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Öffentlicher Verkehr national und international => Verkehrsrecht => Thema gestartet von: haidi am 01. März 2019, 05:09:58

Titel: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: haidi am 01. März 2019, 05:09:58
Mit 1.4.2019 tritt die 30. StVO-Novelle in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen sind:
Bei Radfahrstreifen (besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, der im Verlauf mit Radfahrsymbolen gekennzeichnet ist) entfällt die Markierung "Ende". Dies ist im Zusammenhang mit der Änderung des § 11(5) Pkt. 5 zu sehen, durch die der Reißverschluss auch zwischen KFZ-Verkehr und Radfahren am Ende eines Radfahrstreifens gilt, nur in diesem Fall das Enden einer Radverkehrsanlage keinen Nachrang des Radfahrers bewirkt.

Fußgängerübergang und Radfahrerüberfahrt können eine gemeinsame Fläche haben, wenn die Blockmarkierungen direkt an beiden Seiten des Fußgängerüberganges versetzt zu den Strichen angebracht sind¹]. Fahrzeuge dürfen einen Fußgängerübergang nicht in der Richtung, in der ihn Fußgänger zu benutzen haben, befahren - ausgenommen im obigen Fall.
¹] War in Vorarlberg schon länger übliche Praxis und wurde vom OGH bei Verkehrsunfällen anerkannt.

Interessant auch diese Änderung:
Zitat
§ 19 Abs. 5 lautet:
„(5) Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben, sofern sich aus
Abs. 4 nichts anderes ergibt, den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden
Fahrzeugen; Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, haben den

(die Ausnahme nach Abs. 4 betrifft Vorrangstraßen mit besonderem Verlauf, da hat der Rechtsabbiegende KFZ-Verkehr Vorrang vor dem geradeaus fahrenden Radfahrer)

Damit wird eindeutig der Vorrang für RAdfahranlagen, die in Fahrtrichtung rechts von der Fahrbahn liegen, festgelegt. Vergessen hat man auf den Fall, wo Radfahrer erlaubterweise den linksseitigen Radweg benutzen, denen gegenüber ist sowohl der Rechts- als auch der Linksabbieger wartepflichtig.

Radfahrer, Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben, es sei denn, dass dieser Radweg durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird. Somit haben Radfahrer, die von so einem Radweg auf die Fahrbahn abbiegen (den Radweg also verlassen) den Vorrang.

Rechtsabbiegen bei Rot:
Erlaubt für alle Fahrzeuge bis auf LKW und Busse über 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, wenn neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil nach rechts auf einer quadratischen, weißen Tafel angebracht ist und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Fahrtrichtung, ausgeschlossen ist Dazu hat der Verkehrsteilnehmer vorher anzuhalten.

Keine Radwegpflicht für Fahrräder mit einem Achsabstand von mehr als 1,7 m (das sind u.a. Lastenfahrräder)

Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: pascal am 01. März 2019, 09:43:30
Rechtsabbiegen bei Rot:
Erlaubt für alle Fahrzeuge bis auf LKW und Busse über 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, wenn neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil nach rechts auf einer quadratischen, weißen Tafel angebracht ist und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Fahrtrichtung, ausgeschlossen ist Dazu hat der Verkehrsteilnehmer vorher anzuhalten.

Gut, dass wir das anders machen müssen als in Deutschland, wo eine schwarze Tafel mit grünem Pfeil zur Anwendung kommt. Naja, vielleicht verringert die weiße Tafel ja die Verwechslungsgefahr mit einem grün leuchtenden Pfeil, bei dem man ohne anzuhalten abbiegen darf/muss. Aber ich denke, dass die meisten Lenker ohnehin nicht vor einem eventuell vorhandenen Schutzweg anhalten werden (nämlich jene, die auch bei ampelfreien Schutzwegen nicht anhalten, um Fußgänger queren zu lassen).

Ich wünsche mir übrigens im Gegenzug zur Rot-Abbiegerei auch eine Regelung, die es Fußgängern erlaubt, die Fahrbahn bei Rot zu queren, wenn weit und breit kein Fahrzeug in Sicht ist. Und eine Abschaffung jener fußgängerfeindlichen Ampeln, bei denen die zum Fahrzeugverkehr parallele Fußgänger-Grünphase nur auf Sonderwunsch (Knopfdruck) zugestanden wird.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: coolharry am 01. März 2019, 11:18:32
Damit wird eindeutig der Vorrang für RAdfahranlagen, die in Fahrtrichtung rechts von der Fahrbahn liegen, festgelegt. Vergessen hat man auf den Fall, wo Radfahrer erlaubterweise den linksseitigen Radweg benutzen, denen gegenüber ist sowohl der Rechts- als auch der Linksabbieger wartepflichtig.

Ganz verstehen tu ich das nicht. Gilt das nur für Radfahrstreifen oder auch für bauliche Radwege. Deren Radfahrüberfahrt war ja immer "bevorrangt".
Eine linksseitige Benutzung eines Radfahrstreifens (vulgo Mehrzweckstreifen, Unterschied meines wissens: Mehrzweckstreifen Linie unterbrochen, Radfahrstreifen nicht.) kenne ich nicht.
Wäre meine Meinung nach auch ein bissl gefährlich den Radfahrer im links Verkehr als Geisterfahrer auf reisen zu schicken.


Radfahrer, Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben, es sei denn, dass dieser Radweg durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird. Somit haben Radfahrer, die von so einem Radweg auf die Fahrbahn abbiegen (den Radweg also verlassen) den Vorrang.

Dachte das war eh schon immer so. Zumindest hab ich es so praktiziert. Als Auto und als Radfahrer.


Rechtsabbiegen bei Rot:
Erlaubt für alle Fahrzeuge bis auf LKW und Busse über 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, wenn neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil nach rechts auf einer quadratischen, weißen Tafel angebracht ist und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Fahrtrichtung, ausgeschlossen ist Dazu hat der Verkehrsteilnehmer vorher anzuhalten.

Wenn man das wirklich nur dort macht, wo es kaum gefährdungs Potential gibt ist das wohl eh nur eine Handvoll Ampeln. In Deutschland findet man den Pfeil eigentlich auch extrem selten und  dann nur an irgendwelchen kleineren Kreuzungen. Zumindest an größeren wären sie mit bis jetzt noch nicht aufgefallen.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 95B am 01. März 2019, 11:36:04

Radfahrer, Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben, es sei denn, dass dieser Radweg durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird. Somit haben Radfahrer, die von so einem Radweg auf die Fahrbahn abbiegen (den Radweg also verlassen) den Vorrang.

Dachte das war eh schon immer so. Zumindest hab ich es so praktiziert. Als Auto und als Radfahrer.

