Auch wenn Alkoholisierung verboten bzw. eingeschränkt (0,8 o%) war so galt es damals in weiten Kreisen durchaus als Kavaliersdelikt.
Ich erinnere mich an unseren Nachbarn. Ende der Sechziger war er LKW-Fahrer und ständig blau. Es wurde offen darüber geredet, dass er nur mti einem gewissen Alkoholpegel fahrfähig war, das hat niemanden gestört. Ein mit bekannter Versicherungsvertreter hatte in den Siebzigern volltrunken einen Alleinunfall, auf Böschung aufgefahren und überschlagen. In den Kreisen, in denen er sich herumtrieb, war es notwendig, immer viel Geld mit sich herumzuführen. Den ankommenden Polizisten bot er die 30.000 Schilling an und fuhr unbehelligt mit dem Taxi nach Hause.
So kann ich mir gut vorstellen, dass dem Revisor bei der Bergfahrt zwar schon eine Alkoholisierung aufgefallen sein wird, aber der Franz fährt immer recht gut und hat keine Anstände bisher gehabt, außerdem ist er mein Spezi.....
Hannes