Autor Thema: 25.02.2017: Pkw in UStrab Matzleinsdorfer Platz (war: Störungen und Fbh.)  (Gelesen 16486 mal)

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Klingelfee

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@ Klingelfee:
In diesem Fall muss ich User HLS recht geben, denn gerade in den Ausbildungsunterlagen sollte ausnahmslos ALLES drinnen stehen!
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Und ich bin der Meinung, dass es völlig ausreichend ist, wenn in den Ausbildungsunterlagen nur der Normalbetrieb und die Normalmaßnahmen eingetragen sind. Denn überhaupt bei einer Fehlerbehebung kann man mit den ganzen Ausnahmen oft mehr ruinieren, als es helfen kann.

Und für die ganzen Sondermaßnahmen, die man dann im Anlassfall anwenden muss, reicht es mMn völlig aus, wenn es die Wissen, die dann Anordnungen entgegen der Ausbildungsunterlagen geben. Denn die müssen dann auch den Kopf hinhalten, wenn du unter Einhaltung der Anweisungen und der restlichen Vorschriften dann doch Probleme hast.

Und schließlich reden wir hier nur um einen eventuellen internen Schaden. Denn eines ist auch klar, wenn du bei der Fahrt am falschen Gleis einen Unfall hast, bleibt eine eventuelle Schuld wegen falschen Fahrverhalten am Fahrer hängen. Dies ist aber eine Tatsache, die unabhängig ist, ob an der Stelle eine Fahrt am falschen Gleis erlaubt ist oder nicht.
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Geamatic

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Was noch zu beachten sei: Fahrt am falschen Gleis findet derzeit regelmäßig statt außerhalb der Betriebszeit. Seit letztem Jahr findet ein Schwellentausch statt. Dadür fährt ein Bagger incl. Wagen aufs Gleis. Der Signalanlage in der Ustrab wird es also ziemlich egal sein ob da ein Zug auf falsche Gleis kommt. Die funktioniert deshalb genauso gut ( oder auch schlecht ) wie eh und je. Das hat nur im normalen Betrieb erhebliche Auswirkungen da es dann passieren könnte, dass für einen Fahrer unmittelbar nach grün-grün gelb-gelb folgt und somit Kollisionsgefahr besteht.

4463

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Was noch zu beachten sei: Fahrt am falschen Gleis findet derzeit regelmäßig statt außerhalb der Betriebszeit. Seit letztem Jahr findet ein Schwellentausch statt. Dadür fährt ein Bagger incl. Wagen aufs Gleis. Der Signalanlage in der Ustrab wird es also ziemlich egal sein ob da ein Zug auf falsche Gleis kommt. Die funktioniert deshalb genauso gut ( oder auch schlecht ) wie eh und je. Das hat nur im normalen Betrieb erhebliche Auswirkungen da es dann passieren könnte, dass für einen Fahrer unmittelbar nach grün-grün gelb-gelb folgt und somit Kollisionsgefahr besteht.
Werden die Nachrücksignale über Achszähler oder über Oberleitungskontakte gesteuert? Wenn letzteres der Fall ist, ist der Bagger sowieso wurscht, weil er keinen Stromabnehmer hat. Allerdings stellt sich dann die Frage, was bei einer Zugtrennung passiert bzw. wenn TU2 6123 durchfährt?
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95B

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Die Steuerung erfolgt über Gleisstromkreise in den Signalabschnitten.
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4463

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Die Steuerung erfolgt über Gleisstromkreise in den Signalabschnitten.
Das heißt, Probleme gäbe es - wenn überhaupt - nur mit SM 6115. :D
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hema

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Wenn man ein Metallstück über beide Schienen legt, oder einen Isolierstoß damit überbrückt, geht das zugehörige Signal auf gelb/gelb!     >:D
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HLS

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Ich habe jetzt mit einigen Stellen geredet und mich umfassend informiert.

1. Es fuhren Züge mit Fahrt am falschem Gleis, somit hat sich das Gerücht bestätigt.
2. Das die ABU unvollständig sind, will man abklären und ggf. anpassen in dem man z.B. hinzufügt, ab welcher Position entschieden werden kann von diesen Bestimmungen abzuweichen. Ob das schon Revisore dürfen, steht in den Sternen, ein Einsatzleiter oder höher darf es aber auf jedenfall.
3. Meine Bedenken sind aber absolut berechtig gewesen. Wenn es über Funk kommt, brauch ich nur meine bedenken äußern, bestätigen lassen und fahren, wird diese Aufrag mir allerdings am Telefon oder Anwesendem gegeben, soll man sich dieses schiftlich oder fernmündlich geben lassen. Bei fernmündlich Wort wörtlich selbsttätig aufschreiben und nicht auf die Dienstnummer und Namen des Weisenden vergessen.
4. Es müssen bestimmte Entscheidungseinheiten vor Ort sein bevor überhaupt zurück gefahren werden kann, ich glaub man sagte mir F54(auf jedenfall irgend ein F5x), damit dieser die Anlage jederzeit zurücksetzen kann und anderweitig(wie oder was auch immer, keine Ahnung) eingreifen kann.
5. Ein weigern hätte nur zur Folge, dass irgendein anderer diese Fahrt vornehmen hätte müssen und bei einem TL oder höherem Gespräch mir dann das auch nochmal erklärt worden wäre, dass ich zwar grundsätzlich diese zu befolgen hätte, mir aber totzdem nichts passiert worden wäre, weil die gesamte Ausbildung USTRAB auf das hinausläuft, dass man nicht zurückfahren darf.
6. Jegliche Vetagweichen müssen vorm Befahren gestellt und anschießend verkeilt werden, normalerweise auch nach jedem Zug wieder entkeilt werden.