Als Autofahrer gehe ich im Normalfall davon aus, dass Radfahrer keinen Führerschein haben müssen, also nie zwingend die Verkehrsregeln beherrschen mussten (als Autofahrer musste man das zumindest 1x im Leben). Daher bin ich eher großzügig und lasse sie auch fahren, wenn sie wartepflichtig wären. Denn wenn sie das nicht wissen und es zu einer gefährlichen Situation* oder gar einem Unfall kommt, habe ich einen Haufen Scherereien, auf die ich gern verzichten kann, zumal der Radfahrer systembedingt nicht in der Lage ist, nur einen Blechschaden zu erleiden.

*) Dafür reicht eine Notbremsung, die der Radler aufgrund seines Fehlverhaltens einleitet, und dabei die Kontrolle verliert, was ja leicht möglich ist. Dann gibt es plötzlich einen Verkehrsunfall mit Verletzten mit nachfolgendem verzichtbaren Zeitaufwand.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: haidi am 01. März 2019, 11:39:33
Damit wird eindeutig der Vorrang für RAdfahranlagen, die in Fahrtrichtung rechts von der Fahrbahn liegen, festgelegt. Vergessen hat man auf den Fall, wo Radfahrer erlaubterweise den linksseitigen Radweg benutzen, denen gegenüber ist sowohl der Rechts- als auch der Linksabbieger wartepflichtig.

Ganz verstehen tu ich das nicht. Gilt das nur für Radfahrstreifen oder auch für bauliche Radwege. Deren Radfahrüberfahrt war ja immer "bevorrangt".
Eine linksseitige Benutzung eines Radfahrstreifens (vulgo Mehrzweckstreifen, Unterschied meines wissens: Mehrzweckstreifen Linie unterbrochen, Radfahrstreifen nicht.) kenne ich nicht.
Wäre meine Meinung nach auch ein bissl gefährlich den Radfahrer im links Verkehr als Geisterfahrer auf reisen zu schicken.
Radfahranlagen habe ich geschrieben - das ist der Sammelbegriff für alles, auf dem Radfaher fahren müssen.


Radfahrer, Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben, es sei denn, dass dieser Radweg durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird. Somit haben Radfahrer, die von so einem Radweg auf die Fahrbahn abbiegen (den Radweg also verlassen) den Vorrang.
Dachte das war eh schon immer so. Zumindest hab ich es so praktiziert. Als Auto und als Radfahrer.

Neu hinzugekommen ist, dass ein Radfahrer der auf z.B. einem Radweg zu einer Kreuzung kommt, beim Überqueren "Vorrang" hatte, wenn er aber da rechts auf die Fahrbahn abbog, Nachrang hatte, weil er die Radfahranlage verlässt. Hatte zwar praktisch keine Auswirkungen, konnte aber bestraft werden (und Radfahrer straft man gerne und heftig ab). Jetzt kann er nicht mehr bestraft werden.
Dachte das war eh schon immer so. Zumindest hab ich es so praktiziert. Als Auto und als Radfahrer.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Katana am 01. März 2019, 18:54:02
Ich wünsche mir übrigens im Gegenzug zur Rot-Abbiegerei auch eine Regelung, die es Fußgängern erlaubt, die Fahrbahn bei Rot zu queren, wenn weit und breit kein Fahrzeug in Sicht ist. Und eine Abschaffung jener fußgängerfeindlichen Ampeln, bei denen die zum Fahrzeugverkehr parallele Fußgänger-Grünphase nur auf Sonderwunsch (Knopfdruck) zugestanden wird.

:up: Ob das noch kommt bevor ich am Stock gehe?
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: HLS am 01. März 2019, 22:26:49

Wenn man das wirklich nur dort macht, wo es kaum gefährdungs Potential gibt ist das wohl eh nur eine Handvoll Ampeln. In Deutschland findet man den Pfeil eigentlich auch extrem selten und  dann nur an irgendwelchen kleineren Kreuzungen. Zumindest an größeren wären sie mit bis jetzt noch nicht aufgefallen.
Dann warst du aber noch nicht in vielen Ostdeutschen (Groß)Städten. Denn dort gibts das sogar wo die Rechtsabbiegespur in eine zweispurige Straße einmünden.
Die "Wessis" kommen damit aber nur wenig bis gar nicht klar und daher hat es in den alten Bundesländern kaum bis keine Bedeutung gewonnen.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Rodauner am 02. März 2019, 09:12:33
Die "Wessis" kommen damit aber nur wenig bis gar nicht klar und daher hat es in den alten Bundesländern kaum bis keine Bedeutung gewonnen.

Die "Wessis" von ganz weit weg - nämlich die US-Amerikaner - kommen damit sehr gut klar!  ;)

(Zur Erklärung: Rechtsabbiegen bei Rot grundsätzlich erlaubt, außer wenn mit Hinweistafeln "no turn on red" untersagt.)
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: haidi am 02. März 2019, 15:45:36
Die "Wessis" kommen damit aber nur wenig bis gar nicht klar und daher hat es in den alten Bundesländern kaum bis keine Bedeutung gewonnen.

Die "Wessis" von ganz weit weg - nämlich die US-Amerikaner - kommen damit sehr gut klar!  ;)

(Zur Erklärung: Rechtsabbiegen bei Rot grundsätzlich erlaubt, außer wenn mit Hinweistafeln "no turn on red" untersagt.)
Nun, die "GanzWeitWegWessis" müssen meist alle 5 Jahre eine Führerscheinprüfung machen, während den Wessis diese erspart bleibt. Der Normalo-Wessie hört nur "Bei grünen Pfeil darf man Rechts abbiegen", weiß nur das  und nicht das Wie. Er biegt dann bei rot rechts ab und mangelt Fußgänger und Radfahrer um.

Ähnlich wird es auch bei uns sein.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Rodauner am 02. März 2019, 23:18:52
Nun, die "GanzWeitWegWessis" müssen meist alle 5 Jahre eine Führerscheinprüfung machen, während den Wessis diese erspart bleibt.

[träum] DAS sollte - zumindest für Berufskraftfahrer (LKW, Taxi, Rettung, etc.) - hierzulande auch eingeführt werden. [/träum]
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: mike1163 am 03. März 2019, 11:54:55
Nun, die "GanzWeitWegWessis" müssen meist alle 5 Jahre eine Führerscheinprüfung machen, während den Wessis diese erspart bleibt.
[träum] DAS sollte - zumindest für Berufskraftfahrer (LKW, Taxi, Rettung, etc.) - hierzulande auch eingeführt werden. [/träum]
Eher für die Sonntagsfahrer...
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 4463 am 03. März 2019, 15:34:15
Nun, die "GanzWeitWegWessis" müssen meist alle 5 Jahre eine Führerscheinprüfung machen, während den Wessis diese erspart bleibt.
[träum] DAS sollte - zumindest für Berufskraftfahrer (LKW, Taxi, Rettung, etc.) - hierzulande auch eingeführt werden. [/träum]
Eher für die Sonntagsfahrer...
Warum nicht einfach für alle? Es ist nicht einzusehen, dass es weder ausreichende Kontrollen (ich wurde bisher im Schnitt 1x pro Jahrzehnt von der Polizei kontrolliert, Planquadrat habe ich überhaupt noch keines erlebt, obwohl ich teilweise regelmäßig zu „einschlägigen“ Uhrzeiten in „einschlägigen“ Gegenden (nüchtern) mit dem Auto unterwegs war) gibt noch irgendeine Form von Überprüfung, ob jemand, der den Führerschein schon jahrzehntelang hat, überhaupt noch die aktuellen Verkehrsregeln kennt.

