahn der Mariahilfer Straße oder ist es umgekehert oder sind beides Hauptfahrbahnen? Dann wäre wiederum die Definition nicht anwendbar. Ebenso an anderen Stellen, wo zwei Fahrbahnen zwar getrennt, aber unmittelbar nebeneinander verlaufen.
Vom Erscheinungsbild herdenke ich, eher nicht, die Schwendergasse ist sehr breit und von der Breite her mit der auch breiten Mariahilfer Straße vergleichbar.
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*) Dieses Strab-Signal ist dort ohnedies gesetzeswidrig, weil es für zwei Gleise vorgesehen ist und beiden gleichzeitig frei gibt, obwohl die sich unmittelbar nach dem Signal vereinigen. Man redet sich dann auf das Permissivsignal aus, das ja auch für die Züge untereinander gelten würde. Blödsinn! Streng genommen gilt das Signal nur für das 10er-Gleis, am anderen Gleis könnte man eigentlich wegfahren, wann immer man will (Achtung, das ist ein blöder Rat, weil das kann man dann mit den Vorgesetzten und allenfalls dem Richter ausstreiten!).
Gibt es nicht eine ähnliche Situation am Westbahnhof bei den Schleifen von 52 und 58? ???
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95B

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Gibt es nicht eine ähnliche Situation am Westbahnhof bei den Schleifen von 52 und 58? ???

Jetzt nicht mehr, weil man sich für die Ausfahrt aus der Schleife mit der Fertig-Taste anmelden muss. Früher haben allerdings tatsächlich beide "Ausfahrsignale" Frei gezeigt.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Klingelfee

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Nachdem 10/44 dort Wartepflicht gegenüber den Autos haben welche in die Güpferlingstraße einbiegen . . . .
Das so einfach aus dem Ärmel gebeutelt herzusagen, ist kühn! Dort ist einer der Punkte, wo man herrlich debattieren kann, wer im Recht ist.

Wäre eigentlich Zeit für einen eigenen Thread, da gibt's ja wirklich mehrere Stellen im Netz wo verschiedene 'Vorschriften' passen könnten und sich dadurch mitunter widersprechen.  :D

Den DA von dort kenne ich garnicht, 'außergewöhnliche örtliche Bestimmung' wäre mir dort auch nicht in Erinnerung, was natürlich nix heißen muss...

Klingelfee, dein Einsatz! :)

Wie versprochen nachgeschaut.

Und wie ich vermutet habe, weist dieser Dienstauftrag (489/04) darauf hin, dass die Rechtsabbieger gleichzeitig frei haben und diese haben gegenüber der Straßenbahn Vorrang (Straßenbahn ist entgegenkommend linksabbiegend).

Und das wird auch der Grund sein, dass die Straßenbahn da gleichzeitig mit den Autofahrern abbiegen darf.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

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Wie versprochen nachgeschaut.

Und wie ich vermutet habe, weist dieser Dienstauftrag (489/04) darauf hin, dass die Rechtsabbieger gleichzeitig frei haben und diese haben gegenüber der Straßenbahn Vorrang (Straßenbahn ist entgegenkommend linksabbiegend).

Und das wird auch der Grund sein, dass die Straßenbahn da gleichzeitig mit den Autofahrern abbiegen darf.
Das habe ich bereits, bis auf die DA-Nummer, schon genau so geschrieben.  ;)
Dennoch danke für die Bestätigung und somit auch die Korrektheit meiner Aussage. :up:
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

oldtimer

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Danke fürs recherchieren, Klingelfee!
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hema

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Wie versprochen nachgeschaut.

Und wie ich vermutet habe, weist dieser Dienstauftrag (489/04) darauf hin, dass die Rechtsabbieger gleichzeitig frei haben und diese haben gegenüber der Straßenbahn Vorrang (Straßenbahn ist entgegenkommend linksabbiegend).

Und das wird auch der Grund sein, dass die Straßenbahn da gleichzeitig mit den Autofahrern abbiegen darf.
Das habe ich bereits, bis auf die DA-Nummer, schon genau so geschrieben.  ;)

Das habe ich dir ja auch gesagt, der Dienstauftrag gibt dir den Nachrang vor. Solltest du dort je einen Unfall haben. ein guter Rat, verlass dich nicht aufs Unternehmen, sondern nimm dir einen eigenen Anwalt!   ;)
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Klingelfee

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Wie versprochen nachgeschaut.

