Autor Thema: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2  (Gelesen 13954 mal)

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #30 am: 04. April 2017, 19:51:29 »
Kann die Polizei das eigentlich ahnden? Weil die StVO gilt ja - soweit anwendbar - auch für Straßenbahnen. ???
Nach StVO kann sie nichts ahnden, sie kann das Verhalten des Fahrers dem Eisenbahnbetrieb anzeigen, eventuell der MA 64 eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln und/oder einen strafrechtlich relevanten Tatbestand (Gemeingefährdung usw.) finden und das dem Staatsanwalt anzeigen.
Wieso eigentlich nicht? Paragrafen wie §20 StVO (50km/h Ortsgebiet) oder damals wahrscheinlich die StVO-Verordnung 60km/h gelten definitiv für alle Fahrzeuglenker, also auch für die Straßenbahn.
Die sind sogar mit dem Versuchsträger mit 80 durch die Ustrab gerauscht (zwischen Kliebergasse und Südtirolerplatz bzw. umgekehrt), vorne den alten Triebwagen geschoben und hintendran den halben c2-Beiwagen. Hätte ich mich nieeee getraut!  :o
Der hatte doch mit seinen 4 Motoren nur 240kW, also weniger als ein E1. Drehstrommaschinen verlieren im oberen Bereich zwar weniger Drehmoment als Gleichstrommaschinen, aber 80km/h erscheinen mir für diese lange Wurscht mit nur 240kW schon ein wenig suspekt.

hema

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #31 am: 05. April 2017, 00:53:45 »
Die zulässigen Geschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb sind eisenbahnrechtlich festgelegt und daher nicht nach Paragraphen der StVO zu bewerten!
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Inventar

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #32 am: 05. April 2017, 05:48:02 »
Die zulässigen Geschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb sind eisenbahnrechtlich festgelegt und daher nicht nach Paragraphen der StVO zu bewerten!

Bist dir sicher. In Wien darfst du 50 fahren. Außer es steht ein Verkehrszeichen wo eine andere Geschwindigkeit angegeben wird die nur für die Straßenbahn gültig ist. Gibt es ja einige Stellen wo dem so ist.

darkweasel

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #33 am: 05. April 2017, 06:23:39 »
Die zulässigen Geschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb sind eisenbahnrechtlich festgelegt und daher nicht nach Paragraphen der StVO zu bewerten!

Bist dir sicher. In Wien darfst du 50 fahren. Außer es steht ein Verkehrszeichen wo eine andere Geschwindigkeit angegeben wird die nur für die Straßenbahn gültig ist. Gibt es ja einige Stellen wo dem so ist.

Probier § 102 StVO, um deine Sicherheit zu erhöhen:

Durch dieses Bundesgesetz werden die Straßenverwaltungsgesetze sowie eisenbahnrechtliche und arbeitsrechtliche Vorschriften nicht berührt.

hema

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #34 am: 05. April 2017, 12:02:45 »

Außer es steht ein Verkehrszeichen wo eine andere Geschwindigkeit angegeben wird die nur für die Straßenbahn gültig ist. Gibt es ja einige Stellen wo dem so ist.
Genau diese Verkehrszeichen stehen nur zur "Verzierung" da und sind rechtlich ohne Relevanz!
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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #35 am: 05. April 2017, 15:29:04 »
Außer es steht ein Verkehrszeichen wo eine andere Geschwindigkeit angegeben wird die nur für die Straßenbahn gültig ist. Gibt es ja einige Stellen wo dem so ist.
Genau diese Verkehrszeichen stehen nur zur "Verzierung" da und sind rechtlich ohne Relevanz!
Dass sie für die Straßenbahn irrelevant sind mag sein, aber: stehen die nicht (auch) deshalb da, damit Autofahrern bewusst ist, dass sich die Straßenbahn eventuell mit einer höheren Geschwindigkeit (an eine ungesicherte Kreuzung) annähern kann, als der Autofahrer es von der eigenen höchstzulässigen Geschwindigkeit (dass diese sowieso kaum eingehalten wird, lasse ich mal außen vor) erwarten würde? ???
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Katana

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #36 am: 05. April 2017, 22:08:44 »
Die zulässigen Geschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb sind eisenbahnrechtlich festgelegt und daher nicht nach Paragraphen der StVO zu bewerten!