Dass Berufsfahrer Fahrpraxis haben, kann man sicher annehmen, dass man Sonntagsfahrer aber nicht dazu zwingen können wird (und auch nicht soll), mehr zu fahren, sollte auch klar sein.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Rodauner am 03. März 2019, 17:06:46
Meiner Wahrnehmung nach verhalten sich Berufskraftfahrer leider auch des öfteren rücksichtslos bzw. legen die Verkehrsregeln gerne zu ihren Gunsten aus. Ich behaupte, dass das - ähem - viel mit Herkunft und Mentalität der Leute zu tun hat, die diesen Beruf nun mal häufig ausüben.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: haidi am 03. März 2019, 19:04:38
Ob Sonntagsfahrer oder Berufskraftfahrer - nach 10 Jahren sind vielleicht noch 50% der StVO im Wissensschatz und große Lücken auch im alltäglich notwendigen Dingen. Davon, die nach der Fahrschule hinzugekommenen Änderungen zu wissen, sind die meisten weit entfernt - man denke nur an die Pflicht, Kindern jederzeit das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Die Berufskraftfahrer haben wenigstens viel Fahrpraxis.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: hema am 03. März 2019, 23:21:16
. . . .  man denke nur an die Pflicht, Kindern jederzeit das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
Mach' das mal am Gürtel!   ;)
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Signalabhängigkeit am 04. März 2019, 03:56:10
Wien und Österreich als ganzes sind halt was eigenwillige Auslegungen von Verkehrsregeln betrifft Balkan.

Ein befristeter Führerschein wäre eine geniale Idee und würde die Unfallzahlen massiv sinken lassen - aber in diesem Land wohl politischer Selbstmord.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: coolharry am 04. März 2019, 10:30:03
Ein befristeter Führerschein wäre eine geniale Idee und würde die Unfallzahlen massiv sinken lassen - aber in diesem Land wohl politischer Selbstmord.

Halte ich für einen Trugschluß. In vielen Ländern gibt es befristete Führerscheine und die Leute fahren genauso schlecht wie hier.
Desweiteren gibt es ab 2033 befristete Führerscheine und Fahranfänger erhalten jetzt nur mehr befristete Scheine (15Jahre).
2033 müssen alle Scheine umgetauscht sein. Alte sind danach ungültig.
Weiters haben Lenkerberechtigungen der Klasse C (und aufwärts) nur eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Paulchen am 04. März 2019, 10:33:06
Desweiteren gibt es ab 2033 befristete Führerscheine und Fahranfänger erhalten jetzt nur mehr befristete Scheine (15Jahre).
2033 müssen alle Scheine umgetauscht sein. Alte sind danach ungültig.

Das bringt für die Verkehrssicherheit aber nichts, weil nur ein neuer Führerschein ausgestellt wird und keine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit erfolgt.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: coolharry am 04. März 2019, 10:34:43
Desweiteren gibt es ab 2033 befristete Führerscheine und Fahranfänger erhalten jetzt nur mehr befristete Scheine (15Jahre).
2033 müssen alle Scheine umgetauscht sein. Alte sind danach ungültig.

Das bringt für die Verkehrssicherheit aber nichts, weil nur ein neuer Führerschein ausgestellt wird und keine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit erfolgt.

Das ist aber in den meisten anderen Ländern auch so. Um das tatsächlich zu überprüfen bräuchtest wohl österreichweit sehr viel Personal.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Klingelfee am 04. März 2019, 10:53:30
Desweiteren gibt es ab 2033 befristete Führerscheine und Fahranfänger erhalten jetzt nur mehr befristete Scheine (15Jahre).
2033 müssen alle Scheine umgetauscht sein. Alte sind danach ungültig.

Das bringt für die Verkehrssicherheit aber nichts, weil nur ein neuer Führerschein ausgestellt wird und keine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit erfolgt.

Das einzige, was das bringt, dass viele Führerscheine wieder ein aktuelles Foto haben. Denn bis Dato hast du ja viele Menschen, die vor 30 Jahre und mehr ihren Führerschein gemacht haben und diese Führerscheine sind ihren Besitzer oft nur sehr schwer mehr zuzuordnen.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Signalabhängigkeit am 04. März 2019, 11:08:54
@coolharry: natürlich bräuchte man dafür viel mehr Personal, aber womöglich würde sich dieses durch "Einsparungen" von Unfallfolgekosten, Invalidenrenten, Reha-Kosten etc. von selbst finanzieren.

Zumindest alle 10 Jahre sollte man schon irgendwie sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse unter Beweis stellen. Ich sehe nicht ein, warum Autofahren als Menschenrecht gesehen wird in diesem Land, dazu ist es einfach zu gefährlich.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 95B am 04. März 2019, 11:14:33
Ich sehe nicht ein, warum Autofahren als Menschenrecht gesehen wird in diesem Land

Weil Autofahrer Mineralölprodukte konsumieren und daher eine starke Lobby haben. Politiker erleiden Machtverlust, wenn sie gegen diese Lobby arbeiten, daher unterlassen sie es.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Signalabhängigkeit am 04. März 2019, 11:25:03
Siehe #15 8)
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 4498 am 04. März 2019, 11:47:28
Radfahrer, Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben, es sei denn, dass dieser Radweg durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird. Somit haben Radfahrer, die von so einem Radweg auf die Fahrbahn abbiegen (den Radweg also verlassen) den Vorrang.
Das stelle ich mir würzig vor und kann wohl nicht so gemeint sein. Beispiel:

Straße mit 3 Fahrspuren in jeder Richtung, auf der jeweils rechten Seite ein Einrichtungsradweg, der über eine querende Gasse mit Radfahrüberfahrt geführt wird. Der Radfahrer biegt links über alle 6 Fahrspuren ab und soll Vorrang gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr haben, nur weil er die Radfahrerüberfahrt verlässt?
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: tramway.at am 04. März 2019, 11:58:27
Zumindest alle 10 Jahre sollte man schon irgendwie sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse unter Beweis stellen. Ich sehe nicht ein, warum Autofahren als Menschenrecht gesehen wird in diesem Land, dazu ist es einfach zu gefährlich.

Anderswo laufen Führerscheine nach 10 Jahren ab...  Bei uns ist 4b nicht ausgefüllt.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: coolharry am 04. März 2019, 12:01:38
@coolharry: natürlich bräuchte man dafür viel mehr Personal, aber womöglich würde sich dieses durch "Einsparungen" von Unfallfolgekosten, Invalidenrenten, Reha-Kosten etc. von selbst finanzieren.