Fazit: Man darf unter gewissen Voraussetzungen zurückfahren, diese Anweisung muß von entsprechender Stelle verfügt werden. Weitere Details siehe im obrigem Text.


@Klingelfee, in den ABUs müssen nicht alle eventualitäten detailiert erklärt sein, ein Satz aber hätte man hinzufügen können und zwa folgenden.
"Ein Aufsichtsorgan(beliebiger Höhe eintagen) darf auch anders lautende Aufträge vergeben". Fertig und vollständig wäre es. Eventuell noch zusätzlich, wie dieser Auftrag zu erfolgen hat.

Damit kommt dann jeder Fahrer klar, der halberwegs sattelfest mit den Ausbildungsunterlagen ist und stößt nicht etwa auf erstmal verstörte oder genervte Aufsichtsorgane.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

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Und wenn du in der Betriebsvorschrift unter §2 Betriebliche Bestimmungen und Anordnungen (4) nachliest, dann steht genau das drinnen

Widerspricht ein Auftrag der BV - FD, den jeweiligen Zusatzbestimmungen oder einem vorher erteilten Auftrag, ist der Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen. Wird die Anordnung des Vorgesetzten aufrechterhalten und widerspricht der Auftrag nicht der Sicherheit des Bahnbetriebes oder strafgesetzlichen Normen, ist der Auftrag durchzuführen .....

Mit diesem Satz ist mMn ausgedrückt, dass Vorgesetzte einem Fahrbediensteten eine Anordnung geben darf, die von der Betriebsvorschrift abweichen kann.

Und wenn ein Fahrauftrag von einem Revisor bekommen, der in diese Kategorie hinein fällt, für mich schlüssig war, dann hätte ich maximal nachgefragt ob ich das richtig verstanden habe, aber schriftlich hätte ich mir diesen Auftrag sicher nicht geben lassen.

Zur Info, wenn du eine Anordnung per Telefon von der Vbi bekommen, so ist auch diese aufgezeichnet. Und ob F5x vor Ort ist oder nicht, hat einen Fahrer im Prinzip gar nicht zu interessieren.

Und zu Punkt 6. Das die Weiche nach jeden Zug wieder entkeilt wird, mag zwar in der Vorschrift stehen, ist aber, wenn da x Züge über diese Weiche fahren ein Irrsinn. Da wird die Weiche einmal verkeilt und erst wieder entkeilt, wenn alle Züge über der Weiche ist. Was im gegenständlichen Fall aber glaube ich nicht notwendig war, da die Züge je vom Matzleinsdorfplatz in Richtung Hauptbahnhof zurück gefahren sind.
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Hubi

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Zitat
6. Jegliche Vetagweichen müssen vorm Befahren gestellt und anschießend verkeilt werden, normalerweise auch nach jedem Zug wieder entkeilt werden.

Vor dem Befahren stellen OK, aber wozu verkeilen??, die Vetagweichen werden ja jetzt zu Vereinigungsweichen!
All dies darf ja sowieso nur bei Anlage 2 durchgeführt werden.

hema

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Zitat
6. Jegliche Vetagweichen müssen vorm Befahren gestellt und anschießend verkeilt werden, normalerweise auch nach jedem Zug wieder entkeilt werden.

Vor dem Befahren stellen OK, aber wozu verkeilen??, die Vetagweichen werden ja jetzt zu Vereinigungsweichen!
All dies darf ja sowieso nur bei Anlage 2 durchgeführt werden.
So ist es!   :lamp:


Ausbildungsunterlagen sind weder Gesetze noch Betriebsvorschriften, dürf(t)en diesen aber natürlich nicht widersprechen. Bezüglich Rechtsmaterie enthalten sie halt die Lesart bzw. Interpretation des Schulbüros dieser Unterlagen, was aber keinen Mitarbeiter davon befreit, sich bezüglich des Inhalts rechtlicher Vorschriften selber zu informieren! Bei Verstößen gegen die StVO, das Kraftfahrgesetz usw. kannst du dich auch nicht auf den manchmal zweifelhaften Inhalt deiner Fahrschulunterlagen berufen, den Richter wird das wenig interessieren.