Bist dir sicher. In Wien darfst du 50 fahren. Außer es steht ein Verkehrszeichen wo eine andere Geschwindigkeit angegeben wird die nur für die Straßenbahn gültig ist. Gibt es ja einige Stellen wo dem so ist.

Probier § 102 StVO, um deine Sicherheit zu erhöhen:

Durch dieses Bundesgesetz werden die Straßenverwaltungsgesetze sowie eisenbahnrechtliche und arbeitsrechtliche Vorschriften nicht berührt.
Mir ist klar, dass die Geschwindigkeitssignalisierung eine nach StrabVO zu sein hat. Aber ich würde es nicht so sehen, dass die StVO für Schienenfahrzeuge nicht gilt. Man denke nur an die Vorrangregeln. Die sind doch wohl nicht eisenbahnrechtlich geregelt. ???

Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)
Kann die Polizei das eigentlich ahnden? Weil die StVO gilt ja - soweit anwendbar - auch für Straßenbahnen. ???
Genau das meine ich auch.

Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Es war wirklich ein ULF oder der Versuchsträger am 64er unterwegs? OMG und ich kann mich nicht daran erinnern und das obwohl ich in der Nähe wohnte. Schade, hoffentlich findet sich davon irgendwo ein Foto.
Der ULF soll 109 km/h erreicht haben, der 4498 (Drehstrom-E1) 104 km/h, einen Normal-E1 sollen sie bei Messfahrten am 64er angeblich bis auf 98 km/h hochgekitzelt haben.
Bei welcher Fahrdrahtspannung fanden diese Fahrten statt? :o
Bei Drehgestellfahrzeugen sind diese Geschwibdigkeiten sicher erträglich, aber in einem ULF fände ich das äußerst beängstigend - da hat man ja oft schon bei Schrittempo Angst, dass er auseinanderfällt. :-[
Mir fällt auf, dass über als Hörensagen erkennbare Werte so diskutiert wird, als wären es bestätigte.

Ich denke mal, dass es bei diesen Fahrten - wie üblich - auch sogenannte "Hochtastfahrten" gab - das heißt, dass das Tempo von Fahrt zu Fahrt um jeweils ein paar km/h erhöht wurde, um zu prüfen, ob das Fahrzeug sein Verhalten ändert (aufschaukeln, schlingern, ...).
Wenn so schnell gefahren wurde, war das sicher das Resultat eines langsamen Hochtastens unter Beobachtung von verschiedenen Messinstrumenten.

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #37 am: 09. April 2017, 13:00:51 »
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der E war 50 km/h, der E1 und E2 60 km/h.

nord22
Für die E war einige Zeit sogar Tempo 60 erlauft. E1 und E2 wurden eigentlich für 70 konzipiert und gebaut, allerdings wurde die Höchstgeschwindigkeit im Betrieb mit 60 festgelegt, wohl weil es bei Inbetriebnahme der E1 sowieso keine Strecke gab auf der mehr als 50 erlaubt waren.

Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)


Bitte, was ist ein "Nachtdienstwagen"?

Klingelfee

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #38 am: 09. April 2017, 13:21:06 »
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der E war 50 km/h, der E1 und E2 60 km/h.

nord22
Für die E war einige Zeit sogar Tempo 60 erlauft. E1 und E2 wurden eigentlich für 70 konzipiert und gebaut, allerdings wurde die Höchstgeschwindigkeit im Betrieb mit 60 festgelegt, wohl weil es bei Inbetriebnahme der E1 sowieso keine Strecke gab auf der mehr als 50 erlaubt waren.

Die Polizei hat am Eisenbahnerbergl bei einem nächtlichen Planquadrat interessehalber auch den Floridsdorfer Nachtdienstwagen mit dem Radar gemessen. Die Polizisten waren schwerst beeindruckt als das Gerät 89 km/h angezeigt hat!  :)


Bitte, was ist ein "Nachtdienstwagen"?