Lenker zwischen 17 und 24 Jahren stellen die Gruppe dar, die am häufigsten in Unfälle verwickelt ist. Also eine Gruppe die durch diese Regelung gar nicht betroffen wäre.
Und die "Einsparungen" werden sich wohl sehr in Grenzen halten.
Klar jeder Verkehrstote weniger ist super und persönlich seh ich auch kein Problem darin, den Führerschein zu begrenzen und dies bei Nauausstellung mittels Fragebogen und kurzer Prüffahrt zu überprüfen. Nur was bringts am Ende des Tages wirklich ausser kosten?
Damit kann man nicht verhindern, das ein Kind zwischen parkenden Autos hervor läuft. Damit kann man nicht verhindern, dass jemand sich deppert mit seinem Handy spielt während er am Verkehrsgeschehen teilnimmt (egal wie). Damit lässt sich auch nicht verhindern, das ein LKW Fahrer beim Abbiegen eine zu nah am LKW stehende Person nicht erkennt. Auch nicht das Leute anderen die Vorfahrt nehmen, weil sie das Schild nicht gesehen haben. Auch nicht, dass das Rotlicht am Bahnübergang mißachtet worden ist. Oder das ein ULF Fahrer den Bremsweg falsch eingeschätzt hat. Ja auch das ist ein Verkehrsunfall.

2017 gab es in Österreich 47258 verletzte Personen im Straßenverkehr sowie 414 getötete.
2017 gab es in Österreich insgesamt 784300 Verletzte Personen überhaupt. Also alles zusammen.
Davon waren 285.900 Freizeitunfälle. Also beim Skifahren und sonstiges abseits des Straßenverkehrs.
Also selbst wenn die Maßnahme greift und wirklich die Zahl der verletzten und Toten auf Null zurück geht (was super wäre aber äusserst unrealistisch) dann wären das ~6% aller Unfälle.
Quelle: Statistik Austria und das KfV


Zumindest alle 10 Jahre sollte man schon irgendwie sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse unter Beweis stellen. Ich sehe nicht ein, warum Autofahren als Menschenrecht gesehen wird in diesem Land, dazu ist es einfach zu gefährlich.

Anderswo laufen Führerscheine nach 10 Jahren ab...  Bei uns ist 4b nicht ausgefüllt.

Führerscheine die nach 2013 gemacht wurden sind 15 Jahre gültig bei uns. Alle ohne Datum müssen 2033 umgetauscht werden.
Siehe Führerscheingesetzt Paragraf 17a.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723)
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 60er am 04. März 2019, 12:36:06
Nun, die "GanzWeitWegWessis" müssen meist alle 5 Jahre eine Führerscheinprüfung machen, während den Wessis diese erspart bleibt.
Das ist falsch! Der Führerschein muss in den USA zwar alle paar Jahre verlängert, aber natürlich nicht immer wieder neu gemacht werden. Und jeder, der den Führerschein hier in Europa macht, muss dafür viel mehr Zeit und Geld aufwenden und ist danach um Welten besser ausgebildet! In den USA braucht man dazu keine Fahrschule, sondern nur einen Lernführerschein und die praktische Fahrprüfung dauert etwa 10 Minuten und findet am Gelände der Führerscheinstelle statt.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Signalabhängigkeit am 04. März 2019, 13:55:42
Dafür sind die Strafen in 'Murica wirkliche Strafen und nicht besseres Trinkgeld wie bei uns, z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Generell schien mir die durchschnittliche Fahrweise der Amis die geringeren Anforderungen an Ausbildung zumindest teilweise zu rechtfertigen. Vorausschauendes Fahren und Rücksichtnahme auf Andere ist dort weit weniger ein Fremdwort als bei uns.

Wennst in Wien am Gürtel so fahrst wie der durchschnittliche Ami kassierst wahrscheinlich bei jeder zweiten Ampel eine.  ;D
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: haidi am 04. März 2019, 15:10:57
Radfahrer, Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben, es sei denn, dass dieser Radweg durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird. Somit haben Radfahrer, die von so einem Radweg auf die Fahrbahn abbiegen (den Radweg also verlassen) den Vorrang.
Das stelle ich mir würzig vor und kann wohl nicht so gemeint sein. Beispiel:

Straße mit 3 Fahrspuren in jeder Richtung, auf der jeweils rechten Seite ein Einrichtungsradweg, der über eine querende Gasse mit Radfahrüberfahrt geführt wird. Der Radfahrer biegt links über alle 6 Fahrspuren ab und soll Vorrang gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr haben, nur weil er die Radfahrerüberfahrt verlässt?

Du kommst zu einer Radfahrerüberfahrt:
1) du willst nach links, der Radweg wird aber nur geradeaus fortgeführt. Was machst du? Du  fährt über die Radfahrerüberfaht über die Fahrbahn (aus 2x3 Spuren), da müssen dich die Autofahrer drüber lassen und am Ende biegst links ab. Wo liegt da das Problem?

2) du willst nach rechts weiterfahren, also kommst du zur Radfahrerüberfahrt, die Fahrzeuglenker, die von links in 3 Spuren kommen, befolgen die StVO und bleiben stehen, du biegst nach rechts ab. Wo ist das Problem?

Die von dir angeführte Möglichkeit kann einfach nicht vorkommen.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: moszkva tér am 05. März 2019, 05:34:28
...
Damit kann man nicht verhindern, das ein Kind zwischen parkenden Autos hervor läuft. Damit kann man nicht verhindern, dass jemand sich deppert mit seinem Handy spielt während er am Verkehrsgeschehen teilnimmt (egal wie). Damit lässt sich auch nicht verhindern, das ein LKW Fahrer beim Abbiegen eine zu nah am LKW stehende Person nicht erkennt. Auch nicht das Leute anderen die Vorfahrt nehmen, weil sie das Schild nicht gesehen haben. Auch nicht, dass das Rotlicht am Bahnübergang mißachtet worden ist. Oder das ein ULF Fahrer den Bremsweg falsch eingeschätzt hat. Ja auch das ist ein Verkehrsunfall.

2017 gab es in Österreich 47258 verletzte Personen im Straßenverkehr sowie 414 getötete.
2017 gab es in Österreich insgesamt 784300 Verletzte Personen überhaupt. Also alles zusammen.
Davon waren 285.900 Freizeitunfälle. Also beim Skifahren und sonstiges abseits des Straßenverkehrs.
Also selbst wenn die Maßnahme greift und wirklich die Zahl der verletzten und Toten auf Null zurück geht (was super wäre aber äusserst unrealistisch) dann wären das ~6% aller Unfälle.
Quelle: Statistik Austria und das KfV

Du argumentierst ein Bisschen wie die Wiener Linien. Nur, weil man manche Extremfälle nicht verhindern kann, heißt es nicht, dass man nicht nichts machen sollte.
Beispiel: Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es deutlich weniger Verkehrstote pro 100.000 Einwohner als in Österreich. Also bedeutet das, dass eine Reduktion sehr wohl machbar ist.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: coolharry am 05. März 2019, 07:55:57
...
Damit kann man nicht verhindern, das ein Kind zwischen parkenden Autos hervor läuft. Damit kann man nicht verhindern, dass jemand sich deppert mit seinem Handy spielt während er am Verkehrsgeschehen teilnimmt (egal wie). Damit lässt sich auch nicht verhindern, das ein LKW Fahrer beim Abbiegen eine zu nah am LKW stehende Person nicht erkennt. Auch nicht das Leute anderen die Vorfahrt nehmen, weil sie das Schild nicht gesehen haben. Auch nicht, dass das Rotlicht am Bahnübergang mißachtet worden ist. Oder das ein ULF Fahrer den Bremsweg falsch eingeschätzt hat. Ja auch das ist ein Verkehrsunfall.

