Autor Thema: Schließung Stationsüberwachung Ustrab  (Gelesen 4234 mal)

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13er

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Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« am: 24. Februar 2018, 22:58:20 »
Mit 1.3.2018 werden die Stationsüberwachungen in der Ustrab geschlossen. Ab dann fallen die Aufgaben wie Begehungen, Aufzugsüberprüfungen usw. an die U-Bahn-Truppe.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #1 am: 25. Februar 2018, 11:24:27 »
Mit 1.3.2018 werden die Stationsüberwachungen in der Ustrab geschlossen. Ab dann fallen die Aufgaben wie Begehungen, Aufzugsüberprüfungen usw. an die U-Bahn-Truppe.
Finde ich ja nicht die schlechteste Idee.
Erstens gibts die Stationsüberwachungstruppe schon bei den den WL und somit finde ich die Privaten unnötig zu bezahlen überflüssig.
Zweitens wollte man Entlassungen entgegenwirken, die sich ergeben hätten, wenn man nicht die jetzige Lösung gefunden hätte.
Drittens die Einschulungen der Stationawarte findet zur Zeit laufend statt.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #2 am: 25. Februar 2018, 11:47:36 »
Mit 1.3.2018 werden die Stationsüberwachungen in der Ustrab geschlossen. Ab dann fallen die Aufgaben wie Begehungen, Aufzugsüberprüfungen usw. an die U-Bahn-Truppe.
Finde ich ja nicht die schlechteste Idee.
Erstens gibts die Stationsüberwachungstruppe schon bei den den WL und somit finde ich die Privaten unnötig zu bezahlen überflüssig.
Zweitens wollte man Entlassungen entgegenwirken, die sich ergeben hätten, wenn man nicht die jetzige Lösung gefunden hätte.
Drittens die Einschulungen der Stationawarte findet zur Zeit laufend statt.

Also Punkt 2 ist ein Schwachsinn, da es mittlerweile viele Stationswarte gibt, die auch die Fahrberechtigung für die U-Bahn haben und diese auch teilweise auf eine Versetzung in den reinen Fahrdienst warten. Damit wird der Personalstand der Stationsaufsichtsmitarbeiter nur durch den natürlichen Abgang reduziert, nicht jedoch durch Stellenabbau bedingte Kündigungen.
An die Mitarbeiter der Bewachungsfirma, die jetzt ihren angestammten Arbeitsplatz verlieren denkst du aber wiederum nicht. Aber ich glaube auch, dass sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren, jedoch ihren Stammeinsatzort.


Und Punkt 4, wenn man die Stationswarte in der USTRAB weiterhin behalten will, müsste man mMn die Räume der Stationsüberwachung einmal um teures Geld auf den heutigen Stand adaptieren, da mit Ausnahme des Matzleinsdorferplatz die Stationswarte KEINEN Blickkontakt zu den Fahrgästen haben und die Überwachungen Laurenzgasse und Eichenstraße für nicht eingeweite Personen auch nicht wirklich auffindbar sind.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

U4

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #3 am: 25. Februar 2018, 12:10:04 »
Da man immer mehr U-Bahn-Stationsüberwachungen schließt eine zu erwartende Folge  :fp:
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

HLS

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #4 am: 25. Februar 2018, 15:53:57 »
Da man immer mehr U-Bahn-Stationsüberwachungen schließt eine zu erwartende Folge  :fp:
So seh ich das auch und wurde mir auch von dem einem oder anderen befreundetem Stationswart so berichtet.

Die Klingelfee sieht das natürlich immer anders als alle anderen. Man kann sich aber eh alles schön trinkenreden.

Nochwas, die Stationswarte müssen übrigens auch immer mehr Schikanen hinnehmen, so z.B. sehr wahrscheinlich in einen Rolldienst* übergehen, vierlieren ihre ürsprünglichen Station(en), wo sie jahrelang engesetzt waren und wer dem Ganzen nicht mitspielen will, wird dezent ;)drauf hingewiesen.

*Mit vorwiegend sechs Tage Wochen. Wie so eine Dienstfolge aussehen kann, ist die die ich freiwillig in Hls hatte an Hand der freien Tage:
Mo(ZF)/Di(Frei), Di(ZF)/Mi(Frei), Mi(ZF)/Do(Frei), Do(ZF)/Fr(Frei), Fr(ZF)/Sa(Frei), Fr(ZF)/Sa(ZF)/So(Frei), Sa(ZF)/So(Frei)/Mo(Frei)... Dann beginnts von vorn.
ZF=Zusatzfrei=Überstunden können gemacht werden.
Und die Dienste waren so aufgeteilt, dass die ersten zwei Tage der Woche immer Spätdienste, die nächsten zwei waren Mittel- bzw. Tagdienste bis max 22Uhr und die restlichen zwei dann Frühdienste. Im Falle von Stationswarte könnte es z.B. nur ein Frühdienst sein und dann eine vorgezogene Schicht, sprich Nachtschicht.



