Autor Thema: Neue Automatensoftware  (Gelesen 12753 mal)

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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #30 am: 09. Oktober 2017, 22:12:14 »
Scan eines Tickets mit Uhrzeit
:bh: Die Verunsicherung der das lesenden Fahrgästen ist eine Frechheit.

Ausserdem - "berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug", warum, wie komm ich als Unternehmer dann zu einer MWST-Rechnung?
Harald A. Jahn, www.tramway.at

60er

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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #31 am: 10. Oktober 2017, 09:06:52 »
Ausserdem - "berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug", warum, wie komm ich als Unternehmer dann zu einer MWST-Rechnung?
Über einen gesonderten Beleg, nehme ich an. Kauft man beim Automaten, bekommt man üblicherweise auch einen zweiten Zettel, der als Zahlungsbeleg dient.

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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #32 am: 10. Oktober 2017, 09:22:18 »
Kauft man beim Automaten, bekommt man üblicherweise auch einen zweiten Zettel, der als Zahlungsbeleg dient.

Aber nur, wenn man mit Bankomat zahlt.
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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #33 am: 10. Oktober 2017, 09:30:15 »
Aber nur, wenn man mit Bankomat zahlt.
Müsste es aufgrund der Registrierkassenverordnung nicht mittlerweile für jeden Einkauf eine Rechnung geben?

95B

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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #34 am: 10. Oktober 2017, 09:52:15 »
Aber nur, wenn man mit Bankomat zahlt.
Müsste es aufgrund der Registrierkassenverordnung nicht mittlerweile für jeden Einkauf eine Rechnung geben?

Ich denke, die Fahrkarte ist eine gültige Kleinbetragsrechnung.
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haidi

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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #35 am: 10. Oktober 2017, 13:39:50 »
Aber nur, wenn man mit Bankomat zahlt.
Müsste es aufgrund der Registrierkassenverordnung nicht mittlerweile für jeden Einkauf eine Rechnung geben?

Ich denke, die Fahrkarte ist eine gültige Kleinbetragsrechnung.
Kann keine Rechnung sein, weil sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #36 am: 10. Oktober 2017, 14:02:16 »
Kann keine Rechnung sein, weil sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Aufgrund der seit 1. Jänner 2004 geltenden Rechtslage haben Fahrausweise neben den im § 11 Abs. 9 UStG 1994 genannten Angaben jedenfalls ein Ausstellungsdatum sowie nunmehr in allen Fällen (auch im Eisenbahn-Personenverkehr) die Angabe des Steuersatzes zu enthalten. Fehlt es an diesen Mindestangaben, gelten Fahrausweise nicht als Rechnungen im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 und berechtigen daher auch nicht zum Vorsteuerabzug gemäß § 12 UStG 1994.

Q: http://www.steuerverein.at/umsatzsteuer/011_ausstellung_rechnungen_03.html

Stellt sich die Frage: Ist auf dem gegenständlichen Fahrschein ein Steuersatz angegeben?

VOR-Automatenfahrschein: http://images.derstandard.at/2016/12/30/IMG9146.JPG
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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #37 am: 10. Oktober 2017, 18:25:36 »
Scan eines Tickets mit Uhrzeit
:bh: Die Verunsicherung der das lesenden Fahrgästen ist eine Frechheit.

Ausserdem - "berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug", warum, wie komm ich als Unternehmer dann zu einer MWST-Rechnung?
Wenn du das Ticket online kaufst (wie im ursprünglich zitierten Beitrag), bekommst du doch eine separate PDF-Rechnung dazu (auf der dann steht, dass sie nicht als Ticket gilt) - da steht sogar "Vorsteuerbescheinigung" groß drauf.  ;)
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coolharry

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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #38 am: 10. Oktober 2017, 18:46:38 »
Scan eines Tickets mit Uhrzeit
:bh: Die Verunsicherung der das lesenden Fahrgästen ist eine Frechheit.

Ausserdem - "berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug", warum, wie komm ich als Unternehmer dann zu einer MWST-Rechnung?

Witzig ist ja, dass die Steuer ausgewiesen ist. Aber dennoch der Satz drunter steht.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

haidi

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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #39 am: 10. Oktober 2017, 21:31:12 »
Scan eines Tickets mit Uhrzeit
:bh: Die Verunsicherung der das lesenden Fahrgästen ist eine Frechheit.

Ausserdem - "berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug", warum, wie komm ich als Unternehmer dann zu einer MWST-Rechnung?
Möglicherweise muss man das im Bestellvorgang verlangen, ist mir aber nicht aufgefallen. Jedenfalls bekommt man nur das Ticket als PDF
Wenn du das Ticket online kaufst (wie im ursprünglich zitierten Beitrag), bekommst du doch eine separate PDF-Rechnung dazu (auf der dann steht, dass sie nicht als Ticket gilt) - da steht sogar "Vorsteuerbescheinigung" groß drauf.  ;)
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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #40 am: 11. Oktober 2017, 13:55:18 »
Ich kann mich nicht erinnern, irgendwas aktiv getan zu haben, um diese separate PDF-Rechnung (die ich eigentlich garnicht benötigte), zu erhalten. Vielleicht bekommt man die aber nur bei Fernverkehrstickets ausgestellt? ???
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Taurus

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Re: Neue Automatensoftware
« Antwort #41 am: 11. Oktober 2017, 21:51:53 »
Die Rechnung  bzw. "Vorsteuerbescheinigung" bekommt man auch bei VOR Tickets.