Wir schweifen jetzt schon etwas ab, daher nur soviel: Auch wenn das keine Wohnstraße ist, dürfen Fußgänger die Fahrbahn benützen, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Der Schutzweg ist in diesem Fall irrelevant, weil hier geht es nur um das Überqueren der Fahrbahn und nicht um das Begehen in Längsrichtung.
Es gibt hier keinen Unterschied zwischen Fahrbahn und was anderem, und der Schutzweg endet am Zaun zum Nachbargrundstück. Verlassen des Schutzweges ist nur seitlich möglich, und das ist nicht erlaubt, weil ich mich da innerhalb der 25-Meter-Zone befinde.
Das stimmt nicht, dass rechts kein Platz wäre.
Die Fahrbahn geht von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze. Der Zaun rechts ist auf Nachbargrundstück.
Verkehrszeichen können auch an einem Stangl über Kopf und in diesem Fall mit max. 30 cm vom FAhrbahnrand angeordnet werden, die genauen Bestimmungen (Höhe etc.) weiß ich momentan nicht, weil ich die Gesetzesstelle über die Anbringung von Verkehrszeichen nicht finde. Sollte ich mir einmal Bookmarken.
Jede Montage des Schildes auf unserem Grund ist eine Montage über der Fahrbahn. Verkehrszeichen dürfen über der Fahrbahn aber nur montiert werden, wenn die Höhe 4,5m beträgt. Das wäre eine Möglichkeit.