Aber unsere Klingelfee wird das natürlich auch abstreiten, weil es entspricht seine Natur genau das zu tun.
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Klingelfee

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #5 am: 25. Februar 2018, 16:51:41 »
Da man immer mehr U-Bahn-Stationsüberwachungen schließt eine zu erwartende Folge  :fp:
So seh ich das auch und wurde mir auch von dem einem oder anderen befreundetem Stationswart so berichtet.

Die Klingelfee sieht das natürlich immer anders als alle anderen. Man kann sich aber eh alles schön trinkenreden.

Nochwas, die Stationswarte müssen übrigens auch immer mehr Schikanen hinnehmen, so z.B. sehr wahrscheinlich in einen Rolldienst* übergehen, vierlieren ihre ürsprünglichen Station(en), wo sie jahrelang engesetzt waren und wer dem Ganzen nicht mitspielen will, wird dezent ;)drauf hingewiesen.

*Mit vorwiegend sechs Tage Wochen. Wie so eine Dienstfolge aussehen kann, ist die die ich freiwillig in Hls hatte an Hand der freien Tage:
Mo(ZF)/Di(Frei), Di(ZF)/Mi(Frei), Mi(ZF)/Do(Frei), Do(ZF)/Fr(Frei), Fr(ZF)/Sa(Frei), Fr(ZF)/Sa(ZF)/So(Frei), Sa(ZF)/So(Frei)/Mo(Frei)... Dann beginnts von vorn.
ZF=Zusatzfrei=Überstunden können gemacht werden.
Und die Dienste waren so aufgeteilt, dass die ersten zwei Tage der Woche immer Spätdienste, die nächsten zwei waren Mittel- bzw. Tagdienste bis max 22Uhr und die restlichen zwei dann Frühdienste. Im Falle von Stationswarte könnte es z.B. nur ein Frühdienst sein und dann eine vorgezogene Schicht, sprich Nachtschicht.



Aber unsere Klingelfee wird das natürlich auch abstreiten, weil es entspricht seine Natur genau das zu tun.

Ob und wie die Dienste der Stationswarte  geregelt werden, kann ich nicht sagen, weil ich auf die Diensteinteilung dieser keinen Zugriff habe und auch absolut kein Interesse habe.

Ob seitens der WL die Stationswarte so einfach auf einen rollenden freien Tag umstellen kann, oder aber auch die Dienstfolge abzuändern, stelle ich mir nicht so einfach vor, da man auch beim Fahrdienst lange verhandelt hat und dann wurden nur Freiwillige auf den Rollenden Dienst umgestellt.

Kleiner Wermutstropfen für einige Mitarbeiter war jedoch, dass sie den kurz vorher erhaltenen freien Tag wieder hergeben mussten, weil eben die fixen freien Tage reduziert wurden. Das waren jedoch Einzelschicksale, bzw sind diese Mitarbeiter dann auch auch auf den rollenden Tag gewechselt.

Und heute werden Mitarbeiter nach der Ausbildung einem freien Turnusplatz zugeordnet. Dies kann ein rollender Turnus sein, oder auch ein fixer freier Tag.

Ich habe nur erklärt, dass es sicherlich zu keinen Kündigungen seitens des Unternehmens kommt, weil eine Station zugesperrt wird. Das würde bei einem Prozess am Arbeitsgericht auch nicht halten, weil weiterhin Mitarbeiter für den Stationswartedienst aufgenommen werden.

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Paulchen

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #6 am: 25. Februar 2018, 18:17:57 »
Ich habe nur erklärt, dass es sicherlich zu keinen Kündigungen seitens des Unternehmens kommt, weil eine Station zugesperrt wird. Das würde bei einem Prozess am Arbeitsgericht auch nicht halten, weil weiterhin Mitarbeiter für den Stationswartedienst aufgenommen werden.

Können die Wiener Linien nicht, wie jedes andere Unternehmen auch, jeden nach Lust und Laune kündigen?