Und wie ich vermutet habe, weist dieser Dienstauftrag (489/04) darauf hin, dass die Rechtsabbieger gleichzeitig frei haben und diese haben gegenüber der Straßenbahn Vorrang (Straßenbahn ist entgegenkommend linksabbiegend).

Und das wird auch der Grund sein, dass die Straßenbahn da gleichzeitig mit den Autofahrern abbiegen darf.
Das habe ich bereits, bis auf die DA-Nummer, schon genau so geschrieben.  ;)

Das habe ich dir ja auch gesagt, der Dienstauftrag gibt dir den Nachrang vor. Solltest du dort je einen Unfall haben. ein guter Rat, verlass dich nicht aufs Unternehmen, sondern nimm dir einen eigenen Anwalt!   ;)

Der Dienstauftrag gibt das wieder, was Mir und auch Andere von den Vorrangsbestimmungen her klar ist. Als Straßenbahn bist du dort ein Linksabbieger. Und somit hast du vom Gesetz aus NACHRANG gegenüber den Rechtsabbieger aus der Dornbacher Straße. Ich sehe daher das Permissivsignal nur als Erinnerung an diese Vorrangsbestimmung. Bei einem Unfall nützt dir auch ein eigener Anwalt dort nichts.
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95B

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Das habe ich dir ja auch gesagt, der Dienstauftrag gibt dir den Nachrang vor. Solltest du dort je einen Unfall haben. ein guter Rat, verlass dich nicht aufs Unternehmen, sondern nimm dir einen eigenen Anwalt!   ;)

Blöderweise eilt ja der Rechtsabteilung der Ruf voraus, andere Anwälte würden stets gern gegen sie prozessieren, "weil man da immer so leicht gewinnt". :-X

Zurück zum eigentlichen Thema:

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Der Blaue ist gegenüber dem Roten eindeutig entgegenkommender Linksabbieger. Der Grüne aber nicht, denn dem kommt niemand entgegen! Gegenüber dem Roten, wenn er rechts einbiegt, ist die Straßenbahn (grün) linkskommend und daher im Vorrang.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Der Blaue ist gegenüber dem Roten eindeutig entgegenkommender Linksabbieger. Der Grüne aber nicht, denn dem kommt niemand entgegen! Gegenüber dem Roten, wenn er rechts einbiegt, ist die Straßenbahn (grün) linkskommend und daher im Vorrang.
Das sehe ich genauso. Damit die Bim zum entgegenkommenden Linksabbieger wird, muss sie sich mMn links von der ursprünglichen Fahrlinie des roten Pfeils befunden haben (d.h. die gedachte Geradeausfahrt des Roten kreuzen).
Die grüne Bim ist einfach von links kommend einbiegend, aber nicht entgegenkommend, da sie mit den Geradeausfahrern auf der Hernalser Hauptstraße nix zu tun hat.
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
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haidi

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Das sehe ich genauso. Damit die Bim zum entgegenkommenden Linksabbieger wird, muss sie sich mMn links von der ursprünglichen Fahrlinie des roten Pfeils befunden haben (d.h. die gedachte Geradeausfahrt des Roten kreuzen).
Die grüne Bim ist einfach von links kommend einbiegend, aber nicht entgegenkommend, da sie mit den Geradeausfahrern auf der Hernalser Hauptstraße nix zu tun hat.
Sehe ich gefühlsmäßig auch so, die  StVO sagt dazu aber nichts, sonder spricht nur von Linksabbiegern, geradeaus Fahrenden und Rechtsabbiegern ohne weitere Fahrtbeziehungen anzusprechen. Bei wörtlicher Auslegung passt das auf dieser Kreuzung.

Ich  ziehe die Nebenfahrbahn (einordnen in den Fließverkehr) vor, das dort auch gegeben ist und Nachrang gegenüber allen Fahrzeugen bedingt.
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Hubi

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Wäre Interessant wo da genau die Strassengrenzen verlaufen, befindet sich der PKW (nur als Beispiel) schon IN der Güpferlingstrasse bevor er die Gleise erreicht, dann wäre die Straßenbahn genaugenommen schon als "von links kommend" zu bezeichnen!

haidi

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Wäre Interessant wo da genau die Strassengrenzen verlaufen, befindet sich der PKW (nur als Beispiel) schon IN der Güpferlingstrasse bevor er die Gleise erreicht, dann wäre die Straßenbahn genaugenommen schon als "von links kommend" zu bezeichnen!
Es geht in Vorrangsfällen immer um die Ausgangslage.
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