Autor Thema: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße  (Gelesen 37894 mal)

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Kanitzgasse

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #180 am: 27. Juli 2017, 19:41:30 »
Der Fahrer wurde nun entlassen: http://wien.orf.at/news/stories/2857337/

haidi

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #181 am: 27. Juli 2017, 20:07:51 »
Ob die vor dem Arbeitsgericht halten würde?
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Klingelfee

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #182 am: 27. Juli 2017, 21:38:53 »
Ob die vor dem Arbeitsgericht halten würde?
Vielleicht war es auch eine einvernehmliche Kündigung. Ausserdem ist ja auch die Frage, was hatte der Mitarbeiter eventuell sonst für Vorfälle.

Und was soll das Unternehmen machen? Er wurde als Straßenbahnfahrer aufgenommen und als solcher ist er nicht mehr geeignet.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

h 3004

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #183 am: 27. Juli 2017, 21:45:41 »
Geht der Fahrer zum Arbeitsgericht? Mit  Argument : techn. Versagen des Wagens - Beweisfrage (wenn ja: keine Sanktion für den Fahrer)  oder gesundheitliches Problem (dann wäre maximal eine Kündigung angebracht). Geht er nicht zum AG, bleibts bei der Entlassung. Entlassungen werden von Betrieben-wenn nicht unmittelbar nach der "Tat" ein Verschulden nachgewiesen werden kann- meist erst nach Vorliegen von handfesten Beweisen - ausgesprochen. (Klagsrisiko).

Klingelfee

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #184 am: 27. Juli 2017, 21:58:01 »
Geht der Fahrer zum Arbeitsgericht? Mit  Argument : techn. Versagen des Wagens - Beweisfrage (wenn ja: keine Sanktion für den Fahrer)  oder gesundheitliches Problem (dann wäre maximal eine Kündigung angebracht). Geht er nicht zum AG, bleibts bei der Entlassung. Entlassungen werden von Betrieben-wenn nicht unmittelbar nach der "Tat" ein Verschulden nachgewiesen werden kann- meist erst nach Vorliegen von handfesten Beweisen - ausgesprochen. (Klagsrisiko).
Mag sein, dass es jetzt ein Spitzfindigkeit ist. Aber ist eine Entlassung nicht das gleiche wie eine Kündigung?
Es steht ja nichts von einer fristlosen Entlassung.

Eine fristlose Entlassung ist auch mMn nicht gerechtfertigt. Aber eine Entlassung nicht allen Rechten, wie zum Beispiel volle Kündigungszeit, da sehe ich keinen wirklichen Grund einer Klagsmöglichkeit.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Katana

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #185 am: 27. Juli 2017, 22:07:40 »
Zitat
Eine Entlassung ist die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Entlassung.html

Klingelfee

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #186 am: 27. Juli 2017, 22:20:58 »
Zitat
Eine Entlassung ist die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Entlassung.html

Und nur weil die Medien das abdrucken, muss es keine Entlassung sein. Noch dazu ist der Zeitraum für mich zu lange. Für mich hat der Kollege eine Kündigung bekommen.
Aber es ist hier sowieso sinnlos darüber zu diskutieren, da wir wieder genau wissen war es jetzt eine Kündigung oder eine fristlose Entlassung und was war der genaue Grund für das Auflösen des Beschäftigungsverhältnis.

Daher ist zumindest meiner Seite aus die Diskussion dieses Thema beendet.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

h 3004

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #187 am: 27. Juli 2017, 22:34:26 »
@ Klingelfee: Entlassung ist die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses. Kündigung ist die Beendigung unter Einhaltung der gesetzlichen/kollektivvertraglichen Kündigungsfrist. So gesehen ist eine "fristlose Entlassung" per se ein Nonsens, da Entlassungen immer fristlos sind . Der Arbeitgeber darf nur mit dem Ausspruch einer Entlassung zuwarten, bis er Beweise für das Fehlverhalten des Arbeitnehmers hat. Kannst mir glauben, war 25 Jahre Arbeitsrechtler in einem Großbetrieb.
Was die Medien schreiben, ist eine andere Sache....

haidi

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #188 am: 28. Juli 2017, 01:42:53 »
Mag sein, dass es jetzt ein Spitzfindigkeit ist. Aber ist eine Entlassung nicht das gleiche wie eine Kündigung?
Es steht ja nichts von einer fristlosen Entlassung.

Eine fristlose Entlassung ist auch mMn nicht gerechtfertigt. Aber eine Entlassung nicht allen Rechten, wie zum Beispiel volle Kündigungszeit, da sehe ich keinen wirklichen Grund einer Klagsmöglichkeit.
Klingelfee:
Das große Problem ist, dass vor allem Journalisten immer wieder fälschlicherweise von Entlassungen reden - insbesondere wenn Firmen zusperren oder Massenkündigungen passieren.
Kündigung ist die übliche Beendigung des Dienstverhältnisses,wobei es drei Unterarten gibt: Kündigung durch Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder einvernehmliche Kündigung. Nur im letzten Fall müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden.
Eine Entlassung kann nur nach schweren Verfehlungen ausgesprochen werden und nur das ist eine Entlassung, sie führt zum Verlust vieler Ansprüche.

Auf Grund des verstärkenen "fristlose" im Artikel muss(te) ich von einer Entlassung ausgehen.
Abgesehen davon: unter Anderem auch in der Presse und im Standard wird dieser Ausdruck verwendet, in der Presse die Entlassung in einem eigenen Kasten erklärt.
Mag sein, dass die qualitativ nicht sehr hochwertige APA da einen Pfusch gemacht hat.
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95B

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #189 am: 28. Juli 2017, 09:20:46 »
Andererseits ist bekannt, dass die WL in der Vergangenheit hin und wieder Entlassungen ausgesprochen haben und anschließend vor dem Arbeitsgericht auf ganzer Linie unterlegen sind.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #190 am: 28. Juli 2017, 10:22:46 »
Also offenbar hat man ihm die Geschichte mit dem Blackout nicht geglaubt, sonst wäre es keine Entlassung geworden. Allerdings frage ich mich, welcher Fahrer bei Verstand freiwillig mit 45 in eine 15er-Kurve rast. Eine Entlassung ist für mich hier ungerechtfertigt, da man ihm wohl kaum grobe Fahrlässigkeit o.ä. nachweisen wird können. Hätte wohl gute Chancen bei einer Klage und dann einvernehmliche.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

t12700

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #191 am: 16. März 2018, 10:05:00 »
Der A1 103 fährt wieder und ist heute am 62er unterwegs!

LG t12700

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #192 am: 16. März 2018, 16:40:04 »
Der A1 103 fährt wieder und ist heute am 62er unterwegs!

LG t12700
Bitte sehr:

sg2001

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #193 am: 16. März 2018, 18:57:51 »
Wurde die Reparatur in der HW von WiLi Mitarbeitern oder bei Siemens durchgeführt?

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Re: 16.7.2017: Entgleisung 62er Eichenstraße
« Antwort #194 am: 16. März 2018, 20:18:22 »
Wurde die Reparatur in der HW von WiLi Mitarbeitern oder bei Siemens durchgeführt?

Meines Wissens in der Hauptwerkstätte, dort sah ich ihn fast fertig, jedoch noch mit fehlenden Teilen.