Fakt ist, das Linienbusse auch Sperrflächen befahren dürfen, wenn dies in der Linienkonzession vermerkt ist.
Bitte um einen Beleg für diese Behauptung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem rechtsgültigen Bescheid Gesetzesübertretungen taxativ angeordnet werden.
Ich weiß nicht, wie das bei den Straßenbahn-Beamten war. Bei Bundesbeamten ist es jedenfalls so, dass gegen Weisungen, die eine Verwaltungsübertretung darstellen, remunstriert werden muss. Wenn diese Weisung dann schriftlich wiederholt wird, muss der Beamte sie ausführen, eine eventuelle verwaltungsrechtliche Bestrafung geht dann gegen den Anordnenden.
Eine rechtswidrige Weisung ist auszuführen, nachdem remunstriert (schreibt man das so?) wurde und die Weisung schriftlich erteilt wurde. Nicht auszuführen ist sie jedoch, wenn man sich dabei strafbar macht. Ein Beispiel aus meinem Bundeslehrerdasein:
Weisung 1: Teilen Sie keine Frühwarnungen aus ("Blauer Brief", Verständigung der Eltern bei Nicht Genügend), ich will nicht, dass die Eltern informiert werden. ->>> rechtswidrig, aber nicht strafbar.
Weisung 2: Wenn er nicht pariert, dann geben Sie ihm eine Ohrfeige, am besten so, dass er ein paar Tage im Krankenhaus ist. ->>> rechtswidrig und strafbar.
Die gerichtliche Strafe nimmt mir niemand ab. Die Frage ist, ob das "strafbar" auch für Verwaltungsstrafen gilt.