Autor Thema: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil  (Gelesen 9815 mal)

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tramway.at

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #15 am: 24. Januar 2018, 13:00:00 »
Falls wer zu viel Zeit hat, hier ist der Zulagenkatalog der Wiener Stadtwerke (WL sind der Abschnitt Seiten 305-351)-> http://www.hg2.at/wp-content/uploads/2017/05/nebengebhrenkatalog-2017.pdf

Ist ja ein Hammer. Wieviel Personal ist in der WiLi-Lohnverrechnung beschäftigt?
Harald A. Jahn, www.tramway.at

Klingelfee

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #16 am: 24. Januar 2018, 13:00:38 »
Mir scheint, der Sinn der Rolldienstzulage sollte sein, einen legalen Weg zu haben, bei Krankenstand weniger zahlen zu müssen und diesen damit weniger attraktiv zu machen. Den Ausführungen von User 106er nach könnte das aber mit dem Entscheid der Steuerbehörde auch hinfällig sein.

Da Zulagen im Krankenstand weiter laufen, kann ich dein Bedenken nicht wirklich nachvollziehen
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68er

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #17 am: 24. Januar 2018, 13:06:54 »
Die Rolldienstzulage auch? Ich dachte, genau das wäre der Witz daran sie an die gefahrene Wegstrecke zu koppeln, dass sie nur bei tatsächlicher Leistung ausgezahlt werden muss.

Klingelfee

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #18 am: 24. Januar 2018, 13:07:06 »
Falls wer zu viel Zeit hat, hier ist der Zulagenkatalog der Wiener Stadtwerke (WL sind der Abschnitt Seiten 305-351)-> http://www.hg2.at/wp-content/uploads/2017/05/nebengebhrenkatalog-2017.pdf

Ist ja ein Hammer. Wieviel Personal ist in der WiLi-Lohnverrechnung beschäftigt?

Da die Zulagen heute von den einzelnen Dienststellen automatisch eingespielt werden, ist das eine eher kleine Abteilung.

Denn wenn etwas mit der Abrechnung der Zulagen nicht passt, dann gehst du zu demjenigen, der deine Arbeitsstunden erfasst hat (Diensteinteiler) und nicht in die Gehaltsverrechnung.

Die Lohnverrechner haben nämlich gar keine Möglichkeit zu überprüfen, wie sich deine Zulagen zusammen setzen. Sie prüfen dein Gehalt nur auf Plausibilität und das passiert automatisiert.
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Klingelfee

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #19 am: 24. Januar 2018, 13:10:02 »
Die Rolldienstzulage auch? Ich dachte, genau das wäre der Witz daran sie an die gefahrene Wegstrecke zu koppeln, dass sie nur bei tatsächlicher Leistung ausgezahlt werden muss.

Die Rolldienstzulage wird nicht nach Strecke, sondern nach Fahrzeit verrechnet und im Krankenstand ebenso wie Nacht, Sonntag und alle andere Zulagen sowie Überstundenentgelt im Krankenstand aliquot weiter bezahlt.

Und das ist ansich auch in der Privatwirtschaft so.
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coolharry

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #20 am: 24. Januar 2018, 13:14:53 »
Die Rolldienstzulage auch? Ich dachte, genau das wäre der Witz daran sie an die gefahrene Wegstrecke zu koppeln, dass sie nur bei tatsächlicher Leistung ausgezahlt werden muss.

Die Rolldienstzulage wird nicht nach Strecke, sondern nach Fahrzeit verrechnet und im Krankenstand ebenso wie Nacht, Sonntag und alle andere Zulagen sowie Überstundenentgelt im Krankenstand aliquot weiter bezahlt.

Und das ist ansich auch in der Privatwirtschaft so.