2017 gab es in Österreich 47258 verletzte Personen im Straßenverkehr sowie 414 getötete.
2017 gab es in Österreich insgesamt 784300 Verletzte Personen überhaupt. Also alles zusammen.
Davon waren 285.900 Freizeitunfälle. Also beim Skifahren und sonstiges abseits des Straßenverkehrs.
Also selbst wenn die Maßnahme greift und wirklich die Zahl der verletzten und Toten auf Null zurück geht (was super wäre aber äusserst unrealistisch) dann wären das ~6% aller Unfälle.
Quelle: Statistik Austria und das KfV

Du argumentierst ein Bisschen wie die Wiener Linien. Nur, weil man manche Extremfälle nicht verhindern kann, heißt es nicht, dass man nicht nichts machen sollte.
Beispiel: Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es deutlich weniger Verkehrstote pro 100.000 Einwohner als in Österreich. Also bedeutet das, dass eine Reduktion sehr wohl machbar ist.

Natürlich aber ist eine Einführung von Prüfungen bei Führerscheinverlängerung dafür die geeignete Maßnahme ist oder vielleicht doch etwa eine Änderung von Höchstgeschwindigkeiten für Fahranfänger oder Tempo 30/40 innerhalb geschlossener Ortschaften mehr Effekt erzielen. Auch der Ausbau von öffentlichen Verkehrsmittel im ländlichen Raum wird sicher mehr bringen, meiner Meinung nach, als eine Änderung bei den Führerscheinen.

P.S. Ich bin nicht dagegen nur der Nutzen bleibt hinter den Kosten. Wenn ich mit billigeren Maßnahmen genauso viel oder sogar mehr Effekt erziele sind diese vorzuziehen.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 60er am 05. März 2019, 09:01:11
Dafür sind die Strafen in 'Murica wirkliche Strafen und nicht besseres Trinkgeld wie bei uns, z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Generell schien mir die durchschnittliche Fahrweise der Amis die geringeren Anforderungen an Ausbildung zumindest teilweise zu rechtfertigen. Vorausschauendes Fahren und Rücksichtnahme auf Andere ist dort weit weniger ein Fremdwort als bei uns.

Wennst in Wien am Gürtel so fahrst wie der durchschnittliche Ami kassierst wahrscheinlich bei jeder zweiten Ampel eine.  ;D
Der durchschnittliche Ami-Autofahrer wäre in Wien völlig überfordert mit den engen, oft verwinkelten Straßen, den vielen Fußgängern, Radfahrern und Straßenbahnen. Er ist halt nur schnurgeraden Autobahnen und breite Straßen gewohnt und es gibt praktisch keine Fußgänger und Radfahrer, die einem "in die Quere" kommen können.

Dass der Ami so viel vorausschauender fährt, würde ich nicht unterschreiben. Unfälle passieren dort genug, naturgemäß halt wenige mit Fußgängern oder Radfahrern. Dafür viel mehr Unfälle, weil z.B. jemand am Steuer eingeschlafen ist und auch Auffahrunfälle sind häufig. Ich habe dort selbst schon brenzlige Situationen erlebt, z.B. jemand vor mir, der auf Autobahn sein Auto plötzlich verrissen und auf den Mittelstreifen (der zum Glück ein 20 Meter breiter Rasensteifen ist) gesetzt hat. Hätte ich so wenig Sicherheitsabstand eingehalten, wie die meisten Amis, wäre ich möglicherweise in ihm dringepickt.

Beispiel: Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es deutlich weniger Verkehrstote pro 100.000 Einwohner als in Österreich. Also bedeutet das, dass eine Reduktion sehr wohl machbar ist.
Die Angaben pro 100.000 Einwohner sind halt auch nicht so aussagekräftig. Sie berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Voraussetzungen und das tatsächliche Verkehrsaufkommen im jeweiligen Staat. Österreich schneidet als Transitland in Mitteleuropa mit vielen Straßen und sehr dichtem Verkehrsaufkommen bei solchen Statistiken etwas schlechter ab, als einige andere Staaten. Dennoch sind die Unfalltoten stark rückläufig und auf einem historischen Tiefststand.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 95B am 05. März 2019, 09:06:50
Natürlich aber ist eine Einführung von Prüfungen bei Führerscheinverlängerung dafür die geeignete Maßnahme ist

Eher nicht, denn das Auswendiglernen von Verkehrsregeln ändert nichts am Fahrverhalten. Die Leute wissen doch eh, dass gelbes Licht der Ampel nicht "jetzt Vollgas" heißt. (Sie wissen aber auch, dass man im Normalfall für diese Interpretation nicht bestraft wird.)

oder vielleicht doch etwa eine Änderung von Höchstgeschwindigkeiten für Fahranfänger

Was glaubst du, wie sich der unsichere Fahranfänger fühlt, wenn er jedes Mal eine Kolonne licht- und tonhupender Autos nach sich zieht und bei jeder sich bietenden Gelegenheit überholt, geschnitten und aus "Rache" ausgebremst wird?

oder Tempo 30/40 innerhalb geschlossener Ortschaften mehr Effekt erzielen

Das schafft man nicht durch Aufstellen von Taferln, sondern nur durch bauliche Maßnahmen, die eine langsamere Fahrgeschwindigkeit erzwingen. Und dann kann ruhig Tempo 50 erlaubt bleiben, weil man es ohnehin nicht ausfahren kann.

Auch der Ausbau von öffentlichen Verkehrsmittel im ländlichen Raum wird sicher mehr bringen, meiner Meinung nach, als eine Änderung bei den Führerscheinen.

Noch mehr bringen würden langfristige strukturelle Änderungen, die das derzeit erforderliche Ausmaß an Mobilität deutlich verringern. Warum gibt es denn keinen Greißler mehr im Ort? Weil die Leute lieber 3 Liter Benzin verfahren, um beim Einkaufen 3 Euro zu sparen.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Rodauner am 05. März 2019, 10:11:34
Die Berufskraftfahrer haben wenigstens viel Fahrpraxis.

