Autor Thema: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun  (Gelesen 45749 mal)

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Ferry

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #195 am: 10. März 2017, 13:46:23 »
Wie bei allen Diskussionen in letzter Zeit gibt es immer wieder Leute, die immer nur fordern: Einsperren - Höchststrafe.

Das ist einfach Unsinn.

Hier hätte eine BEDINGTE geringe Geldstrafe völlig ausgereicht. Es gibt hier nicht viel zu bestrafen, weil ja auch nichts passiert und auch kein matiereller Schaden entstanden ist. Eine bsoffene Gschicht halt, die gut ausgegangen ist. Und auch Gründe der Prävention sind Unsinn, da es nicht soviele Leute gibt, die unberechtigt so einen Schlüssel besitzen.

Hier ging es wohl ganz allgemein darum, zu zeigen, dass die unbefugte Inbetriebnahme eines Fahrzeugs - gleich, ob Straßenbahn oder LKW oder PKW - eine entsprechende Bestrafung nach sich zieht. Da sehe ich durchaus eine Präventivfunktion; es muss ja nicht immer eine Straßenbahn sein, die unbefugt in Betrieb genommen wird.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

diogenes

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #196 am: 10. März 2017, 14:11:31 »
Wie bei allen Diskussionen in letzter Zeit gibt es immer wieder Leute, die immer nur fordern: Einsperren - Höchststrafe.
[...]
Solche kenn' ich persönlich. Oft sind die auch der Meinung, daass "gesundes Volksempfinden" (ja, der Ausdruck wurde benutzt) zur Urteilsfindung reicht. Meist meinen sie damit ihre eigene Ansicht, dass sie alleine wissen, was richtig und was falsch ist. Die sollten 'mal Geschworene bei einem Prozess sein, in dem ein Gleichgesinnter einen Nachbarn erschossen hat, weil er seiner Tochter zugesehen hat, wie sie in die Straßenbahn steigt. Ob die ihn freisprechen würden?

Aber gut, das gleitet sehr vom Thema weg.
Ceterum censeo in Vindobona ferrivias stratarias ampliores esse.
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haidi

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #197 am: 10. März 2017, 14:24:46 »
Wir brauchen wieder den starken Mann der dafür sorgt, dass alle Verbrecher möglichst lang eingesperrt werden, egal was das kostet und welche Konsequenzen es für diese, deren Angehörige und die Gesellschaft hat. Nur wenn wir dann diesen starken Mann haben, dürfts euch über den Rest auch nicht wundern.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

petestoeb

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #198 am: 10. März 2017, 14:25:54 »
Wie bei allen Diskussionen in letzter Zeit gibt es immer wieder Leute, die immer nur fordern: Einsperren - Höchststrafe.

Das ist einfach Unsinn.

Hier hätte eine BEDINGTE geringe Geldstrafe völlig ausgereicht. Es gibt hier nicht viel zu bestrafen, weil ja auch nichts passiert und auch kein matiereller Schaden entstanden ist. Eine bsoffene Gschicht halt, die gut ausgegangen ist. Und auch Gründe der Prävention sind Unsinn, da es nicht soviele Leute gibt, die unberechtigt so einen Schlüssel besitzen.

Hier ging es wohl ganz allgemein darum, zu zeigen, dass die unbefugte Inbetriebnahme eines Fahrzeugs - gleich, ob Straßenbahn oder LKW oder PKW - eine entsprechende Bestrafung nach sich zieht. Da sehe ich durchaus eine Präventivfunktion; es muss ja nicht immer eine Straßenbahn sein, die unbefugt in Betrieb genommen wird.

Deshalb auch kein Freispruch, sondern sehrwohl eine Verurteilung. Aber man muss die Kirche im Dorf lassen. Und in diesem sehr speziellen Einzelfall hätte eine BEDINGTE Geldstrafe vollkommen ausgereicht. Auch ein "Autodieb" der ein Auto unbefugt in Betrieb nimmt und eine Spritzfahrt macht, wird (so keine Umstände, wie eine einschlägige Vorstrafe) mit einer rein bedingten Verurteilung davonkommen. Also warum hier das doch m.M. harte Urteil, aber warum gibt es Zeitgenossen, die immer nur Strafe Strafe Strafe fordern. Es geht aber nicht um Strafe=Rache, sondern zu verhindern, dass ein Täter seine Tat wiederholt. Und das wäre in diesem Fall wohl ausgeschlossen gewesen.