Die einzige Pauschale die ich kenne, die auch während Urlaub und Krankenstand weiter bezahlt wird ist eine Überstundenpauschale.
Eine Zulage steht meines Wissens nach nur für die Dauer der Arbeit zu für die er den Zuschlag erhält. Also kann auch eine Rolldienstzulage nur für die Zeit des Rollens ausbezahlt werden sonst wäre es eine Pauschale. Meiner Meinung nach.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

h 3004

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #21 am: 24. Januar 2018, 13:22:48 »
Zulagen wurden in der Wirtschaft zwecks Steuervermeidung eingeführt. Sie sind daher auch für die Unternehmen günstiger, weil sonst die Zulage - bei einer aktiven Gewerkschaft- bei Wegfall erhöht werden müßte und der Billigkeitseffekt wegfiele . Bei einem Großbetrieb oder einer ganzen Branche streicht  das Finanzministerium die Zulage normalerweise nicht sofort, sondern es gibt Gespräche, es werden Begründungen vom Betrieb/Gewerkschaft angefordert etc. Ich sehe daher ein Versäumnis von Arbeitgeber und Gewerkschaft, die nötigen Unterlagen (Begründungen) für die Steuerfreiheit zu liefern. Dabei wäre es einfach: Begründung: der schlechte Schienenzustand bei der Tram und das damit ständige Beobachten der Schienen zusätzlich zum Fahren rechtfertigt eine 10% Steuerfreiheit der Rolldienstzulage.  >:D Bei der U-Bahn wird es schwieriger, aber vermutlich auch argumentierbar (z.B. Überführungen). 

Klingelfee

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #22 am: 24. Januar 2018, 13:26:31 »
Die Rolldienstzulage auch? Ich dachte, genau das wäre der Witz daran sie an die gefahrene Wegstrecke zu koppeln, dass sie nur bei tatsächlicher Leistung ausgezahlt werden muss.

Die Rolldienstzulage wird nicht nach Strecke, sondern nach Fahrzeit verrechnet und im Krankenstand ebenso wie Nacht, Sonntag und alle andere Zulagen sowie Überstundenentgelt im Krankenstand aliquot weiter bezahlt.

Und das ist ansich auch in der Privatwirtschaft so.

Die einzige Pauschale die ich kenne, die auch während Urlaub und Krankenstand weiter bezahlt wird ist eine Überstundenpauschale.
Eine Zulage steht meines Wissens nach nur für die Dauer der Arbeit zu für die er den Zuschlag erhält. Also kann auch eine Rolldienstzulage nur für die Zeit des Rollens ausbezahlt werden sonst wäre es eine Pauschale. Meiner Meinung nach.

Und da bist du im Irrtum.

Es gibt Zulagen, die in die "Entgeltfortzahlung" reingerechnet werden und eben nicht.

Und mWn kommen dort eben alle Zulagen, die leistungsabhängig bezahlt werden. Und berechnet werden sie anhand den Zulagen der letzten 3 oder 6 Monate. Deshalb gibt es auch Altbedienstete, die vor einer Kur dann auf einmal mit Überstunden beginnen, damit sie in der Kur ein höheres Krankengeld haben.

Und die Begründung ist, dass du unter gewissen Umständen bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz finanziell auf keinen Fall schlechter gestellt werden darfst, als wenn du deine eigentliche Arbeit verrichtest. Da sieht ein KV-Mitarbeiter zum Beispiel auch beim Urlaub.

Die Altbediensteten bekommen da keine Zulage, sondern bekommt deshalb zum Beispiel Ende August das Sechstelgeld.
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68er

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #23 am: 24. Januar 2018, 13:39:22 »
Na gut, dann ist aber spätestens mit dem Ende der steuerlichen Privilegierung der Zeitpunkt gekommen, die Zulage zu streichen und das Grundgehalt um den Betrag zu erhöhen. Dann kann man nicht nur ein paar Personalverrechnungsstellen einsparen (nicht nachbesetzen), sondern vorallem auch Fahrpläne erstellen, wo es nicht nötig ist, jede zweite Freiphase auszulassen.

oldtimer

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #24 am: 24. Januar 2018, 14:20:30 »
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:

(Dateianhang Link)

Je nach Höhe der Rolldienstzulage bewegen sich die finanziellen Einbüßen auf etwa 30-80€ monatlich!

