Wenn du die Straßenbahn in der Querstraße stehen siehst, aber normalerweise nicht erkennen kannst, ob sich dort eine Haltestelle befindet, musst du auf jeden Fall den (für dich) ungünstigeren Fall annehmen und ihr den Vorrang überlassen. Ausgenommen natürlich, du bewegst dich auf (der Hauptfahrbahn) einer Vorrangstraße!
Ich weiß nicht, was du immer definieren willst. Eine ÖV-Haltestelle dient zum Aus- und Einsteigen in ein Massenverkehrsmittel, der Rest ist selbsterklärend. Haltestellen und deren Situierung werden mit der Erteilung einer Linienkonzession durch die Behörde (über Antrag) festgelgt. Ebenso deren Auflassung, ständige Verlegung oder die Errichtung zusätzlicher Haltestellen. Die temporäre Verlegung oder Auflassung (z.B. wegen Bauarbeiten) wird mit der Behörde abgesprochen oder, im Spontanfall, vom Schienenverkehrsunternehmen in Eigenregie durchgeführt. Beim Bus ist für eine tempöräre Verlegung vermutlich auf jeden Fall eine Vornahme durch die Behörde erforderlich, wenn es rasch gehen muss, per notpolizeilicher Maßnahme oder ähnlich.
Was anderes sind die diversen "Schmäh-Haltestellen" für Bücherbus, Astax, Heurigenexpress, Rundfahrtbusse usw. Die dienen nur zur Information über diese Einrichtungen und deren Betrieb. Es sind aber keine Haltestellen im eigentlichen Sinn und haben keinerlei rechtlichen Belang, sind also so zu sehen wie Werbeaufsteller oder dergleichen Stadtmöblierung.