...überschätzen sich aber mitunter, sind unaufmerksam, süchteln am Handy (SMS, Facebook, telefonieren während der Fahrt), etc, usw.: Klick :o (https://www.meinbezirk.at/braunau/c-lokales/lkw-donnert-in-zug-und-hausmauer-fahrer-schwer-verletzt-bewohner-unter-schock_a3239418)

Der Typ wäre ein klassischer Fall für Führerscheinentzug, selbst wenn nicht alkoholisiert. Rückgabe nur nach entsprechenden Nachschulungen! (Oder ist wieder mal die pöhse Bahn schuld, weil sie keine Unterführung errichtet hat?)

Ob die Haftpflicht wohl ein neues Haus zahlt  ::) ?

Noch mehr bringen würden langfristige strukturelle Änderungen, die das derzeit erforderliche Ausmaß an Mobilität deutlich verringern.

Nicht bei den Jungspunden z.b., die mit ihren aufgemotzten Rostschüsseln aus Imponiergehabe oder Fadesse die Landstraßen auf- und abrasen und dabei mitunter nimma ganz nüchtern sind! Bekanntlich sind grad die oft in Unfälle verwickelt bzw. verschulden sie. :lamp:

Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 95B am 05. März 2019, 10:22:28
Nicht bei den Jungspunden z.b., die mit ihren aufgemotzten Rostschüsseln aus Imponiergehabe oder Fadesse die Landstraßen auf- und abrasen und dabei mitunter nimma ganz nüchtern sind!

Heutzutage sind die meistens nüchtern, aber durch ganz andere verbotene Substanzen verkehrsuntauglich.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 60er am 05. März 2019, 11:11:02
Noch mehr bringen würden langfristige strukturelle Änderungen, die das derzeit erforderliche Ausmaß an Mobilität deutlich verringern.
Nicht bei den Jungspunden z.b., die mit ihren aufgemotzten Rostschüsseln aus Imponiergehabe oder Fadesse die Landstraßen auf- und abrasen und dabei mitunter nimma ganz nüchtern sind! Bekanntlich sind grad die oft in Unfälle verwickelt bzw. verschulden sie. :lamp:
Strukturelle Änderungen wären schon wirksam, da sie dazu führen, dass das eigene, aufgemotzte Auto unter Jugendlichen als Statussymbol an Bedeutung verliert.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: haidi am 05. März 2019, 11:15:36
Ich hab jetzt auf die Schnelle die Liste aus 2015 (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Verkehrstoten) in der Wikipedia genommen.

Da schaut es so aus:

Verkehrstote pro 100.000 EW: CH = 3,3 * D = 4,1 * A = 5,4
Verkehrstote pro 100.000
motorisierte Fahrzeuge             CH = 4,7 * A = 7,1 * D = 7,6

Diese Statistiken sind halt eine einfache Statistik, die relativ wenig aussagt.
Gescheiter wäre Unterscheidungen nach:

Anzahl Unfälle mit Todesfolge pro Kilometer oder Fahrt

Aufsplitten der Unfälle nach Schuldtragendem - Bewohner in Österreich oder im Ausland oder Zulassung dessen Fahrzeuges im In- oder Ausland

oder ähnliche.

Man erinnere sich nur an die Unfälle auf der berühmten Gastarbeiterroute, die zu den Urlaubsreisezeiten recht hoch waren und hauptsächlich von den GAstarbeitern verursacht wurden. Ich erinnere mich mit Schrecken an eine Fahrt Graz - Triest zur Urlaubszeit, bei der ich im jugoslawischen Teil an 5  schweren Unfällen vorbei kam.


Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: hema am 05. März 2019, 12:31:15
Die häufigsten Unfallursachen sind mangelnder Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen, Handy, Sekundenschlaf und oft allgemein Unaufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer oder Fehleinschätzung einer Situation. Da nützen Führerscheinbefristung und Wiederholungsprüfungen wohl leider nichts!
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 4463 am 05. März 2019, 14:33:01
Die Leute wissen doch eh, dass gelbes Licht der Ampel nicht "jetzt Vollgas" heißt. (Sie wissen aber auch, dass man im Normalfall für diese Interpretation nicht bestraft wird.)
Hier wäre es hilfreich, dieses unsägliche Grünblinken endlich abzuschaffen. Ursprünglich war das ja dazu gedacht, die Autofahrer zu warnen, dass sie bald stehenbleiben müssen. Die Warnung funktioniert noch immer, führt aber dazu, dass das Gaspedal bis an die Fußmatte durchgetreten wird, um nicht stehenbleiben zu müssen. Ohne Grünblinken wäre die Zeit, die zum aufs Gas steigen bleibt, kürzer und somit würden die Leute vielleicht eher stehenbleiben. Ist aber wohl eine Frage für Verkehrspsychologen.

Die häufigsten Unfallursachen sind mangelnder Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen, Handy, Sekundenschlaf und oft allgemein Unaufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer oder Fehleinschätzung einer Situation. Da nützen Führerscheinbefristung und Wiederholungsprüfungen wohl leider nichts!
Es hilft nur eine Null-Toleranz-Regelung etwas. Viel geringere Toleranzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (dann kann man sogar die „heiligen“ 140 auf der Autobahn erlauben, weil die Leute sicher nicht 140 fahren, wenn sie knapp drüber geblitzt werden und es sehr teuer wird - siehe Schweiz, wo aber nur 120 erlaubt ist, die praktisch niemand am Tacho überschreitet). Rotblitzer bei deutlich mehr Kreuzungen an den großen Hauptverkehrsachsen, dazu mobile Rotblitzer, die regelmäßig versetzt werden. Der Führerschein muss außerdem meiner Meinung nach viel schneller und bei Wiederholung viel länger bzw. ab z.B. dem dritten Mal für immer entzogen werden. Beim Handy am Steuer sollten die Strafen ähnlich sein, wie bei Alkoholisierung - weil der Ablenkungseffekt ähnlich groß sein kann. Die einzigen Dinge, die beim Autofahren „billig“ bestraft werden können, sind Parkstrafen (außer natürlich es wird jemand dadurch gefährdet).

Aber gut, das sind Wünsche ans Chistkind und das gibt es bekanntlich nicht. :P
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: schaffnerlos am 05. März 2019, 15:45:57
Hier wäre es hilfreich, dieses unsägliche Grünblinken endlich abzuschaffen. Ursprünglich war das ja dazu gedacht, die Autofahrer zu warnen, dass sie bald stehenbleiben müssen. Die Warnung funktioniert noch immer, führt aber dazu, dass das Gaspedal bis an die Fußmatte durchgetreten wird, um nicht stehenbleiben zu müssen. Ohne Grünblinken wäre die Zeit, die zum aufs Gas steigen bleibt, kürzer und somit würden die Leute vielleicht eher stehenbleiben. Ist aber wohl eine Frage für Verkehrspsychologen.