Wobei aber auch gesagt werden muss, dass die Rolldienstzulage von Monat zu Monat erheblich schwanken kann (rd. 200€)

Ist das nicht etwas hoch gegriffen? Ich kann mir nicht vorstelle, dass die Rolldienstzulage Brutto über 2.000 Euro ausmacht. Erst dann hast du nämlich eine Einbuße von ~80 Euro.

Wobei ich jedoch auch anmerken will, dass jeder Cent, was durch Änderung von Gesetzen oder Gesetzauslegung, weniger im Geldbörsel eines Fahrers landet, ein Cent zuviel Abgabe ist.

Es war in der Tat etwas hoch gegriffen.

Wir haben nun nachgerechnet...

Bei einem Bruttolohn von 2700€ entfallen etwa 400€ auf die Rolldienstzulage. Durch die Steuerbegünstigung wurden bisher 345€ Lohnsteuer fällig.
Mit der neuen Regelung sind nun bei gleicher Rolldienstzulage 355€ Lohnsteuer fällig. Darin sind allerdings die ggf. höhere SV, Sonderzahlungen und andere ‚Nebengeräusche‘ nicht eingerechnet.

"Besetzt - bitte nicht mehr zusteigen, der Zug wird abgefertigt!"

haidi

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #25 am: 24. Januar 2018, 15:35:21 »
Beispiel: Ein Fahrscheinkontrollor der Fiktiv eine Schichtzulage von 10 Euro täglich hat, macht einen Fahrdienst. Und wenn ich jetzt die Fahrdienstzulage fiktiv mit 25 Euro anrechne, dann habe ich eine Differenz von 15 Euro. Wie willst du ohne Zulagensystem dem Mitarbeiter der Kontrolle dann die zusätzlich 15 Euro verrechnen.
Dann gibt es halt STundenlohnverrechnung, sollte in der heutigen, automatisierten Zeit kein Problem sein. Wenn ein Mitarbeiter 3 Stunden Fahrscheinkontrolle macht und 5 Stunden fährt, dann bekommt er 3*x und 5*y Euro für diesen Tag.

Bekommen nur Fahrscheinkontrollore eine Schichtzulage oder auch FAhrer?
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Klingelfee

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #26 am: 24. Januar 2018, 16:43:08 »
Beispiel: Ein Fahrscheinkontrollor der Fiktiv eine Schichtzulage von 10 Euro täglich hat, macht einen Fahrdienst. Und wenn ich jetzt die Fahrdienstzulage fiktiv mit 25 Euro anrechne, dann habe ich eine Differenz von 15 Euro. Wie willst du ohne Zulagensystem dem Mitarbeiter der Kontrolle dann die zusätzlich 15 Euro verrechnen.
Dann gibt es halt STundenlohnverrechnung, sollte in der heutigen, automatisierten Zeit kein Problem sein. Wenn ein Mitarbeiter 3 Stunden Fahrscheinkontrolle macht und 5 Stunden fährt, dann bekommt er 3*x und 5*y Euro für diesen Tag.

Bekommen nur Fahrscheinkontrollore eine Schichtzulage oder auch FAhrer?

Kontrollore bekommen wie viele nur eine Schichtzulage.

Aber mit der Tatsache, dass du die Zulagen in das Grundgehalt einarbeitest löst du das Problem der vielen unterschiedlichen Bezahlungen nicht.

Jetzt hast du 10 verschiedene Zulagen, nachher hast du 10 verschiedene Grundgehälter. Wo ist da der Unterschied?

Wenn du sagst, du willst aus Zeitabhängige Zulagen, tagesabhängige Zulagen haben, das würde ich verstehen. dann OK.

Aber du hast derzeit zu viele verschiedene Tätigkeiten in einem Gehaltsschema, so dass du die Zulagen in das Grundgehalt einrechnen kannst
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