Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)  (Gelesen 1354813 mal)

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W_E_St

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2925 am: 21. Oktober 2016, 19:34:20 »
Na gehts noch, die Stadtbahn war bis zum Beginn des U-Bahnbaues-und Betriebes ein gutes und zuverlässiges Verkehrsmittel. Dann wurden die " alten" Stadtbahnfahrer auf U-Bahn umgeschult und für die Stadtbahn Frischlinge eingestellt - mit den bekannten Folgen.

Genau von der Zeit rede ich aber (und nicht nur vom problematischen Fahrpersonal, sondern auch von der völlig überalterten und spinnenden Signalanlage, die zu nicht ganz ungefährlichen Dienstaufträgen führte wie dem Überfahren haltzeigender Signale auf Sicht ohne Rückfrage).
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

23A

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2926 am: 21. Oktober 2016, 20:57:42 »
Aktuell Feuerwehreinsatz am Karlsplatz, U4 nur Hütteldorf-Margaretengürtel und Landstraße-Heiligenstadt.

Stellwerker

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2927 am: 21. Oktober 2016, 23:45:36 »
Da hat eine Stromschiene gebrannt.

N1

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2928 am: 22. Oktober 2016, 00:03:10 »
Na gehts noch, die Stadtbahn war bis zum Beginn des U-Bahnbaues-und Betriebes ein gutes und zuverlässiges Verkehrsmittel. Dann wurden die " alten" Stadtbahnfahrer auf U-Bahn umgeschult und für die Stadtbahn Frischlinge eingestellt - mit den bekannten Folgen.
Naja, Revisor selig hat diese Auffassung bereits vor mehr als zweieinhalb Jahren etwas relativiert. ;)
"Der Raum, wo das stattfand, ist ziemlich groß."
Hans Rauscher

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2929 am: 22. Oktober 2016, 20:29:46 »
Gut dass nicht jeder Fahrgast gleich die Scheibe einschlägt nur weil ihm der Zug davon fährt.  :fp:

13er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2930 am: 22. Oktober 2016, 21:31:43 »
War das arme Pizzastück am Boden auch an der Tat beteiligt? :D Nicht auszudenken, wenn das ein Kebab gewesen wäre :o
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Ferry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2931 am: 24. Oktober 2016, 09:28:59 »
Und was genau ist der Unterschied zwischen "ungültig" und "ausdrücklich ungültig"?

Ich wollte damit sagen, dass es ja genügt hätte, es abzuschalten.
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luki32

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2932 am: 24. Oktober 2016, 09:50:22 »
Und was genau ist der Unterschied zwischen "ungültig" und "ausdrücklich ungültig"?

Ich wollte damit sagen, dass es ja genügt hätte, es abzuschalten.

Sicher nicht, ein dunkles Signal bedeutet laut StrabVO etwas ganz anderes als ein ungültig gemachtes Signal.

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Ferry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2933 am: 24. Oktober 2016, 09:55:04 »
Sicher nicht, ein dunkles Signal bedeutet laut StrabVO etwas ganz anderes als ein ungültig gemachtes Signal.

Inwieweit hätte sich dieser Unterschied dort bemerkbar gemacht?
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luki32

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2934 am: 24. Oktober 2016, 09:56:17 »
Sicher nicht, ein dunkles Signal bedeutet laut StrabVO etwas ganz anderes als ein ungültig gemachtes Signal.

Inwieweit hätte sich dieser Unterschied dort bemerkbar gemacht?

Bei einem dunklen Signal solltest Du immer das "Schlechteste", also in diesem Fall gesperrt , annehmen, ein ungültiges Signal bedeutet gar nichts, da kannst vorbeifahren.

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2935 am: 24. Oktober 2016, 10:00:06 »
Sicher nicht, ein dunkles Signal bedeutet laut StrabVO etwas ganz anderes als ein ungültig gemachtes Signal.

Inwieweit hätte sich dieser Unterschied dort bemerkbar gemacht?

Bei einem dunklen Signal solltest Du immer das "Schlechteste", also in diesem Fall gesperrt , annehmen, ein ungültiges Signal bedeutet gar nichts, da kannst vorbeifahren.

Du meinst, jeder Fahrer müsste dann die BI verständigen und sich das OK holen, bevor er weiterfährt? OK, das habe ich nicht bedacht.
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Stellwerker

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2936 am: 24. Oktober 2016, 18:56:23 »
Und was hätte jetzt ein finsteres Signal auf der U6 mit der StrabVO und der BI zu tun?

Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2937 am: 24. Oktober 2016, 20:58:00 »
Die StrabVO, und somit deren § 54, gilt lt. § 2 auch für die U-Bahn.

Stellwerker

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2938 am: 24. Oktober 2016, 22:21:40 »
Nur kann man die StrabVO 1999 auf eine 1995 eröffnete U-Bahn-Strecke anwenden?

Das aktuelle (absichtlichte) Überfahren des Ausfahrsignals der Station Tscherttegasse (Signal 220) ist mittels Betriebsanweisung geregelt. Erst wenn das Gleis 2 der Station Am Schöpfwerk frei ist darf man den Zug abfertigen und das rotzeigende Signal überfahren.

Das Ungültigkeitssignal (weißes Kreuz) am Signal 220 218 ist gemäß SV-U6 §17 angebracht. Die SV-U6 ist von der zuständigen Behörde genehmigt.

Bleibt nur mehr die Frage was die BI da dann mit der U6 zu tun hat außer bei Überstellungsfahrten der T und T1 im Straßenbahnnetz.

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2939 am: 24. Oktober 2016, 23:22:20 »

Das aktuelle (absichtlichte) Überfahren des Ausfahrsignals der Station Tscherttegasse (Signal 220) ist mittels Betriebsanweisung geregelt. Erst wenn das Gleis 2 der Station Am Schöpfwerk frei ist darf man den Zug abfertigen und das rotzeigende Signal überfahren.

Rotlicht oder ein ausgefallenes Rotsignal darfst du aber nur über ausdrückliche Anweisung überfahren, nicht z.B. grundsätzlich per Erlaubnis durch Dienstauftrag in Eigenregie!
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