Wie die Sache mit dem Rückwärtsfahren in der Ustrab ausschaut, habe ich die eh schon erklärt. Und dass befugte Organe Anordnungen treffen können, die normalerweise nicht erlaubt sind, ist rechtens, soweit dies in den einschlägigen Vorschriften so vorgesehen ist* und diese Weisungen nicht konkret anderen Vorschriften und Gesetzen widersprechen. Nicht befolgen muss bzw. darf man Weisungen, wenn starke Sicherheitsbedenken bestehen, man dadurch gezwungen wäre gegen Gesetze zu verstoßen oder wenn man weiß, dass die zu Befolgung nötigen Voraussetzungen nicht gegeben sind (technisch, körperlich, mental, ausbildungsmäßig etc.).   




*) Simples Beispiel: Du darfst dich nicht mit dem Auto auf einen Gehsteig stellen. Ist es ein Pkw, kann dir ein Polizist anschaffen, das zu tun. Ist es ein Lkw, darf auch er das nicht.
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HLS

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Zitat
6. Jegliche Vetagweichen müssen vorm Befahren gestellt und anschießend verkeilt werden, normalerweise auch nach jedem Zug wieder entkeilt werden.

Vor dem Befahren stellen OK, aber wozu verkeilen??, die Vetagweichen werden ja jetzt zu Vereinigungsweichen!
All dies darf ja sowieso nur bei Anlage 2 durchgeführt werden.
Ich glaube damit nicht unabsichtlich eventuell sich die Weiche plötzlich zu stellen vesucht und somit die Vetag-Weiche beschädigen könnte.

Und wenn ich es richtig verstanden habe, könnte sowas auch beim "Zurücksetzen" der Anlage passieren. Daher wurde mir erklärt: Stellen und verkeilen.



Und zu Punkt 6. Das die Weiche nach jeden Zug wieder entkeilt wird, mag zwar in der Vorschrift stehen, ist aber, wenn da x Züge über diese Weiche fahren ein Irrsinn. Da wird die Weiche einmal verkeilt und erst wieder entkeilt, wenn alle Züge über der Weiche ist. Was im gegenständlichen Fall aber glaube ich nicht notwendig war, da die Züge je vom Matzleinsdorfplatz in Richtung Hauptbahnhof zurück gefahren sind.
Ich glaube da geht man von dem Fall aus, das nur ein Zug immer pro Richtung fährt und von daher.
Ich würde es auch nicht machen, wenn ich alle Züge in eine Richtung zurückziehen lassen würde. Hält ja nur zusätzlich auf und bindet unnötig Personal.
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hema

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Und wenn ich es richtig verstanden habe, könnte sowas auch beim "Zurücksetzen" der Anlage passieren. Daher wurde mir erklärt: Stellen und verkeilen.

Wie soll sich eine Weiche umstellen, wenn kein Zug diese Umstellung anfordert?  ???


Dir kann man auch jeder alles  reindrücken, der nur einen Stern mehr am Kragen hat!   :P   >:D
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Sulfur

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es könnte ja auch wer versehentlich an der Taste ankommen für den Richtungswunsch. vielleicht um den Fall abzudecken.

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es könnte ja auch wer versehentlich an der Taste ankommen für den Richtungswunsch. vielleicht um den Fall abzudecken.

Wenn der Zug verkehrt über die Weiche fährt, bleibt sie elektrisch verriegelt. Und ein entgegenkommender Zug, der die Weiche in der richtigen Fahrtrichtung stellt, würde sowieso ein ganz anderes Problem auslösen. :D
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HLS

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Und wenn ich es richtig verstanden habe, könnte sowas auch beim "Zurücksetzen" der Anlage passieren. Daher wurde mir erklärt: Stellen und verkeilen.

Wie soll sich eine Weiche umstellen, wenn kein Zug diese Umstellung anfordert?  ???


Dir kann man auch jeder alles  reindrücken, der nur einen Stern mehr am Kragen hat!   :P   >:D
Wie du aber schon weißt, kann jede Vetagweiche, auch wenn verriegelt aus den Kästen, wo sie angeschlossen sind, fernbedient werden.  :lamp:

Das habe ich selber schon am Joachimsthalerplatz erlebt, da haben irgendwelche Abteilungen gebaut, als sie dauerhaft verriegelt blieb, und zu dem Zeitpunkt brauchte ich nicht ein einziges mal aussteigen, da immer die Arbeiter mir die Weiche fernbedient haben.

Somit gehe ich auch in der Ustrab davon aus, dass das da nicht anders aufgebaut sein wird.
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