Sobald eine Straßenbahn eine Haltestelle anfährt ist Betrieb(szeit) und ganz unabhängig von der StVO (und der geneigten Auslegung ihrer Paragraphen durch Individualisten) behindert man einen Eisenbahnbetrieb, was nicht statthaft ist! Das mit den auf den Tafeln angegebenen Zeiten ist ein zweischneidiges Schwert, weil was ist, wenn sich spontan was ändert oder wer die Tafel abmontiert, muss dann die Straßenbahn den Betrieb einstellen? Ein genehmigter (Behinderten-)Parkplatz in einer Haltestelle ist sicher nicht rechtens, auch wenn ein entsprechender Bescheid vorliegt, das ist eben ein falscher Bescheid und der müsste umgehend wieder aufgehoben werden, sobald die Behörde den Missstand erkennt!