Autor Thema: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2  (Gelesen 14115 mal)

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Superguppy

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #15 am: 04. April 2017, 10:45:25 »
einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Das muss sich aber anfühlen, als ob die Kiste gleich in alle Einzelteile zerfällt.  ;D 8)

E1-c3

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #16 am: 04. April 2017, 10:47:04 »
einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Das muss sich aber anfühlen, als ob die Kiste gleich in alle Einzelteile zerfällt.  ;D 8)
Damals waren sie noch besser beinander ;)

4498

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #17 am: 04. April 2017, 11:52:59 »
In dem Zusammenhang wäre interessant, ob jemals ein ULF (oder zumindest der Versuchsträger) nach Siebenhirten kam?
Ja, aber nur für Messfahrten ohne Fahrgäste. Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Also das waren wohl komische Messfahrten. +10% oder +20% lasse ich mir noch einreden, das wären für 70km/h 84km/h. Alles andere halte ich nur für eine saublöde Schnapsidee der Beteiligten.

Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)
Bei allem persönlichen Interesse am Schnellfahren  ;) halte ich auch das ein bisschen für verrückt.


sheldor

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #18 am: 04. April 2017, 12:00:01 »
Die E6 waren nach der "Aufrüstung" von 40 auf 50 und dann 60km/h nicht besser beinander als vorher. Der Todesstoß war dann der "T"!

sheldor

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #19 am: 04. April 2017, 12:06:58 »
Die Farbscheibentachographen gingen bei E1/E2 bis 75 km/h, bei E bis 60 km/h.
Natürlich, 75 waren es. :-[

Die aktuellen Tachos der E1 und E2 gehen glaub ich bis 80. Bin mir aber diesbezüglich nicht sicher.

Sie konnten sehr wohl schneller, waren aber dafür nicht zugelassen. (Daher waren auf der U6 auch nirgends mehr als 60 erlaubt.) Ursprünglich waren die E6 so programmiert, dass die Motoren bei 65 km/h abschalteten, bei 70 km/h setzte eine automatische Bremsung auf 60 km/h ein. Die Beschränkung auf 60 km/h kam erst zusammen mit den T.
Auch die T waren bis zum Ende des Mischbetriebs auf 60 km/h abgeregelt.

Stimmt nicht(außer ich werde etwas bessern belehrt   ;) ), mit einem reinen T hast du damals schon auf 75 rauf können, ohne abriegelung (FR -> FL oder HT/TH).

Mit einem "gscheiten" E6 gingen sich unter anderem sogar 65-66 km/h aus.

4463

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #20 am: 04. April 2017, 14:27:08 »
Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)
Kann die Polizei das eigentlich ahnden? Weil die StVO gilt ja - soweit anwendbar - auch für Straßenbahnen. ???

In dem Zusammenhang wäre interessant, ob jemals ein ULF (oder zumindest der Versuchsträger) nach Siebenhirten kam?
Ja, aber nur für Messfahrten ohne Fahrgäste. Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Bei welcher Fahrdrahtspannung fanden diese Fahrten statt? :o
Bei Drehgestellfahrzeugen sind diese Geschwibdigkeiten sicher erträglich, aber in einem ULF fände ich das äußerst beängstigend - da hat man ja oft schon bei Schrittempo Angst, dass er auseinanderfällt. :-[
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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #21 am: 04. April 2017, 14:47:41 »

Kann die Polizei das eigentlich ahnden? Weil die StVO gilt ja - soweit anwendbar - auch für Straßenbahnen. ???
Nach StVO kann sie nichts ahnden, sie kann das Verhalten des Fahrers dem Eisenbahnbetrieb anzeigen, eventuell der MA 64 eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln und/oder einen strafrechtlich relevanten Tatbestand (Gemeingefährdung usw.) finden und das dem Staatsanwalt anzeigen.


Zitat
Bei welcher Fahrdrahtspannung fanden diese Fahrten statt? :o
Bei diesen nächtlichen Aktionen werden sie sicher satte 750 Volt gehabt haben und auch die volle Leistung, da es naturgemäß keine anderen Abnehmer gab.


