Wenn man innerstädtisch von einem Autofahrer "abgeschossen" wird, dann war er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
Nicht zwangsläufig. Der Autofahrer darf darauf vertrauen, dass andere Straßenbenützer die Verkehrsregeln kennen und befolgen. Daher darf er auch mit Geschwindigkeiten fahren, die ihm kein Anhalten auf der Stelle ermöglichen. Wäre diese Regel nicht in Kraft, dürfte er mit seinem Wagen keinesfalls schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, um jederzeit innerhalb kürzesten Weges anhalten zu können. Unfälle passieren immer dann, wenn jemand wenigstens eine Verkehrsregel übertritt.
Über einen Gürtel um 17 Uhr wird wohl niemand bei Rot gehen. Ausser er hat schon den Passierschein fürs Himmelstor.
... oder ist zugedröhnt im Bereich der U6-Station Gumpendorfer Straße unterwegs. Bei dieser Kreuzung ist immer Vorsicht geboten, dort gilt bei einem signifikanten Anteil der Fußgänger garantiert kein Vertrauensgrundsatz.