Ich habe jetzt mit einigen Stellen geredet und mich umfassend informiert.
1. Es fuhren Züge mit Fahrt am falschem Gleis, somit hat sich das Gerücht bestätigt.
2. Das die ABU unvollständig sind, will man abklären und ggf. anpassen in dem man z.B. hinzufügt, ab welcher Position entschieden werden kann von diesen Bestimmungen abzuweichen. Ob das schon Revisore dürfen, steht in den Sternen, ein Einsatzleiter oder höher darf es aber auf jedenfall.
3. Meine Bedenken sind aber absolut berechtig gewesen. Wenn es über Funk kommt, brauch ich nur meine bedenken äußern, bestätigen lassen und fahren, wird diese Aufrag mir allerdings am Telefon oder Anwesendem gegeben, soll man sich dieses schiftlich oder fernmündlich geben lassen. Bei fernmündlich Wort wörtlich selbsttätig aufschreiben und nicht auf die Dienstnummer und Namen des Weisenden vergessen.
4. Es müssen bestimmte Entscheidungseinheiten vor Ort sein bevor überhaupt zurück gefahren werden kann, ich glaub man sagte mir F54(auf jedenfall irgend ein F5x), damit dieser die Anlage jederzeit zurücksetzen kann und anderweitig(wie oder was auch immer, keine Ahnung) eingreifen kann.
5. Ein weigern hätte nur zur Folge, dass irgendein anderer diese Fahrt vornehmen hätte müssen und bei einem TL oder höherem Gespräch mir dann das auch nochmal erklärt worden wäre, dass ich zwar grundsätzlich diese zu befolgen hätte, mir aber totzdem nichts passiert worden wäre, weil die gesamte Ausbildung USTRAB auf das hinausläuft, dass man nicht zurückfahren darf.
6. Jegliche Vetagweichen müssen vorm Befahren gestellt und anschießend verkeilt werden, normalerweise auch nach jedem Zug wieder entkeilt werden.
Fazit: Man darf unter gewissen Voraussetzungen zurückfahren, diese Anweisung muß von entsprechender Stelle verfügt werden. Weitere Details siehe im obrigem Text.
@Klingelfee, in den ABUs müssen nicht alle eventualitäten detailiert erklärt sein, ein Satz aber hätte man hinzufügen können und zwa folgenden.
"Ein Aufsichtsorgan(beliebiger Höhe eintagen) darf auch anders lautende Aufträge vergeben". Fertig und vollständig wäre es. Eventuell noch zusätzlich, wie dieser Auftrag zu erfolgen hat.
Damit kommt dann jeder Fahrer klar, der halberwegs sattelfest mit den Ausbildungsunterlagen ist und stößt nicht etwa auf erstmal verstörte oder genervte Aufsichtsorgane.