Er braucht nur eine Freisprecheinrichtung.
Nein.
§ 3 Pkt. 4 Kraftfahrliniengesetz-Durchführungsverordnung (KflG-DV)
Fahrdienst
§ 3. Dem Fahrzeuglenker ist untersagt:
1. [...]
4. in den Linienfahrzeugen zu rauchen sowie Ton- oder Bildwiedergabegeräte zu benützen, [...]
Sorry aber ein Telefon ist kein Ton- oder Bildwiedergabegerät. abgesehen davon, dass du diesen Punkt unvollständig zitiert hast:
4. in den Linienfahrzeugen zu rauchen sowie Ton- oder Bildwiedergabegeräte zu benützen, die ihn von seinen Aufgaben ablenken könnten.
Es ist sogar nur ein bedingtes Verbot.
Was aber zutreffend sein könnte ist der Punkt 3:
3. während der Fahrt mit anderen Personen mehr als das Notwendigste zu sprechen,
dies ließe sich auch auf Telefonate anwenden, wobei ein Gespräch mit dem Disponenten unter "Notwendigste" fällt.