Autor Thema: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2  (Gelesen 14093 mal)

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4001-1401

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Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« am: 03. April 2017, 20:36:05 »
Welcher Höchstgeschwindigkeit, haben (hatten) dieser Wagentypen in Betrieb und ist technisch mehr km/h möglich?

Danke im voraus für Antworten.

1401-4001

nord22

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #1 am: 03. April 2017, 20:47:04 »
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der E war 50 km/h, der E1 und E2 60 km/h. Auf der Linie 64 waren im Streckenabschnitt, der heute von der U6 befahren wird, 70 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zugelassen. Diese Geschwindigkeit wurde von etlichen Fahrern mit den E2 + c5 auch gefahren.

nord22

4463

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #2 am: 03. April 2017, 21:17:39 »
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der (...) E2 60 km/h. Auf der Linie 64 waren im Streckenabschnitt, der heute von der U6 befahren wird, 70 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zugelassen. Diese Geschwindigkeit wurde von etlichen Fahrern mit den E2 + c5 auch gefahren.
Wieso war dort 70 km/h zugelassen, wenn die Fahrzeuge nur 60 fahren durften? ???
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sheldor

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #3 am: 03. April 2017, 21:22:33 »
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der (...) E2 60 km/h. Auf der Linie 64 waren im Streckenabschnitt, der heute von der U6 befahren wird, 70 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zugelassen. Diese Geschwindigkeit wurde von etlichen Fahrern mit den E2 + c5 auch gefahren.
Wieso war dort 70 km/h zugelassen, wenn die Fahrzeuge nur 60 fahren durften? ???

Vorallem, da auf der U6 doch wieder die Streckenhöchstgeschwindigkeit (in diesem Abschnitt) wieder auf 60km/h herunter gesetzt wurde.

4463

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #4 am: 03. April 2017, 21:24:33 »
In dem Zusammenhang wäre interessant, ob jemals ein ULF (oder zumindest der Versuchsträger) nach Siebenhirten kam?
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hema

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #5 am: 04. April 2017, 01:47:10 »
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der E war 50 km/h, der E1 und E2 60 km/h.

nord22
Für die E war einige Zeit sogar Tempo 60 erlauft. E1 und E2 wurden eigentlich für 70 konzipiert und gebaut, allerdings wurde die Höchstgeschwindigkeit im Betrieb mit 60 festgelegt, wohl weil es bei Inbetriebnahme der E1 sowieso keine Strecke gab auf der mehr als 50 erlaubt waren.

Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)



In dem Zusammenhang wäre interessant, ob jemals ein ULF (oder zumindest der Versuchsträger) nach Siebenhirten kam?
Ja, aber nur für Messfahrten ohne Fahrgäste. Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

E1-c3

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #6 am: 04. April 2017, 07:32:58 »
Wie weit reicht eigentlich die Tachoskala eines E1/2 ??

60er

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #7 am: 04. April 2017, 08:30:20 »
Wie weit reicht eigentlich die Tachoskala eines E1/2 ??
Dieses Thema hatten wir erst unlängst. Die Farbscheibentachographen gingen bei E1/E2 bis 80 km/h, bei E bis 60 km/h.

öffi-dude

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #8 am: 04. April 2017, 08:31:15 »
Vorallem, da auf der U6 doch wieder die Streckenhöchstgeschwindigkeit (in diesem Abschnitt) wieder auf 60km/h herunter gesetzt wurde.

Hä?  ???

sheldor

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #9 am: 04. April 2017, 08:47:51 »
Vorallem, da auf der U6 doch wieder die Streckenhöchstgeschwindigkeit (in diesem Abschnitt) wieder auf 60km/h herunter gesetzt wurde.

Hä?  ???

Darum meine Frage: beim 64er  war die Strecke auf 70km/h ausgelegt und bei der Umstellung auf die U6 "nur" 60km/h? Kennt jemand den grund dafür?

öffi-dude

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #10 am: 04. April 2017, 08:59:10 »
Laut openrailwaymap.org ist die ehemalige Linie 64 jetzt für 80 km/h zugelassen.......

60er

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #11 am: 04. April 2017, 09:02:50 »
Darum meine Frage: beim 64er  war die Strecke auf 70km/h ausgelegt und bei der Umstellung auf die U6 "nur" 60km/h? Kennt jemand den grund dafür?
Weil die E6/c6 nicht schneller konnten. Nach deren Ausmusterung wurde die Streckenhöchstgeschwindigkeit dann auf 80 km/h erhöht.

95B

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #12 am: 04. April 2017, 09:14:05 »
Dieses Thema hatten wir erst unlängst. Die Farbscheibentachographen gingen bei E1/E2 bis 75 km/h, bei E bis 60 km/h.

Darum meine Frage: beim 64er  war die Strecke auf 70km/h ausgelegt und bei der Umstellung auf die U6 "nur" 60km/h? Kennt jemand den grund dafür?
Weil die E6/c6 nicht schneller konnten. Nach deren Ausmusterung wurde die Streckenhöchstgeschwindigkeit dann auf 80 km/h erhöht.

Sie konnten sehr wohl schneller, waren aber dafür nicht zugelassen. (Daher waren auf der U6 auch nirgends mehr als 60 erlaubt.) Ursprünglich waren die E6 so programmiert, dass die Motoren bei 65 km/h abschalteten, bei 70 km/h setzte eine automatische Bremsung auf 60 km/h ein. Die Beschränkung auf 60 km/h kam erst zusammen mit den T.
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60er

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #13 am: 04. April 2017, 10:12:02 »
Die Farbscheibentachographen gingen bei E1/E2 bis 75 km/h, bei E bis 60 km/h.
Natürlich, 75 waren es. :-[

Die aktuellen Tachos der E1 und E2 gehen glaub ich bis 80. Bin mir aber diesbezüglich nicht sicher.

Sie konnten sehr wohl schneller, waren aber dafür nicht zugelassen. (Daher waren auf der U6 auch nirgends mehr als 60 erlaubt.) Ursprünglich waren die E6 so programmiert, dass die Motoren bei 65 km/h abschalteten, bei 70 km/h setzte eine automatische Bremsung auf 60 km/h ein. Die Beschränkung auf 60 km/h kam erst zusammen mit den T.
Auch die T waren bis zum Ende des Mischbetriebs auf 60 km/h abgeregelt.

haidi

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #14 am: 04. April 2017, 10:22:04 »
Ja, aber nur für Messfahrten ohne Fahrgäste. Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Auf der Ebene oder im Gefälle von der von der Hochstrecke runter?

In dem Gefälle soll ja ein Bauwagerl auch eine beachtliche Geschwindigkeit erreicht haben und einem E2 das erste Drehgestell ausgerissen oder zumindest schwer beschädigt haben.
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