Der einzige Grund gegen das Grünblinken ist die Verzögerung beim Wechsel der Ampelphasen, z. B. durch eine Anmeldung der Straßenbahn. Ich selbst bin eher der Gleiter beim Autofahren und möchte das Grünblinken nicht mehr missen. Es hilft beim voraussehenden Fahren sehr. Wenn es Sünder gibt, die noch auf die Pedale treten oder bei Kirschgrün fahren, dann gehören dieses genau aus diesen Gründen auch bestraft. Da bin ich voll bei dir, dass hier weniger Toleranz, höhere Strafen und mehr Kontrollen hergehören. Apropos Toleranz: Noch hat es sich kaum herumgesprochen, dass die neuen Radargeräte tatsächlich weniger Toleranz haben und auch in beiden Richtungen funktionieren.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: Tatra83 am 05. März 2019, 16:05:07
Der einzige Grund gegen das Grünblinken ist die Verzögerung beim Wechsel der Ampelphasen, z. B. durch eine Anmeldung der Straßenbahn.

Eigentlich nicht, denn die Straßenbahn muss sich einfach die 7 oder 8 Sekunden früher bei der LSA anmelden.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: haidi am 05. März 2019, 16:40:38
Der einzige Grund gegen das Grünblinken ist die Verzögerung beim Wechsel der Ampelphasen, z. B. durch eine Anmeldung der Straßenbahn.

Eigentlich nicht, denn die Straßenbahn muss sich einfach die 7 oder 8 Sekunden früher bei der LSA anmelden.
4 Sekunden (4 mal je 1/2 Sekunde Finster und Grün)
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 95B am 05. März 2019, 16:42:09
4 Sekunden (4 mal je 1/2 Sekunde Finster und Grün)

Das Doppelte, denn die querenden Fußgänger haben auch ein Grünblinken. ;)
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: hema am 05. März 2019, 20:31:42
Für die Fußgänger sollte es wohl besser bleiben. Für den Autoverkehr gehört es längst abgeschafft, es führt eigentlich hauptsächlich zu Unsicherheit, einige geben Gas, andere bremsen (was eigentlich falsch ist, Grünblinken ist Grün, erst Gelb heißt "Halt").
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: haidi am 05. März 2019, 23:38:31
Für die Fußgänger sollte es wohl besser bleiben. Für den Autoverkehr gehört es längst abgeschafft, es führt eigentlich hauptsächlich zu Unsicherheit, einige geben Gas, andere bremsen (was eigentlich falsch ist, Grünblinken ist Grün, erst Gelb heißt "Halt").
Deine Aussagen kann ich nicht bejahen. Kaum wer bremst bei Grünblinken zu früh, die meisten bremsen erst kurz vor gelb-Ende
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: moszkva tér am 06. März 2019, 06:10:35
Der Führerschein muss außerdem meiner Meinung nach viel schneller und bei Wiederholung viel länger bzw. ab z.B. dem dritten Mal für immer entzogen werden.

Ich bin zwar durchaus einverstanden mit deinem Vorschlag der höheren Strafen bei Einzeldelikten - d.h. bevorzugen würde ich einkommensabhängige Strafen, weil 50 Euro fürs Schnellfahren für Primarärzte oder Bankdirektoren vollkommen egal sind, für alleinerziehende, teilzeitarbeitende Elternteile aber äußerst schmerzhaft.
Den Führerschein würde ich aber nicht so schnell entziehen, zumindest nicht für immer. Denn was passiert sonst? Fahren die Leute halt vermehrt ohne Schein.

Man muss die Leute erziehen und nicht strafen um des Strafens willen. Wenn die Leute einen Blödsinn machen, sollen sie ruhig dafür zahlen. Das darf auch weh tun. Aber Ziel soll es sein, dass sie danach diesen Blödsinn nicht mehr machen. Und nicht, dass sie dann noch mehr zahlen...
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: coolharry am 06. März 2019, 08:05:41
Der Führerschein muss außerdem meiner Meinung nach viel schneller und bei Wiederholung viel länger bzw. ab z.B. dem dritten Mal für immer entzogen werden.

Ich bin zwar durchaus einverstanden mit deinem Vorschlag der höheren Strafen bei Einzeldelikten - d.h. bevorzugen würde ich einkommensabhängige Strafen, weil 50 Euro fürs Schnellfahren für Primarärzte oder Bankdirektoren vollkommen egal sind, für alleinerziehende, teilzeitarbeitende Elternteile aber äußerst schmerzhaft.
Den Führerschein würde ich aber nicht so schnell entziehen, zumindest nicht für immer. Denn was passiert sonst? Fahren die Leute halt vermehrt ohne Schein.

Ich glaub in der Schweiz sind die Einkommensabhängig. Das wäre zumindest Treffsicherer als wenn alle einfach 300€ für 10km/h zuviel löhnen.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: haidi am 06. März 2019, 10:37:22
Wir sind schon lange nicht mehr bei der 38. StVO-Novelle, aber:
Stärkere Kontrollen helfen mehr als hohe Strafen. Wenn ich einmal einen auf der Autobahn erwische und er 150 oder 300 Euro zahlen muss, ist das verschmerzbar.
Man müsste die Anonymverfügungen abschaffen, die reine Geldbeschaffung sind und keine Änderung des Verhaltens sind.
Wenn ein Lenker in einem Jahr 6 Mal mit 12 km/h zu hoch erwischt wird, dann steigen die Strafen jedes Mal und dann kann man ein Fahrverbot für einige Monate geben oder eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit anordnen. Das heißt aber: Mehr Polizei und mehr Verwaltungsbeamte. Anscheinend traut man sich da nicht drüber, nicht nur wegen des Personals, sondern weil man damit die Wähler verärgert. Mir sind vor einiger Zeit vermehrte Radar-  und Laserkontrollen auf der A2 zwischen Wiener Neustadt und Wien aufgefallen, sind aber wieder passee. Dafür sind mir letzte Woche ziemlich viele Anhaltungen in Wien durch Funkstreifenfahrzeuge, aber auch Zivilfahrzeuge aufgefallen. Wird auch bald wieder aufhören.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: 4463 am 06. März 2019, 13:49:28
d.h. bevorzugen würde ich einkommensabhängige Strafen, weil 50 Euro fürs Schnellfahren für Primarärzte oder Bankdirektoren vollkommen egal sind, für alleinerziehende, teilzeitarbeitende Elternteile aber äußerst schmerzhaft.
Stimmt! Auch die Einziehung des Fahrzeuges wäre in dem Zusammenhang in den meisten Fällen „einkommensabhängig“, weil reichere Leute tendenziell teurere Autos haben.

