Autor Thema: 17.05.2017: Eigenkollision 13A vs. 49 Siebensterngasse/Neubaugasse  (Gelesen 5287 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14514
Re: 17.05.2017: Eigenkollision 13A vs. 49 Siebensterngasse/Neubaugasse
« Antwort #15 am: 17. Mai 2017, 23:10:35 »
Schaut für mich so aus, als ob der Busfahrer den Bus in die Westbahnstraße "verrissen" hat um den Unfall zu verhindern.

Oder der Beiwagen hat den Bus hinübergedrückt.

DAgegen sprechen die Berichte über die geringen Beschädigungen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

T1

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5314
Re: 17.05.2017: Eigenkollision 13A vs. 49 Siebensterngasse/Neubaugasse
« Antwort #16 am: 17. Mai 2017, 23:56:51 »
Wenn der Bus aus der Siebensterngasse gekommen ist, dann ist er falsch gefahren. Denn bei einer Kurzfühung Siebensterngasse ist zwar die letzte Haltestelle in Richtung Alser Straße die Siebensterngasse. Allerdings ist die Originalhaltestelle einzuhalten. danach soll der Bus ohne Fahrgäste über Kirchengasse - Neustiftgasse - Neubaugasse zur Haltestelle Neubaugasse/Burggasse fahren.

Denn ein kürzen über die Siebensterngasse stadtauswärts ist mit Gelenksbusse mehr als eine Harakiriaktion.

Ich habe mich erkundigt: Das Kürzen über die Siebensterngasse ist eine zulässige Route und auch im RBL vorhanden.
Sind wohl noch Relikte aus Vor-Gelenkbus-Zeiten und/oder für den N71.