Nacht- oder auch Frühdienstwagen, waren Straßenbahnen die Fahrer, bzw auch Fahrgäste mit besonderen Ausweis ausserhalb der Betriebszeiten nach Hause geführt, bzw auch von zu Hause abgeholt haben. Heute gibt es das auch noch und nennt sich Shuttledienst und wird von Nachtbussen auf der Strecke zwischen Garage und Stammstrecke geführt.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #39 am: 09. April 2017, 14:49:53 »
Bitte, was ist ein "Nachtdienstwagen"?
Nacht- oder auch Frühdienstwagen, waren Straßenbahnen die Fahrer, bzw auch Fahrgäste mit besonderen Ausweis ausserhalb der Betriebszeiten nach Hause geführt, bzw auch von zu Hause abgeholt haben. Heute gibt es das auch noch und nennt sich Shuttledienst und wird von Nachtbussen auf der Strecke zwischen Garage und Stammstrecke geführt.
Im Volksmund auch "Bäcknbim" (oder Bäckntramway?) genannt, weil die betriebsfremden Fahrgäste in der meist Bäcker waren
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hema

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #40 am: 09. April 2017, 17:24:14 »
Es war der "Bäckerzug"! Das war ein ganz bestimmter Zug, der die Linie 6 abgefahren ist (ab Urban Loritz-Platz oder Josefstädter Straße, ich weiß es nicht mehr genau) und der auf die Beginnzeit der Ankerbrot-Mitarbeiter abgestimmt war. Und nur die hatten einen Ausweis für die Mitfahrt, Bedienstete der Wiener Verkehrsbetriebe durften den Zug natürlich auch benützen.

Konnte wer einen sehr zeitigen Arbeitsbeginn nachweisen, konnte jedermann einen Ausweis zur Benützung bestimmter Frühdienstwagen-Routen beantragen, der Ausweis war kostenlos, galt aber nur zusätzlich zu einer gültigen Zeitkarte für diese Strecke! Meist betraf das Trafikanten oder Postbedienstete.
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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #41 am: 09. April 2017, 22:38:20 »
Beispiel eines Frühdienstwagens oder "Personalsammlers" in der Geiselbergstraße nach Lorystraße (heute Polkorabplatz): KH 6383 (ehemaliger K 2352) am 21. April 1973 etwa 4:50 Uhr morgens - Foto: Johann R. Kopitar.
Fahrweg Bhf. Simmering - 71- 6 - Bhf. Favoriten und retour zum Bhf. Simmering.
Verwendet wurde nicht nur Altwagen, sondern manchmal auch Solo-C1 oder gleich C1+c1!
Bitte die schlechte Bildqualität nachsehen!

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #42 am: 11. April 2017, 17:46:52 »
Beispiel eines Frühdienstwagens oder "Personalsammlers" in der Geiselbergstraße nach Lorystraße (heute Polkorabplatz): KH 6383 (ehemaliger K 2352) am 21. April 1973 etwa 4:50 Uhr morgens - Foto: Johann R. Kopitar.
(...)
Bitte die schlechte Bildqualität nachsehen!
Wenn diese Züge alle gegen 4:00-5:00 führen, frage ich mich, wieso sie Bäckerzüge hießen? Ein Bäcker, der um die Zeit zu arbeiten beginnt, wird sein Brot kaum rechtzeitig für das Frühgeschäft fertig gehabt haben. ???

Normalweise beginnen Bäcker ja eher gegen 2-3 in der Früh. Wären also eher ein Fall für die Nachtdienstwagen gewesen.

Ganz böse ist, dass der Fotograf mit Blitz fotografiert hat. Sicher nicht angenehm für den Fahrer.  :-\
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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #43 am: 11. April 2017, 23:58:22 »


Normalweise beginnen Bäcker ja eher gegen 2-3 in der Früh. Wären also eher ein Fall für die Nachtdienstwagen gewesen.
Selbst das ist zu spät. Mein Cousin ist Bäckermeister und teilt sich z.B. mit seinem Chef immer Wochenweise das ganz füher anfangen. Sonntag auf Montag bereits 23Uhr und sonst 0.30Uhr.

Ein befreundeter Bäcker aus Hadersdorf steht vom Mo-Sa immer ab ca. 0Uhr in der Backstube, das kann man sogar schön beobachten, da man von der Straße durch bis in die Backstube schauen kann.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Frage: Höchstgeschwindigkeit E E1 und E2
« Antwort #44 am: 12. April 2017, 00:32:30 »

Selbst das ist zu spät.
Das war früher gesetzlich geregelt, die Bäcker durften erst ab 3.00 Uhr in den Backstuben stehen. Anders war das mit den Brotfabriken, wie Anker, die Schichtbetrieb hatten. Der Bäckerwagen (oder Bäckerzug) am 6er war ein Sonderzug, der auf den Beginn der Frühschicht beim Anker abgestimmt war und die Leute über den Gürtel und den 6er zur Absberggasse brachte, zusätzlich diente er natürlich auch als einer der Frühdienstwagen für die Bediensteten der Wiener Verkehrsbetiebe.
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