Den Führerschein würde ich aber nicht so schnell entziehen, zumindest nicht für immer. Denn was passiert sonst? Fahren die Leute halt vermehrt ohne Schein.
Dann muss man halt die Kontrolldichte erhöhen, die dann sicherstellt, dass die Leute eben nicht ohne Schein fahren. Die Delikte, die zur endgültigen Entziehung des Scheins führen, wären ja keine unvermeidbaren. Jemand der notorisch rast (z.B. mehr als doppelt so schnell wie erlaubt im Ortsgebiet und mehr also 50 km/h zu schnell außerhalb) macht das nicht „irrtümlich“, sondern in vollem Bewusstsein. Und jemand, der sich regelmäßig und unbelehrbar betrunken hinters Steuer setzt, mag krank sein, hat aber dennoch nichts als Lenker in einem Auto verloren. Jemand, der seine Kinder nicht ausreichend sichert (ja, auch dafür gibt es „Punkte“), ist verantwortungslos und Leute, die während der Fahrt mit dem Handy spielen, sind rücksichtslos. Alles das ist „vermeidbar“ - und auf vielen Handys gibt es bereits Einstellungen, die während der Fahrt keine Nachrichten zu einem durchstellen. Man muss sich halt unter Kontrolle haben - wenn das nicht der Fall ist, hat man - wie erwähnt - nichts hinter dem Lenkrad eines Fahrzeuges verloren!

Man muss die Leute erziehen und nicht strafen um des Strafens willen. Wenn die Leute einen Blödsinn machen, sollen sie ruhig dafür zahlen. Das darf auch weh tun. Aber Ziel soll es sein, dass sie danach diesen Blödsinn nicht mehr machen. Und nicht, dass sie dann noch mehr zahlen...
Die Androhung der Entziehung des Führerscheins ist ja ein Mittel zur Erziehung. Und wenn der notorische Autobahnraser weiß, dass er nicht alle 5 Jahre einmal erwischt wird, sondern alle paar Wochen bis Monate und nach dem 3. Entzug nie wieder fahren darf, wird sich sein Verhalten sehr schnell überlegen, wenn derart strenge Regelungen kommen. Und die, die sich trotzdem nicht zurückhalten können, haben eben nichts als Lenker auf der Straße verloren, auch wenn es sie den Job kostet.

Ich glaub in der Schweiz sind die Einkommensabhängig. Das wäre zumindest Treffsicherer als wenn alle einfach 300€ für 10km/h zuviel löhnen.
Ja, in der Schweiz sind die Strafen (teilweise) einkommensabhängig - vor allem aber sind die „Grundpreise“ schon ca. 10 mal so hoch wie bei uns. Da zahlt man für das Überfahren einer Sperrlinie im Ortsgebiet, um einen Stau auf dem asphaltierten, aber abmarkierten Gleiskörper der Straßenbahn zu „überholen“, weil man 100 m weiter vorne (legal) links abbiegen will dann nicht 30 Euro, sondern 300 Franken und bekommt ein Monat Fahrverbot.
So muss Verkehrskontrolle! :up:
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: U4 am 06. März 2019, 14:24:53
Aber in der Schweiz zahlt sogar die Polizei beim Verfolgen von Schnellfahrern  :fp: :bh:
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: hema am 06. März 2019, 14:33:02
Das hintennach Rasen ist sowieso mehr als gefährlich! Funk geht mit Lichtgeschwindigkeit und eine Straßensperre ist effizienter.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: HLS am 06. März 2019, 18:37:12
Aber in der Schweiz zahlt sogar die Polizei beim Verfolgen von Schnellfahrern  :fp: :bh:
Das geht in jedem mir bekanntem Land genauso!
Nur weil ein Polizeiauto mit Partylicht und ordentlich krach fährt, heißt es nicht, dass man in einem Ortgebiet mit fast dreifacher Geschwindigkeit fahren darf. Und genau das wurde dem verurteiltem Polizisten angelastet, da in einer 50km/h-Zone mit 132km/h gefahren ist und somit auch eine übermäßige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ist.

Ich habe in Deutschland die Blaulichteinschulung bekommen und auch dort steht drinnen, dass man nu angemessen die Geschwindigkeit überhöhen darf, sprich so 20-25km/h innerorts und außerorts so etwa 30-50km/h wenn eine übermäßige Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.

Somit verstehe ich nicht, was du mit deiner zweifelhaften Andeutung auszusagen vermagst.

P.S. Natürlich darf auch ein Schweizer Polizist bei einer Einsatzfahrt die Geschwindigkeiten überschreiten, aber eben nur angemessen und unter Wahrung der eigenen und fremden Sicherheit.
Sobald die Geschwindigkeit aber soweit von der Regelgeschwindigkeit abweicht, dass man sich selbst oder andere gefährdet, ist es Zeit den Einsatz abzubrechen.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: moszkva tér am 06. März 2019, 20:09:42
P.S. Natürlich darf auch ein Schweizer Polizist bei einer Einsatzfahrt die Geschwindigkeiten überschreiten, aber eben nur angemessen und unter Wahrung der eigenen und fremden Sicherheit.
Sobald die Geschwindigkeit aber soweit von der Regelgeschwindigkeit abweicht, dass man sich selbst oder andere gefährdet, ist es Zeit den Einsatz abzubrechen.
Zumal Hochgeschwindigkeitsverfolgungsjagden auch nicht zur Deeskalation beitragen, sondern im Gegenteil, den Verfolgten nur nötigen, noch schneller zu fahren. Es geht selten so lustig aus, wie bei den Blues Brothers.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: HLS am 06. März 2019, 20:42:04
Zumal Hochgeschwindigkeitsverfolgungsjagden auch nicht zur Deeskalation beitragen, sondern im Gegenteil, den Verfolgten nur nötigen, noch schneller zu fahren. Es geht selten so lustig aus, wie bei den Blues Brothers.
Eindeutig.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: haidi am 06. März 2019, 21:22:30
Das geht in jedem mir bekanntem Land genauso!
Nur weil ein Polizeiauto mit Partylicht und ordentlich krach fährt, heißt es nicht, dass man in einem Ortgebiet mit fast dreifacher Geschwindigkeit fahren darf. Und genau das wurde dem verurteiltem Polizisten angelastet, da in einer 50km/h-Zone mit 132km/h gefahren ist und somit auch eine übermäßige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ist.

Ich habe vor Jahren gelesen, dass in den Funkstreifenwagen der "Beifahrer" der Wagenkommandant ist, der, wenn den Fahrer der Jagdtrieb packt, das Abbrechen der Verfolgung befehlen kann.
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: moszkva tér am 07. März 2019, 13:19:08
Ich habe vor Jahren gelesen, dass in den Funkstreifenwagen der "Beifahrer" der Wagenkommandant ist, der, wenn den Fahrer der Jagdtrieb packt, das Abbrechen der Verfolgung befehlen kann.
"Steig' auffe, den hoi ma uns!"  C:-)
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: hema am 07. März 2019, 14:43:18
Ja, das Jagdfieber!  >:D
Titel: Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
Beitrag von: HLS am 07. März 2019, 18:58:51

Ich habe vor Jahren gelesen, dass in den Funkstreifenwagen der "Beifahrer" der Wagenkommandant ist, der, wenn den Fahrer der Jagdtrieb packt, das Abbrechen der Verfolgung befehlen kann.
So wars zumindestens in Deutschland bei der "Blaulichtausbildung" immer gewesen. Bei der Feuerwehr sowieso, da der Gruppenführer(Zugführer ggf. Staffelführer) immer links sitzt und der Maschinist diesem "untergeben" ist.