Autor Thema: 24.08.2017: Eigenkollision Schottentor 27/42 auf 50/37  (Gelesen 5257 mal)

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Alex

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Weil es mir gerade wieder an dem Foto von A 27 aufgefallen ist, nach welchen Kriterien wird eigentlich entschieden, ob ein Zug als "Sonderzug" oder als "Sonderwagen" beschildert wird?
Sollte nicht "Sonderzug" auf der Straßenbahn und "Sonderwagen" auf dem Autobus stehen?
Umgekehrt habe ich auch schon Busse mit der Aufschrift "Sonderzug" gesehen, was noch perverser ausschaut.

95B

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Weil es mir gerade wieder an dem Foto von A 27 aufgefallen ist, nach welchen Kriterien wird eigentlich entschieden, ob ein Zug als "Sonderzug" oder als "Sonderwagen" beschildert wird?

Das Überschildern erfolgt durch Auswahl des Zieltextes mit den Pfeiltasten am IBIS-Gerät. In der Eile kann es schon vorkommen, dass man den falschen Text erwischt. In diesem Fall wird der Bedienstete wohl "Sonder..." gelesen und nicht daran gedacht haben, dass es den Text Sonderwagen bei der Straßenbahn gibt.

Übrigens waren früher Straßenbahnen auch als Sonderwagen betafelt.
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Alex

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Weil es mir gerade wieder an dem Foto von A 27 aufgefallen ist, nach welchen Kriterien wird eigentlich entschieden, ob ein Zug als "Sonderzug" oder als "Sonderwagen" beschildert wird?

Das Überschildern erfolgt durch Auswahl des Zieltextes mit den Pfeiltasten am IBIS-Gerät. In der Eile kann es schon vorkommen, dass man den falschen Text erwischt. In diesem Fall wird der Bedienstete wohl "Sonder..." gelesen und nicht daran gedacht haben, dass es den Text Sonderwagen bei der Straßenbahn gibt.


Danke, immerhin wurde bei dem überschildert, der A 50 steht auf dem Foto noch als 37er zur Hohen Warte, wobei bei der Anzeige "is eh wurscht, kaumma eh net les'n"

95B

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Danke, immerhin wurde bei dem überschildert, der A 50 steht auf dem Foto noch als 37er zur Hohen Warte, wobei bei der Anzeige "is eh wurscht, kaumma eh net les'n"

Die Weiterfahrt hat er dann ohnehin als nicht minder unlesbarer Sonderzug angetreten.
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Linie 58

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Wir wissen ja nicht, wie es sich abgespielt hat. Möglicherweise so: 50 heizt die Rampe rauf, weil er das frei gewordene Vorsignal gesehen hat. Der Hintermann fetzt ihm mit zu geringem Abstand nach. Dann, o Schreck, muss der Vorderzug abrupt bremsen, weil ein Autofahrer noch bei Kirschgrün abgebogen ist – und rumms.

Das kann ich mir an dem Ort leider nur zu gut vorstellen.

HLS

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Der Zug sollte lt. Werksangaben maximal 1/3 Radumdrehung zurückrollen . . . .
Zwei Drittel, also maximal etwa 1,5 Meter. Aber nur, wenn der BAWS auf Vorwärtsfahrt steht, sonst kannst du auch einen Kilometer rückwärts rollen!  ;)

A1/B1 sollten eigentlich gar nicht zurückrollen, weil die Haltebremse nicht öffnet, solange kein Strom zu den Motoren fließt.


Zitat
beim Zurückrollen des Zuges um mehr als ein 1/3 Radumdrehung gegen die gewählte Fahrtrichtung;Quelle ABU-Ulf Seite 23
...und wenn der BAWS auf Rückwärts steht, gilt diese 1/3 Radumdrehung beim Vorwärts rollen. ;)
Du hast schon recht bei den A1/B1, nur wenn genau in dem Moment wo sich die Bremse gelöst hat und du den Totmann schlecht gedrückt hast, kommt es zum Nullstellungszwang und somit auch dort zum zurückrollen.


Und das mit dem Fuß auf dem Schienbremspedal wegen einem eventuellen zurückrollen höre ich zum ersten Mal.

Das hat man bei uns schon in der Fahrerfach gesagt und alle meine Lehrfahrer haben dort auch sehr ein Auge drauf geworfen. Scheinbar kam es zu meiner damaligen Schulungszeit vermehrt zum zurückrollen und man hat speziell dadurch vermehrt drauf acht gegeben.
Jeden Schüler oder auch geprüfte Fahrer die ich jemals zum Fahren hatte, habe ich es auch genauso eingetrichtert.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr