In letzten Betriebsjahren war das Nachfahren bei ROT verboten! In den Fünfzigern durfte man bei ROT nachfahren. Der stadtnähere Zug hatte schaltungstechnisch Vorrang. Das heißt, er besetzte den eingleisigen Abschnitt schon kurz bevor er ihn befuhr. Leider habe ich keine genauen Daten zu den betreffenden Vorschriften.