Das kann aber wie ich schon erwähnt habe maximal ein von Floridsdorf erstellter Umlaufplan sein, damit die Züge zu den gesetzlichen Untersuchungen nach Floridsdorf kommen.
Gesetzlich ist mWn nur die 8-jährige vorgeschrieben (StrabVO § 61). Ist/war die nicht der HW vorbehalten?
Ich weis jetzt nicht, was alles. Aber es gibt Überprüfungen, die in gewissen Zeitabständen durchgeführt werden müssen.
So werden die Züge zum Beispiel 2 mal jährlich von einer eigenen Truppe (Messpartie) komplett durchgecheckt. Dass diese Vor Ort sind, sieht man, wenn der gelbe
FH irgendwo am Bahnhof abgestellt ist.
Und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Bremsen einmal wöchentlich von der Werkstätte einer Sichtprüfung unterzogen wurden.