13er

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #7 am: 25. Februar 2018, 18:27:20 »
Ich habe nur erklärt, dass es sicherlich zu keinen Kündigungen seitens des Unternehmens kommt, weil eine Station zugesperrt wird. Das würde bei einem Prozess am Arbeitsgericht auch nicht halten, weil weiterhin Mitarbeiter für den Stationswartedienst aufgenommen werden.
Können die Wiener Linien nicht, wie jedes andere Unternehmen auch, jeden nach Lust und Laune kündigen?
Sicher! Sie sind nur "blöd" genug, das immer mit einer Begründung zu tun (obwohl sie nicht müssten). Und genau diese Begründung kann man anfechten, denn wenn was dortsteht, muss es auch stimmen.
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Klingelfee

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #8 am: 25. Februar 2018, 18:35:06 »
Ich habe nur erklärt, dass es sicherlich zu keinen Kündigungen seitens des Unternehmens kommt, weil eine Station zugesperrt wird. Das würde bei einem Prozess am Arbeitsgericht auch nicht halten, weil weiterhin Mitarbeiter für den Stationswartedienst aufgenommen werden.

Können die Wiener Linien nicht, wie jedes andere Unternehmen auch, jeden nach Lust und Laune kündigen?

Wenn du über die Probezeit drüber bist, kann dich eine Firma zwar auch ohne Angaben von Gründen kündigen. Das hält nur nicht vor dem Arbeitsgericht. Überhaupt dann nicht, wenn dann statt dir jemand anderer aufgenommen wird.

Ausserdem MUSS bei den WL eine JEDE KÜNDIGUNG von der Gewerkschaft befürwortet werden. Nur weil der eigene Vorgesetzte sagt, du wirst gekündigt, wird keine Kündigung ausgesprochen. Dieser kann maximal einen Antrag auf Kündigung des Mitarbeiters stellen. Dieser muss aber auch von diesem begründet werden.

Und bei den meisten Kündigungen ist es die große Zahl an wegen Abwesenheiten vom Dienst (Krankenstand) der Grund. Oder aber der Mitarbeiter hat sich zu viel zu schulden kommen lassen. Nur das werden die meisten sicher nicht zugeben.
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13er

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #9 am: 25. Februar 2018, 18:51:04 »
Ausserdem MUSS bei den WL eine JEDE KÜNDIGUNG von der Gewerkschaft befürwortet werden.
Du meinst den Betriebsrat. Der kann (muss aber nicht) zu der Kündigung Stellung nehmen und diese evt. anfechten. Das kann der Arbeitnehmer aber natürlich selbst auch.

Gerade eine Kündigung ohne Grund hält vor dem Arbeitsgericht, weil man dann nur andere Formalkriterien prüfen muss (soziale Kriterien). Wenn eine Begründung gegeben wird und genau die trifft nicht wirklich zu, dann hat man das Problem als Arbeitgeber.
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HLS

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #10 am: 25. Februar 2018, 18:56:11 »


Und bei den meisten Kündigungen ist es die große Zahl an wegen Abwesenheiten vom Dienst (Krankenstand) der Grund.
Und grad der schwächste Grund hält selten vor Gericht, wird aber immer wieder angeführt und ich habe jetzt schon einige Urteile gegen die WL gesehen, wo die Richter auch der Meinung sind, dass ein Person die täglich mit Menschen in Kontakt kommt, gefährdeter ist sich mit irgendwas anzustecken und somit häufiger selbst betroffen ist.

Man muß aber auch ehrlich sagen, dass es den WL (fast) egal ist, wenn man 2-3 längerfristige Krankenstände hat, die z.B. durch Operationen und ähnichem hervorgerufen werden, als wenn wer öfter mal nur 2-3 Tage wegen z.B. Magen-Darm oder Verkühlung oder ähnliches kurzfristiges zu Hause bleibt.
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Klingelfee

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Re: Schließung Stationsüberwachung Ustrab
« Antwort #11 am: 25. Februar 2018, 19:14:24 »


Und bei den meisten Kündigungen ist es die große Zahl an wegen Abwesenheiten vom Dienst (Krankenstand) der Grund.
Und grad der schwächste Grund hält selten vor Gericht, wird aber immer wieder angeführt und ich habe jetzt schon einige Urteile gegen die WL gesehen, wo die Richter auch der Meinung sind, dass ein Person die täglich mit Menschen in Kontakt kommt, gefährdeter ist sich mit irgendwas anzustecken und somit häufiger selbst betroffen ist.

Man muß aber auch ehrlich sagen, dass es den WL (fast) egal ist, wenn man 2-3 längerfristige Krankenstände hat, die z.B. durch Operationen und ähnichem hervorgerufen werden, als wenn wer öfter mal nur 2-3 Tage wegen z.B. Magen-Darm oder Verkühlung oder ähnliches kurzfristiges zu Hause bleibt.

Nur es ist auch ein Unterschied, wenn man durch eine Operation oder Unfall (Auch Freizeitunfall) in Krankenstand geht, oder immer wieder kurzfristig und das interessanterweise immer nach dem Wochenende kurzfristig  in Krankenstand geht. Wobei der Grund grundsätzlich nicht bekannt gegeben werden muss.
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