Zitat
Bei Drehgestellfahrzeugen sind diese Geschwibdigkeiten sicher erträglich, aber in einem ULF fände ich das äußerst beängstigend - da hat man ja oft schon bei Schrittempo Angst, dass er auseinanderfällt. :-[
Die sind sogar mit dem Versuchsträger mit 80 durch die Ustrab gerauscht (zwischen Kliebergasse und Südtirolerplatz bzw. umgekehrt), vorne den alten Triebwagen geschoben und hintendran den halben c2-Beiwagen. Hätte ich mich nieeee getraut!  :o
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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #22 am: 04. April 2017, 14:49:26 »
Bei Drehgestellfahrzeugen sind diese Geschwibdigkeiten sicher erträglich, aber in einem ULF fände ich das äußerst beängstigend - da hat man ja oft schon bei Schrittempo Angst, dass er auseinanderfällt. :-[
Mach  mir den ULF nicht besser als er ist!

Der wäre auseinander gefallen
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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #23 am: 04. April 2017, 14:56:02 »
Ich denke mal, dass es bei diesen Fahrten - wie üblich - auch sogenannte "Hochtastfahrten" gab - das heißt, dass das Tempo von Fahrt zu Fahrt um jeweils ein paar km/h erhöht wurde, um zu prüfen, ob das Fahrzeug sein Verhalten ändert (aufschaukeln, schlingern, ...).
Bei dem geschobenen Zweiachser wäre meine Angst weniger der Zweiachser (solange dessen Lager nicht heißlaufen, sollte der eigentlich durch seinen langen Achsstand und steifen Rahmen ein ganz gutes Laufverhalten haben*), sondern eher die Kupplung zu dem doch eher "weich" laufenden abgeschnittenen c2. :-\

Edit: *) unter der Annahme entsprechend korrekter Gleisgeometrie, wie ich sie Anfang der 1990er-Jahre aber durchaus noch für üblich gehalten hätte.
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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #24 am: 04. April 2017, 15:02:55 »
Auf der Linie 64 waren im Streckenabschnitt, der heute von der U6 befahren wird, 70 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zugelassen.

Nur im Bereich Schöpfwerk - Alterlaa, also im Bereich der damaligen Hochtrasse. Sonst waren es 60 km/h.
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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #25 am: 04. April 2017, 15:04:38 »
Auf der Linie 64 waren im Streckenabschnitt, der heute von der U6 befahren wird, 70 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit zugelassen.

Nur im Bereich Schöpfwerk - Alterlaa, also im Bereich der damaligen Hochtrasse. Sonst waren es 60 km/h.

Das ist ja auch der einzige Streckenabschnitt, der beim Umbau auf U-Bahn nicht komplett neu gebaut wurde.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #26 am: 04. April 2017, 15:07:51 »
Zitat
Bei welcher Fahrdrahtspannung fanden diese Fahrten statt? :o
Bei diesen nächtlichen Aktionen werden sie sicher satte 750 Volt gehabt haben und auch die volle Leistung, da es naturgemäß keine anderen Abnehmer gab.
Wie findet so eine Erhöhung der Fahrdrahtspannung eigentlich statt? In den Unterwerken wird wohl der Netzstrom zuerst transformiert und dann gleichgerichtet. Sind die Trafos in der Spannungswahl einstellbar bzw. haben sie verschiedene Anschlüsse, wo durch Umhängen des Kabels auf der Sekundärseite die benützte Windungszahl entsprechend verändert werden kann?
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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #27 am: 04. April 2017, 17:37:35 »
Zitat
Bei welcher Fahrdrahtspannung fanden diese Fahrten statt? :o
Bei diesen nächtlichen Aktionen werden sie sicher satte 750 Volt gehabt haben und auch die volle Leistung, da es naturgemäß keine anderen Abnehmer gab.
Wie findet so eine Erhöhung der Fahrdrahtspannung eigentlich statt? In den Unterwerken wird wohl der Netzstrom zuerst transformiert und dann gleichgerichtet. Sind die Trafos in der Spannungswahl einstellbar bzw. haben sie verschiedene Anschlüsse, wo durch Umhängen des Kabels auf der Sekundärseite die benützte Windungszahl entsprechend verändert werden kann?

Am 64er gab es immer 750 Volt.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #28 am: 04. April 2017, 17:42:33 »
In der betriebslosen Zeit steht einem Testzug die gesamte Leistung des Unterwerks zur Verfügung, so war das gemeint!  :lamp:
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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #29 am: 04. April 2017, 18:20:05 »
In dem Zusammenhang wäre interessant, ob jemals ein ULF (oder zumindest der Versuchsträger) nach Siebenhirten kam?
Ja, aber nur für Messfahrten ohne Fahrgäste. Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Es war wirklich ein ULF oder der Versuchsträger am 64er unterwegs? OMG und ich kann mich nicht daran erinnern und das obwohl ich in der Nähe wohnte. Schade, hoffentlich findet sich davon irgendwo ein Foto.